Messer-Attacke in Dortmund

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 189
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.07.2022

 

Messer-Attacke in Dortmund

Am Nachmittag des 5. Juli 2022 wurde ein Mann in der Dortmunder Nordstadt mit einem Messer attackiert und hat daraufhin die Polizei verständigt. Der mutmaßliche Täter sei geflüchtet und dabei in die Emscher gesprungen. Eine von der Polizei eingeleitete Suchaktion, bei der auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz kam, blieb ohne Ergebnis. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)
  3. Befinden sich in dem Bereich, wo der Messerangriff stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik, wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc., aufschlüsseln)

Markus Wagner
Andreas Keith

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. https://www.ruhr24.de/dortmund/dortmund-messer-attacke-polizei-hubschrauber-nordstadt-taeter-fluechtet-city-innenstadt-91651075.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 189 mit Schreiben vom 22. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz am 5. August 2022 auf Grundlage der Berichterstattung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund wie folgt berichtet:

Am Nachmittag des 5. Juli 2022 wurde eine männliche Person auf der Straße Oestermärsch in Dortmund mit einem Messer angegriffen und am Bein verletzt. Die Täter flüchteten mit einem PKW vom Tatort. Es besteht der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2StGB.

Die noch andauernden Ermittlungen richten sich derzeit gegen einen syrischen Staatsangehörigen und umfassen neben seiner Identität im Übrigen auch etwaige Vorstrafen.“

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über das Opfer nennen.)

Mit vorbezeichnetem Bericht der Generalstaatsanwältin in Hamm hat diese das Ministerium der Justiz insoweit über Folgendes unterrichtet:

„Bei dem Tatopfer handelt es sich ebenfalls um einen syrischen Staatsangehörigen, dessen nach derzeitigen Erkenntnissen nicht lebensgefährliche Verletzung stationär behandelt werden musste und der inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen worden ist. Vorstrafen sind nicht bekannt.“

Die Generalstaatsanwältin in Hamm hat dem Ministerium der Justiz am 8. August 2022 weiter berichtet, gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Dortmund keine Bedenken zu haben.

  1. Befinden sich in dem Bereich, wo der Messerangriff stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik, wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc., aufschlüsseln.)

Eine polizeiliche Videobeobachtung gem. § 15 a Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen findet in dem Bereich, in welchem der Messerangriff stattgefunden hat, nicht statt.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner