Messerangriff in Kölner Flüchtlingsunterkunft – Was war der Auslöser?

Kleine Anfrage
vom 06.12.2023

Kleine Anfrage 3007

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Messerangriff in Kölner Flüchtlingsunterkunft Was war der Auslöser?

Am Nachmittag des 07.08.2023 gelang es Beamten des Kriminalkommissariats 111 einen 33­jährigen Mann festzunehmen, der unter Tatverdacht steht, einen 27-Jährigen und einen 28­Jährigen mit einem Messer angegriffen und verletzt zu haben. Der Verdächtige selbst soll wie die Opfer wohnhaft in der Asylunterkunft in Köln-Bayenthal sein. Ersten Einschätzungen zufolge soll der Auslöser der Auseinandersetzung ein Streit des Verdächtigen mit den beiden anderen Bewohnern sein. Die genauen Hintergründe seien jedoch noch „unklar“2 und weiterhin Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. Laut Aussagen der Polizei sei der 28­Jährige gegen 9:30 Uhr durch die Messerattacke am Rücken verletzt und mit Hilfe eines Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden. Der 27­Jährige blieb demnach unverletzt. Infolgedessen leitete die Polizei eine Fahndung nach dem Tatverdächtigen ein. Dieser wurde jedoch noch am selben Nachmittag auf dem Rückweg in die besagte Asylunterkunft von den Polizisten festgenommen. Die mutmaßliche Tatwaffe konnte ebenfalls in der Unterkunft des Verdächtigen sichergestellt werden. Nun soll der Mann auf schnellem Wege einem Haftrichter vorgeführt werden.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr zu Straftaten in der Asylunterkunft Köln-Bayenthal? (Bitte nach Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  3. Bei wie vielen dieser Straftaten kam es zur Anwendung von Hieb- und Stichwaffen bzw. sonstigen Waffen? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt, sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen der in Frage 2 angesprochenen Delikte wurden Angestellte bzw. ehrenamtliche Helfer verletzt bzw. bedroht? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  5. Wie viele der Täter der in Frage 2 erwähnten Delikte wurden im Nachhinein aus Deutschland abgeschoben bzw. der Einrichtung verwiesen?

Markus Wagner

 

MMD18-7222

 

1 EXPRESS 09.08.2023.

2 https://www.express.de/koeln/polizei-ermittelt-nach-messerangriff-in-asylunterkunft-in-koeln-625518.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3007 mit Schreiben vom 19. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nord­rhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssiche-rungs- Prozesses durch. Insofern liegen die Daten zu Straftaten für das Jahr 2023 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vor­namen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz am 14.12.2023 auf Grundlage der Berichterstattung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Köln wie folgt berichtet:

„Gegenstand des hier unter dem Aktenzeichen 980 Js 32/23 geführten Verfahrens, in dem am 21.08.2023 Anklage zum Amtsgericht Köln – Strafrichter – erhoben wurde, ist nach den Fest­stellungen des am 06.10.2023 verkündeten und seit dem 14.10.2023 rechtskräftigen Urteils folgender Sachverhalt:

Der Verurteilte M. H., ein zum Tatzeitpunkt nicht vorbestrafter tunesischer Staatsangehöriger, befand sich am Morgen des 07.08.2023 in der Asylunterkunft in der Schönhauser Straße in Köln. Nachdem dort bereits am Vortag eine Auseinandersetzung zwischen dem Verurteilten und dem Geschädigten M. wegen eines vermeintlich vom Verurteilten entwendeten Mobiltele-fons stattgefunden hatte, kam es am Tattag zu einer weiteren – zunächst verbalen, in der Folge indes auch körperlichen – Auseinandersetzung des Verurteilten mit dem Geschädigten M. und dem Zeugen A. Nach Beendigung der Auseinandersetzung holte der Verurteilte ein Multitool aus seinem Zimmer und stach damit von hinten mehrfach auf den Rückenbereich des Geschädigten M. ein. Dieser erlitt hierdurch eine ca. 1,5 cm tiefe Stichwunde im mittleren Rückenbereich sowie mehrere oberflächliche Schnitt- und Stichwunden im Nacken, woraufhin eine notärztliche Versorgung erforderlich war. Lebensgefahr bestand für den Geschädigten indes nicht.

Das Amtsgericht Köln hat M. H. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, der bis zur Hauptverhandlung vollstreckte Haftbefehl vom 08.08.2023 aufgehoben.“

  1. Wie oft kam es seit 2015 bis heute pro Jahr zu Straftaten in der Asylunterkunft Köln-Bayenthal? (Bitte nach Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Ge­schlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsan­gehörigkeit extra ausweisen.)

Die bekanntgewordenen Fälle für die Adresse der Unterkunft Köln-Bayenthal – Schönhauser Straße 10-16 in 50968 Köln – für den Auswertezeitraum 2015 bis 2022 bitte ich der nachfol­genden Tabelle zu entnehmen.

Bekanntgewordene Fälle für die Jahre 2015 bis 2022 für die Adresse Schönhauser Straße 10-16 in 50968 Köln
Jahr Fälle
2015 1
2016 22
2017 17
2018 21
2019 68
2020 113
2021 72
2022 113

 

  1. Bei wie vielen dieser Straftaten kam es zur Anwendung von Hieb- und Stichwaffen bzw. sonstigen Waffen? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt, sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehr­fachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Das bloße Mitführen bei der Tatbegehung reicht für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Delikte der Waffen-, Sprengstoff- und Kriegswaffenkontrollgesetze, bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.

Bekanntgewordene Fälle, differenziert nach den Tatmitteln Hiebwaffen, Stichwaffen und sons­tigen Tatmitteln, für den Auswertezeitraum 2019 bis 2022 für die Adresse Schönhauser Straße 10-16 in 50968 Köln bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Jahr Hiebwaffe Stichwaffe Sonstiges Tatmittel
2019 0 1 2
2020 0 0 4
2021 0 2 0
2022 0 4 0

 

  1. Bei wie vielen der in Frage 2 angesprochenen Delikte wurden Angestellte bzw. ehrenamtliche Helfer verletzt bzw. bedroht? (Bitte nach Jahr, Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Beruf oder Funktion anhand der Opferspezifik ab­gebildet. Mitarbeitende von Flüchtlingsunterkünften oder ehrenamtliche Helfer werden nicht separat erfasst. Daher ist mir eine Beantwortung dieser Frage aus der Polizeilichen Kriminal­statistik heraus nicht möglich.

  1. Wie viele der Täter der in Frage 2 erwähnten Delikte wurden im Nachhinein aus Deutschland abgeschoben bzw. der Einrichtung verwiesen?

Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor. Eine händische Auswertung des angefragten Personenkreises ist in der zur Beantwortung einer Kleinen An­frage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

MMD18-7825

Beteiligte:
Markus Wagner