Kleine Anfrage 5268
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Messerdelikte auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2024
Mit Antwort der Landesregierung vom 3. September 2024, Drucksache 18/10494, auf meine Kleine Anfrage vom 25. Juni 2024, Drucksache 18/9742, wurde mitgeteilt, dass
„in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen […] die Tatörtlichkeiten „öffentliche Straßen“ oder „öffentliche Plätze“ nicht erfasst und ausgewiesen [werden]. Zur Beantwortung der Frage werden ersatzweise die Tatörtlichkeiten „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ und „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften“ ausgewiesen. Von den 6.221 in der Kleinen Anfrage 4009 zitierten Fällen sind 1.680 Fälle mit einer dieser Tatörtlichkeiten erfasst.“1
Aus dem Lagebild 2023 ging hervor, dass die Zahl der Messerdelikte im öffentlichen Raum im Vorjahresvergleich um gut 42 Prozent gestiegen ist – eine mehr als besorgniserregende Zahl.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden auf „Straßen und Plätzen innerhalb respektive geschlossener Ortschaften“ in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 registriert?
- Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die in Frage 1 abgefragten Straftaten jeweils verantwortlichen Tatverdächtigen?
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdächtigen?
- Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
- Welche 20 Städte in Nordrhein-Westfalen weisen die meisten Messerdelikte auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf?
Markus Wagner
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 09.09.2024, Drucksache 18/10494.
2 Vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfalen-messerkriminalitaet-im-oeffentlichen-raum-ist-2023-stark-gestiegen-a-a97a4d14-1d79-4851-882a-74040f1b10a3.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5268 mit Schreiben vom 30. April 2025 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Verstöße gegen das Waffengesetz, bei denen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.
Eine Erfassung von Daten zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt grundsätzlich nur bei den sogenannten Opferdelikten. Dies sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre). Diese sogenannten Opferdelikte sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatistik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.
Insofern erfolgt die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 im Hinblick auf Opferdelikte, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ (umfasst das „Messer (Waffengesetz)“, „sonstiges Messer“ und die „sonstige Stichwaffe“) eingesetzt wurde. Zur Beantwortung der Frage 5, nach den „meisten Messerdelikten“, wurden alle Straftaten des Jahres 2024 mit dem Tatmittel „Messer (Waffengesetz)“ und „sonstiges Messer“ ausgewertet – also neben den Opferdelikten wie in Frage 1 bis 4, auch Verstöße gegen das Waffengesetz.
- Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden auf „Straßen und Plätzen innerhalb respektive geschlossener Ortschaften“ in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 registriert?
Die Anzahl erfasster Straftaten sogenannter Opferdelikte auf Straßen, und Plätzen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ im Jahr 2023 und 2024 eingesetzt wurde, bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Berichtsjahr | Fälle |
| 2023 | 1.680 |
| 2024 | 2.160 |
- Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die in Frage 1 abgefragten Straftaten jeweils verantwortlichen Tatverdächtigen?
Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen von Opferdelikten, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ im Berichtsjahr 2023 und 2024 eingesetzt wurde, bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdächtigen?
Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).
- Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen von Opferdelikten, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ im Berichtsjahr 2023 und 2024 eingesetzt wurde, bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausgewiesen.
- Welche 20 Städte in Nordrhein-Westfalen weisen die meisten Messerdelikte auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf?
Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf die Kreispolizeibehörden. Ich weise darauf hin, dass die Kreispolizeibehörde nicht mit der jeweiligen Stadt gleichzusetzen ist, da der Polizeibezirk einer Kreispolizeibehörde mehrere Städte umfassen kann.
Die 22 Kreispolizeibehörden mit den meisten Straftaten mit dem Tatmittel „Messer (Waffengesetz)“ und „sonstiges Messer“ im Berichtsjahr 2024 auf Straßen und Plätzen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Kreispolizeibehörde | Fälle |
| PP Köln | 258 |
| PP Dortmund | 159 |
| PP Düsseldorf | 149 |
| PP Wuppertal | 101 |
| PP Duisburg | 94 |
| PP Essen | 79 |
| PP Recklinghausen | 77 |
| PP Bonn | 73 |
| PP Aachen | 72 |
| PP Bochum | 66 |
| PP Bielefeld | 58 |
| LR Mettmann | 53 |
| LR Düren | 46 |
| PP Münster | 45 |
| PP Mönchengladbach | 44 |
| PP Krefeld | 40 |
| PP Gelsenkirchen | 37 |
| LR Wesel | 35 |
| LR Märkischer Kreis | 33 |
| LR Rhein-Erft-Kreis | 31 |
| PP Hagen | 31 |
| PP Hamm | 31 |