Kleine Anfrage 5590
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Menschenhändler-Razzia in zehn Bundesländern – Welche Bilanz zieht NRW?
Im Jahr 2024 gelang der Bundespolizei ein bedeutender Schlag gegen ein skrupelloses, international agierendes Schleusernetzwerk. Im Zentrum der Ermittlungen stand eine kriminelle Bande, die sich darauf spezialisiert hatte, Frauen aus Vietnam mit erschlichenen Visa nach Europa einzuschleusen, um sie anschließend in die Zwangsprostitution zu zwingen. Die groß angelegte Polizeiaktion erfolgte in enger Zusammenarbeit mit europäischen Partnerbehörden und unter Einbindung von Europol. Insgesamt waren über 800 Bundespolizisten im Einsatz, die 31 Objekte in Deutschland und Tschechien durchsuchten – darunter Wohnungen und Prostitutionsstätten in Chemnitz, Halle, Gera, Essen, Dortmund und Kassel.1
Die Beschuldigten sehen sich schweren Vorwürfen gegenüber: gewerbsmäßiges Einschleusen, Menschenhandel und illegale Prostitution. Zudem laufen Ermittlungen wegen möglicher Schleusungen über Dänemark nach Großbritannien, was die internationale Dimension der Tätergruppe unterstreicht. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) würdigte den Einsatz der Einsatzkräfte und bezeichnete die Aktion als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Schleuserkriminalität.2
Die Polizeiaktion, die als weitgehend abgeschlossen gilt, wurde sorgfältig koordiniert und war Teil einer umfassenderen Strategie im Rahmen der seit Oktober 2023 bestehenden Grenzkontrollen. Seit deren Einführung wurden laut Faeser über 2.000 Schleuser festgenommen. Im Jahr 2024 zählte die Bundespolizei bereits rund 10.000 geschleuste Personen, während es im gesamten Jahr 2023 noch etwa 40.000 gewesen waren. Insgesamt zeigt dieser Einsatz, wie grenzüberschreitende Polizeiarbeit und politische Entschlossenheit zusammenwirken können, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen und die Ausbeutung von Menschen – insbesondere Frauen – zu unterbinden.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben beschriebenen Razzia, die unter anderem auch in NRW stattfand? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse wurden jeweils über die etwaigen Tatverdächtigen aus NRW bekannt?
- Wann wurden die unter Frage 2 genannten Erkenntnisse jeweils bekannt?
- Welche Vorstrafen haben die Tatverdächtigen jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bei deutschen Tatverdächtigen bitte Angabe der Vornamen)
Markus Wagner
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5590 mit Schreiben vom 6. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu der oben beschriebenen Razzia, die unter anderem auch in NRW stattfand? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
- Welche polizeilichen Erkenntnisse wurden jeweils über die etwaigen Tatverdächtigen aus NRW bekannt?
- Wann wurden die unter Frage 2 genannten Erkenntnisse jeweils bekannt?
- Welche Vorstrafen haben die Tatverdächtigen jeweils erhalten? (Bitte chronologisch auflisten.)
- Über welche Nationalität verfügen die Tatverdächtigen? (Bei deutschen Tatverdächtigen bitte Angabe der Vornamen)
Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Die Generalstaatsanwältin in Düsseldorf sowie die Generalstaatsanwälte in Hamm und Köln haben mir unter dem 19., 20. sowie 21.05.2025 übereinstimmend berichtet, dass die Staatsanwaltschaften ihres Geschäftsbereichs Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der in der Kleinen Anfrage thematisierten Razzia nicht führen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.