Kleine Anfrage 4548
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Menden: Mann zündet 17 Jahre alte Schwester seiner Ex-Partnerin an
Nachdem im März 2024 ein Brand in einer Wohnung in Menden ausbrach, wobei sechs Menschen verletzt wurden und eine 17 Jahre alte Jugendliche zwei Wochen später in einer Spezialklinik starb, geriet ein 24 Jahre alter Mann schnell in Verdacht, das Feuer gelegt zu haben. Im Laufe der Ermittlungen kam nun zusätzlich heraus, dass er nicht nur das Feuer verursacht, sondern die Schwester seiner Ex-Verlobten offenbar absichtlich angezündet haben soll. Sein Motiv: Trennungsschmerz.1
Diesen Monat muss sich der Mann wegen Mordes vor dem Landgericht Arnsberg verantworten. Laut Mitteilung des Gerichts zur Prozessankündigung soll der Angeklagte die Trennung von seiner Ex-Verlobten nicht verkraftet und deshalb die Tat begangen haben. Er soll am Abend des 22. März 2024 an der Wohnungstür der Familie im Ortsteil Bösperde am Rande des Sauerlands geklingelt haben. Als die Schwester seiner Ex-Verlobten öffnete, soll er sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mit Benzin übergossen und angezündet haben. Die Mutter versuchte laut Gericht noch verzweifelt, ihre Tochter zu retten. Dabei erlitt auch sie Brandverletzungen. Infolge des Brands soll es des Weiteren eine Explosion gegeben haben. Nachbarn, die die Rettungskräfte alarmierten, trugen laut Feuerwehr auch Bewohner aus der Wohnung. Rund hundert Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst waren im Einsatz. An dem Haus entstand ein Schaden in Höhe von rund 300.000 Euro. Der heutige Angeklagte wurde festgenommen und kam wenige Tage nach der Tat in U-Haft. Für den Prozess, der am 17. September starten soll, sind 14 Verhandlungstage bis in den Dezember hinein vorgesehen.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
2 Ebenda
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4548 mit Schreiben vom 18. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Arnsberg hat mir unter dem 30.09.2024 im Wesentlichen berichtet, dass wegen des in der Kleinen Anfrage geschilderten Geschehens im Juli 2024 Anklage zum Landgericht Arnsberg wegen Mordes, (schwerer) Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion erhoben worden sei. Der in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte habe die Schwester seiner ehemaligen Verlobten beim Öffnen der Türe mit Benzin übergossen und angezündet. Die Geschädigte sei später infolge der Tat verstorben. Die Wohnung sei nach der Tat in Brand geraten und in Teilen ausgebrannt. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Arnsberg dauert einem ergänzenden Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Arnsberg vom 30.10.2024 zufolge an.
- Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? Der Tatverdächtige besitzt ausschließlich die syrische Staatsangehörigkeit.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügt der Tatverdächtige? Auf die Antwort auf Frage 2 wird Bezug genommen.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.