Messerattacken: Immer mehr, immer jünger – Was ist nur in Düsseldorf los?

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2056

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Messerattacken: Immer mehr, immer jünger Was ist nur in Düsseldorf los?

Am Montag, den 05.06.2023 stach ein 15-Jähriger einen 13-jährigen Bekannten nieder. Das Ganze soll sich in einem Imbiss an der Siegburger Straße im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk zugetragen haben.1

Laut Kenntnissen der Polizei sollen der Täter und das Opfer in einer kleinen Gruppe unterwegs gewesen sein. Nach einiger Zeit habe der 15-Jährige dann an der E-Zigarette einer seiner Freunde gezogen, woraufhin er über starkes Unwohlsein und Benommenheit klagte. Aufgrund dessen suchte die Gruppe einen Imbiss auf, um dort Wasser für den Jugendlichen zu besorgen. Dort soll er „plötzlich hochaggressiv“2 geworden sein und sofort nach dem naheliegenden Küchenmesser gegriffen haben. Mit diesem stach er unvermittelt auf einen 13­jährigen Bekannten ein, welcher noch zu fliehen versuchte. Das Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden, auch Lebensgefahr konnte vorerst bis zum nächsten Tag nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der Schwere der Tat wurde eine Mordkommission eingerichtet, die die Ermittlungen leitet.

Der Tatverdächtige wurde noch am Tatort festgenommen und die Siegburger Straße wurde komplett abgesperrt. Vor Ort wurden die Tatwaffe und eine E-Zigarette sichergestellt. Diese wird nun auf ihre Inhaltsstoffe überprüft, um gegebenenfalls Rauschmittel nachweisen zu können. Zur Überprüfung der Frage nach der Schuldfähigkeit des Täters wurde eine Blutprobe entnommen. Nach erstem Erkenntnisstand sei der minderjährige Tatverdächtige nicht vorbestraft. Er wurde einem Haftrichter vorgeführt, schweigt aber vorerst zu allen Anschuldigungen. Der erlassene Haftbefehl sei unter der Voraussetzung, dass sich der Jugendliche in eine psychiatrische Klinik einweisen lässt, außer Vollzug gesetzt worden, so ein Polizeisprecher.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Was ergab das toxikologische Gutachten über einen etwaigen Konsum von Rauschmitteln?
  3. Wie hat sich die Ausländerquote in Düsseldorf-Oberbilk seit dem Jahre 2015 bis heute entwickelt? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln und bei Deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Wie viele Straftaten wurden seit 2015 von Kindern und Jugendlichen in Düsseldorf-Oberbilk bis heute begangen? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

 

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1 https:// www .derwesten.de/region/nrw-13-jaehriger-oberbild-polizei-krankenhaus-15-jaehriger-id300546983.html.

2 Vgl. https:// www .24rhein.de/duesseldorf/messer-angriff-schwer-verletzt-taeter-ist-erst-15-jahre-alt-duesseldorf-polizei-ezigarette-92324996.html.

3 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2056 mit Schreiben vom 28. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kin­der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtigen, Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächti­gen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächti­gen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 17. bzw. 18.07.2023 zum Sachstand im Wesentlichen berichtet, dass gegen einen jugendli­chen Beschuldigten, dessen Bundeszentralregisterauszug Eintragungen nicht enthalte, ein Er­mittlungsverfahren wegen versuchten Totschlags geführt werde.

Nach dem Stand der Ermittlungen zum Berichtszeitpunkt habe der Beschuldigte am 05.06.2023 nach Schulschluss auf einem Spielplatz zusammen mit zwei Mitschülern eine E-Zigarette geraucht. Da ihm schwindelig geworden sei, hätten zwei mit ihm befreundete Jungen in einem nahegelegenen Imbiss eine Flasche Wasser gekauft. Der Beschuldigte sei zu Boden gefallen und habe seinem Freund, der versucht habe, ihm aufzuhelfen, unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. In dem Imbiss habe er zudem auf einen Bediensteten einge­schlagen. Der Beschuldigte habe schließlich ein Küchenmesser genommen und einem Jun­gen zwei Messerstiche in den Rücken versetzt und auf ihn weiter eingestochen, nachdem dieser bereits auf die gegenüberliegende Straßenseite gelaufen sei. Nach einer operativen Versorgung des verletzten Jungen habe keine akute Lebensgefahr mehr bestanden. Nachdem der Beschuldigte noch versucht habe, in der Nähe auf eine weitere Person einzuschlagen, sei er von einem Passanten bis zum Eintreffen der Polizei widerstandslos festgehalten worden.

Der am Folgetag durch das zuständige Amtsgericht antragsgemäß erlassene Untersuchungs­haftbefehl sei aufgrund des Alters und der mit dem E-Zigarettenkonsum einhergehenden Ver­haltensänderungen u. a. mit den Auflagen außer Vollzug gesetzt worden, sich in eine Kinder-und Jugendpsychiatrie zu begeben und allen Ladungen Folge zu leisten. Das in Auftrag gege­bene Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit und zu den me­dizinischen Voraussetzungen einer Unterbringung stehe noch aus.

Hinsichtlich der möglichen Abgabe der E-Zigarette an den Beschuldigten sei von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel­gesetz (zu vgl. im Folgenden die Antwort auf Frage 2) eingeleitet worden, das von dem zu­ständigen Fachkommissariat bei der Polizei bearbeitet werde.

Von weiteren Angaben, wie zu dem Alter oder der Staatsangehörigkeit des Beschuldigten, wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Per­sönlichkeitsrecht des Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisie-rungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und ört­lichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentari­schen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie die allgemeinen Angaben zu Vorstra­fen entsprochen. Für den jugendlichen Beschuldigten ist zudem der Erziehungsgedanke be­sonders zu berücksichtigen.

  1. Was ergab das toxikologische Gutachten über einen etwaigen Konsum von Rauschmitteln?

Nach dem vorbezeichneten Bericht haben die chemisch-toxikologischen Untersuchungen ei­ner dem Beschuldigten nach der Tat entnommenen Blut- und Urinprobe die Aufnahme eines synthetischen Cannabinoids im Körper des Beschuldigten ergeben, das sowohl im Liquid der E-Zigarette als auch in dieser selbst nachgewiesen werden konnte. Hinweise auf weitere von dem Beschuldigten eingenommene berauschende Substanzen bestehen nach den durchge­führten Untersuchungen nicht.

  1. Wie hat sich die Ausländerquote in Düsseldorf-Oberbilk seit dem Jahre 2015 bis heute entwickelt? (Bitte nach Jahr aufschlüsseln und bei Deutschen Personen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

In der einschlägigen amtlichen Statistik werden Daten lediglich bis auf Gemeindeebene, aber nicht auf Gemeindeteilebene erhoben. Die Frage kann daher auf Grundlage der in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Daten nicht beantwortet werden.

  1. Wie viele Straftaten wurden seit 2015 von Kindern und Jugendlichen in Düssel-dorf-Oberbilk bis heute begangen? (Bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra auswei­sen.)

Die Erfassungssystematik der Polizeilichen Kriminalstatistik sieht keine statistischen Unterbe­reiche vor, die mit Gemeindeteilebenen (Stadtteilen oder Bezirken) übereinstimmen.

Die Beantwortung der Frage wäre daher nur nach Durchführung einer umfangreichen Sonder­auswertung möglich, die innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfü­gung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner