Kleine Anfrage 19
der Abgeordneten Markus Wagner, Prof. Dr. Daniel Zerbin und Andreas Keith vom 14.06.2022
Messerstecherei in Solingen
Nach Medienangaben wurde am 15. Mai 2022 ein 30-jähriger Mann in einer Solinger Kneipe durch fünf Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Das Opfer musste im Krankenhaus notoperiert werden. Die mutmaßlichen Täter, zwei Brüder im Alter von 23 und 28 Jahren, stellten sich der Polizei und wurden vorläufig festgenommen.1 Mittlerweile werden die Brüder öffentlich gesucht und zur Fahndung ausgeschrieben. Die Hintergründe der Tat seien noch völlig unklar.2
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
- Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über das Opfer nennen)
- Sind die Kneipe, in der die Messerstecherei stattfand, und deren Umfeld schon mal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)
- Welche Gründe lagen vor, die festgenommenen mutmaßlichen Täter aus der Haft zu entlassen, um sie im Folgenden zur Fahndung auszuschreiben?
Markus Wagner
Andreas Keith
Prof. Dr. Daniel Zerbin
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 19 mit Schreiben vom 11. Juli 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 28.06.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal dem Ministerium der Justiz unter dem 23.06.2022 unter anderem Folgendes berichtet:
‚Dem Ermittlungsverfahren liegt im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zugrunde:
Am 15. Mai 2022 betraten die Brüder B 1, B 2, B 3 und B 4 gegen 0:42 Uhr gemeinsam mit einer weiteren Person die Gaststätte (…) in Solingen. Die Beschuldigten gingen entsprechend einem zuvor gefassten gemeinsamen Tatplan direkt zu dem dort tätigen Geschädigten Ashkan F. Die beschuldigten Brüder schlugen und stachen mit mitgeführten Messern auf den Geschädigten ein. Einer von ihnen schlug den Geschädigten mit einem Barhocker. Dabei nahmen sie zumindest billigend in Kauf, dass der gemeinsame Angriff mit Schlägen und Stichen zum Tod des Geschädigten führen kann. Die Beteiligung der fünften Person ist noch Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Der Geschädigte erlitt fünf Einstiche in den Oberkörper und einen Nasenbruch. Er musste operativ behandelt werden.
Den vier beschuldigten Brüdern wird gemeinschaftlich begangener versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Die Beschuldigten B 1 und B 2 befinden sich in Untersuchungshaft, die Beschuldigten B 3 und B 4 sind unbekannten Aufenthaltes und zur Fahndung ausgeschrieben.
Nach den Angaben des Geschädigten und seiner Lebensgefährtin sei der Hintergrund der Auseinandersetzung ein familiärer Streit zwischen der Schwester der Lebensgefährtin und dem Beschuldigten B 1 gewesen. In diesem Zusammenhang habe es bereits auch körperlich ausgetragene Konflikte gegeben.‘
Zu den Beschuldigten hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal mitgeteilt, die nicht vorbestraften Beschuldigten B 1, B 3 und B 4 seien deutsche Staatsangehörige. Der Beschuldigte B 2, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Jahr 2018 vorbelastet sei, sei staatenlos.
Mit Blick auf Persönlichkeitsrechte und die Unschuldsvermutung ist in Anbetracht der im vorliegenden Einzelfall wegen der medialen Berichterstattung, der familiären Verbindung und des örtlichen Bezugs nicht auszuschließenden Gefahr einer Identifizierung der Beschuldigten von der Nennung der Vornamen der (deutschen) Beschuldigten abgesehen worden.“
- Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich des Opfers vor? (Bitte Vorstrafen des Opfers, Straftatbestände, Staatsbürgerschaft des Opfers und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über das Opfer nennen)
Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 28.06.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal hat mitgeteilt, der Geschädigte sei iranischer Staatsangehöriger.
Im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Geschädigten und den Opferschutz wird von einer öffentlichen Unterrichtung über etwaige Vorstrafen des Opfers abgesehen.“
- Sind die Kneipe, in der die Messerstecherei stattfand, und deren Umfeld schon mal Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen? (Bitte nach Jahr und Ermittlungsanlass aufschlüsseln)
Die Gaststätte und das Umfeld der Gaststätte waren bislang nicht Gegenstand polizeilicher Ermittlungen.
- Welche Gründe lagen vor, die festgenommenen mutmaßlichen Täter aus der Haft zu entlassen, um sie im Folgenden zur Fahndung auszuschreiben?
Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 28.06.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
„Hierzu hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Wuppertal Folgendes berichtet:
‚Entgegen der nicht auf Tatsachen basierenden Annahme in der kleinen Anfrage 19 wurden die festgenommenen Beschuldigten nicht aus der Untersuchungshaft entlassen.‘“