Messerdelikte auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2024

Kleine Anfrage
vom 17.03.2025

Kleine Anfrage 5268

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Messerdelikte auf öffentlichen Straßen und Plätzen in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2024

Mit Antwort der Landesregierung vom 3. September 2024, Drucksache 18/10494, auf meine Kleine Anfrage vom 25. Juni 2024, Drucksache 18/9742, wurde mitgeteilt, dass

„in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen […] die Tatörtlichkeiten „öffentliche Straßen“ oder „öffentliche Plätze“ nicht erfasst und ausgewiesen [werden]. Zur Beantwortung der Frage werden ersatzweise die Tatörtlichkeiten „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ und „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaften“ ausgewiesen. Von den 6.221 in der Kleinen Anfrage 4009 zitierten Fällen sind 1.680 Fälle mit einer dieser Tatörtlichkeiten erfasst.“1

Aus dem Lagebild 2023 ging hervor, dass die Zahl der Messerdelikte im öffentlichen Raum im Vorjahresvergleich um gut 42 Prozent gestiegen ist – eine mehr als besorgniserregende Zahl.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden auf „Straßen und Plätzen innerhalb respektive geschlossener Ortschaften“ in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 registriert?
  2. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die in Frage 1 abgefragten Straftaten jeweils verantwortlichen Tatverdächtigen?
  3. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdächtigen?
  4. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?
  5. Welche 20 Städte in Nordrhein-Westfalen weisen die meisten Messerdelikte auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf?

Markus Wagner

 

MMD18-13087

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 09.09.2024, Drucksache 18/10494.

2 Vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nordrhein-westfalen-messerkriminalitaet-im-oeffentlichen-raum-ist-2023-stark-gestiegen-a-a97a4d14-1d79-4851-882a-74040f1b10a3.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5268 mit Schreiben vom 30. April 2025 na­mens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

Seit Einführung eines Tatmittelkatalogs im Jahr 2019 lässt sich die Verwendung von Waffen und gefährlichen Gegenständen auswerten. Grundsätzlich reicht das bloße Mitführen bei der Tatbegehung für die Erfassung nicht aus, die Tatmittel müssen konkret bei der Begehung der Tat eingesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Verstöße gegen das Waffengesetz, bei de­nen das Tatmittel stets erfasst wird, auch unabhängig von einer konkreten Nutzung.

Eine Erfassung von Daten zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt grundsätzlich nur bei den sogenannten Opferdelikten. Dies sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechts­güter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre). Diese sogenannten Opferdelikte sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatis­tik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.

Insofern erfolgt die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 im Hinblick auf Opferdelikte, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ (umfasst das „Messer (Waffengesetz)“, „sonstiges Messer“ und die „sonstige Stichwaffe“) eingesetzt wurde. Zur Beantwortung der Frage 5, nach den „meisten Messerdelikten“, wurden alle Straftaten des Jahres 2024 mit dem Tatmittel „Messer (Waffen­gesetz)“ und „sonstiges Messer“ ausgewertet – also neben den Opferdelikten wie in Frage 1 bis 4, auch Verstöße gegen das Waffengesetz.

  1. Wie viele Straftaten, bei denen ein Messer respektive eine Stichwaffe eingesetzt wurde, wurden auf „Straßen und Plätzen innerhalb respektive geschlossener Ort­schaften“ in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 registriert?

Die Anzahl erfasster Straftaten sogenannter Opferdelikte auf Straßen, und Plätzen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ im Jahr 2023 und 2024 eingesetzt wurde, bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Berichtsjahr Fälle
2023 1.680
2024 2.160

 

  1. Über welche Staatsangehörigkeiten verfügen die für die in Frage 1 abgefragten Straftaten jeweils verantwortlichen Tatverdächtigen?

Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen von Opferdelikten, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ im Berichtsjahr 2023 und 2024 eingesetzt wurde, bitte ich der Anlage 1 zu ent­nehmen.

  1. Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeiten verfügen die jeweiligen Tatverdäch­tigen?

Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).

  1. Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen jeweils?

Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen von Opferdelikten, bei denen das Tatmittel „Stichwaffe“ im Berichtsjahr 2023 und 2024 eingesetzt wurde, bitte ich der Anlage 2 zu ent­nehmen.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vor­name aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausge­wiesen.

  1. Welche 20 Städte in Nordrhein-Westfalen weisen die meisten Messerdelikte auf öffentlichen Straßen und Plätzen auf?

Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf die Kreispolizeibehörden. Ich weise darauf hin, dass die Kreispolizeibehörde nicht mit der jeweiligen Stadt gleichzusetzen ist, da der Polizei­bezirk einer Kreispolizeibehörde mehrere Städte umfassen kann.

Die 22 Kreispolizeibehörden mit den meisten Straftaten mit dem Tatmittel „Messer (Waffenge­setz)“ und „sonstiges Messer“ im Berichtsjahr 2024 auf Straßen und Plätzen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Kreispolizeibehörde Fälle
PP Köln 258
PP Dortmund 159
PP Düsseldorf 149
PP Wuppertal 101
PP Duisburg 94
PP Essen 79
PP Recklinghausen 77
PP Bonn 73
PP Aachen 72
PP Bochum 66
PP Bielefeld 58
LR Mettmann 53
LR Düren 46
PP Münster 45
PP Mönchengladbach 44
PP Krefeld 40
PP Gelsenkirchen 37
LR Wesel 35
LR Märkischer Kreis 33
LR Rhein-Erft-Kreis 31
PP Hagen 31
PP Hamm 31

 

MMD18-13669

Beteiligte:
Markus Wagner