Messerstechereien und Körperverletzungen in der Düsseldorfer Altstadt

Kleine Anfrage
vom 09.03.2022

Kleine Anfrage 6471des Abgeordneten Markus Wagner vom 09.03.2022

 

Messerstechereien und Körperverletzungen in der Düsseldorfer Altstadt

Am Abend des 28. Februars 2022, einem Montag, wurde in der Düsseldorfer Altstadt ein 18­jähriger von drei unbekannten Personen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Dem Opfer wurde ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen, als es die Ritterstraße entlang lief. Der 18-jährige musste operiert werden und befindet sich nach wie vor im Krankenhaus.

Nach Aussagen von Zeugen soll es sich bei dem männlichen Haupttäter um eine ca. 16 bis 20 Jahre alte Person handeln, die ein südländisches, nordafrikanisches Erscheinungsbild habe.1

Darüber hinaus kam es in den Tagen zuvor bereits zu weiteren Vorfällen.

Wie Medien berichteten, wurden am Burgplatz drei Männer teilweise lebensgefährlich verletzt.

Ebenfalls am Burgplatz wurde eine junge Frau von drei Männern belästigt und gegen ihren Willen angefasst. In einem sich daraus entwickelten Streit wurde die Frau von den Tätern geschlagen und schwer verletzt.

Außerdem kam es im Hauptbahnhof zu einer Messerattacke. Des Weiteren soll ein 17 Jahre alter Intensivtäter in der Nacht zum 28. Februar 2022 in der Altstadt einen anderen Mann niedergeschlagen haben.2

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  2. Inwiefern sind die Bereiche Ritterstraße und Burgplatz insgesamt seit dem Jahre 2018 bei der Polizei als Schwerpunkte für Straftaten bekannt? (Bitte nach Deliktsgruppen, Anzahl der verletzten Personen sowie Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen und Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)
  3. Existiert im Bereich der Ritterstraße eine nach § 15a PolG NRW polizeiliche Videoüberwachung oder eine Fernbeobachtung?
  4. Wie viele registrierte Intensivtäter gibt es zurzeit in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsbürgerschaft, Nationalität und Vornamen der Personen)
  5. Wie viele der in Frage 4 erfassten Intensivtäter sind ausreisepflichtig? Markus Wagner

 

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1 Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht/duesseldorf-18-jaehriger-in-schwer-verletzt-messerstecherei-in-altstadt_aid-66719177.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6471 mit Schreiben vom 5. April 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den oben genannten Vorfällen? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen)

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 22.03.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„I.

Zu dem Sachverhalt, der in den beiden ersten Absätzen der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angesprochen ist, hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf dem Mi­nisterium der Justiz unter dem 14. März 2022 u. a. berichtet, dass der 18-jährige Ge­schädigte am Abend des 28. Februar 2022 die Ritterstraße in Düsseldorf genutzt haben soll, als plötzlich drei männliche Personen an ihn herangetreten seien und den Geschä­digten angerempelt hätten. Obwohl der Geschädigte versucht haben soll zu deeskalie-ren, soll ihm der unbekannte Täter zwei Faustschläge in das Gesicht versetzt und im weiteren Verlauf mit einem Messer einmal in die Leistengegend gestochen haben, wodurch der Geschädigte eine Stichverletzung erlitten habe, die operativ habe behan­delt werden müssen.

Zu dem Sachverhalt, der im vierten Absatz der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage angesprochen ist, verhält sich der vorbezeichnete Bericht des Leitenden Oberstaats­anwalts in Düsseldorf u. a. dahingehend, dass sich am 27. Februar 2022 gegen 17.45 Uhr am Burgplatz in Düsseldorf aus bislang unbekannten Gründen eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt habe, an der mehrere – überwiegend jugendliche bzw. heranwachsende – Personen beteiligt gewesen seien. Im weiteren Verlauf seien drei Personen im Alter von 17, 18 und 22 Jahren durch Messerstiche so schwer am Ober­körper verletzt worden, dass sie aufgrund akuter Lebensgefahr hätten notoperiert wer­den müssen.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der beiden vorgenannten Vorfälle wird auf den Be­richt der Landesregierung zu TOP 27 der 100. Sitzung des Innenausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Bezug genommen. Im Hinblick auf die insoweit mit der Frage 1 erbetenen Detailangaben bestehen aus Gründen des Jugend- und Persönlich­keitsschutzes Bedenken gegen eine öffentliche Bekanntgabe der Berichtsinhalte, die aber ggf. zum Gegenstand einer nicht-öffentlichen Erörterung gemacht werden könn­ten.

II.

Über das Vorstehende hinaus hat der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf in sei-

nem o. g. Bericht u. a. Folgendes mitgeteilt:

‚Zu 1.:

[…]

    1. c) Tat vom 27. Februar 2022 auf dem Burgplatz in Düsseldorf (mutmaßliche sexuelle Belästigung u. a.)

Die Ermittlungsakten befinden sich noch bei der Polizei. Nach deren Angaben sollen die 19-jährige Geschädigte und ihre 17-jährige Begleiterin drei männliche Personen im Bereich des Burgplatzes kennengelernt haben. Im weiteren Verlauf soll eine der drei Personen die Geschädigte an Armen und Schultern angefasst sowie versucht haben, sie im Brustbereich und unter ihrem Rock zu berühren. Die Geschädigte habe nach dem Kopf des mutmaßlichen Täters ge­schlagen, um ihn abzuwehren. Daraufhin habe der Täter ihr zwei- oder dreimal ins Gesicht bzw. gegen den Unterkiefer geschlagen. Die Geschädigte ist im Krankenhaus medizinisch versorgt worden. Über Art und Schwere ihrer Verlet­zungen liegen bislang keine Erkenntnisse vor. Aufgrund polizeilicher Ermittlun­gen soll ein 18-jähriger deutsch/ghanaischer Staatsangehöriger als Täter in Be­tracht kommen.

    1. d) Messerangriff am Hauptbahnhof in Düsseldorf und Tat eines Intensivtä­ters in der Nacht zum 28. Februar 2022 in der Altstadt in Düsseldorf

Die Vorfälle sind der Staatsanwaltschaft bisher nicht bekannt. Auch polizeiliche Recherchen haben innerhalb der Berichtsfrist nicht zu einer Identifizierung des in der Anfrage nur grob skizzierten Sachverhalts geführt.

[…]

Der Tatverdächtige der zu Ziff. I. 1. c) bezeichneten Tat vom 27. Februar 2022 ist laut einer Eilabfrage im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregis­ter bislang geringfügig, u. a. wegen Körperverletzungsdelikten, strafrechtlich in Erscheinung getreten.‘

III.

Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat in seinem Randbericht vom 17.03.2022 u. a. ausgeführt:

‚Gegen die Sachbehandlung des Leitenden Oberstaatsanwalts habe ich keine Bedenken.

Der Leitende Oberstaatsanwalt hat in Beantwortung der Frage zu Ziff. 1. d) er­gänzend berichtet, dass nunmehr bei der Polizei in Düsseldorf eine durch die Bundespolizei in Düsseldorf gefertigte Strafanzeige wegen einer körperlichen Auseinandersetzung unter Verwendung von Stichwaffen bzw. -werkzeugen ein­gegangen sei. Danach kam es am Abend des 25. Februar 2022 im Eingangs­bereich des Düsseldorfer Hauptbahnhofs (Konrad-Adenauer-Platz) aus bisher ungeklärter Ursache zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 21-jährigen Tatverdächtigen und einem 17-Jährigen, welcher bislang als Zeuge/Geschädig-ter geführt wird. Im Verlauf der Auseinandersetzung erlitt der Geschädigte eine vier Zentimeter tiefe Stichwunde am linken Oberschenkel, welche ihm seinen Angaben sowie den Angaben eines ihn begleitenden Zeugen zufolge der Tat­verdächtige mit einem Messer zugefügt hatte. Der Tatverdächtige hat sich bis­lang nicht zu dem Sachverhalt eingelassen, die Tatbegehung auf einem polizei­lichen Vernehmungsbogen jedoch bereits pauschal eingeräumt. Auch er hatte eine Stichverletzung im Oberschenkel erlitten, zu deren Herkunft er keine An­gaben machte. Der Grund der Auseinandersetzung und der genaue Tather­gang, zu welchem die bislang befragten Zeugen widersprüchliche Angaben ge­tätigt haben, sind Gegenstand weiterer Ermittlungen. Der Geschädigte konnte nach ambulanter Behandlung seiner Verletzung aus dem Krankenhaus entlas­sen werden. Der Tatverdächtige und der Geschädigte sind marokkanische Staatsangehörige.

Zu Ziff. 1. d) des Berichtes hat der Leitende Oberstaatsanwalt ergänzend be­richtet, dass nach Auskunft der Polizei in Düsseldorf im tatrelevanten Zeitraum keine Körperverletzungsdelikte unter Beteiligung von Personen erfasst worden sind, welche im Intensivtäterprogramm der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ge­führt werden.‘“

  1. Inwiefern sind die Bereiche Ritterstraße und Burgplatz insgesamt seit dem Jahre 2018 bei der Polizei als Schwerpunkte für Straftaten bekannt? (Bitte nach Delikts-gruppen, Anzahl der verletzten Personen sowie Tatverdächtigen, Vorstrafen der Tatverdächtigen und Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deut­scher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatver­dächtigen nennen)

Zur Bestimmung eines Kriminalitätsbrennpunktes wird neben räumlichen Faktoren auch die Kriminalitätsbelastung bestimmter Bereiche zu bestimmten Zeiten sowie eine Frequentierung durch möglicherweise deviante Gruppen betrachtet.

Im Sinne der Anfrage ist der Burgplatz als Kriminalitätsbrennpunkt anzusehen, die Ritterstraße hingegen nicht.

  1. Existiert im Bereich der Ritterstraße eine nach § 15a PolG NRW polizeiliche Video­überwachung oder eine Fernbeobachtung?

Im Bereich der Ritterstraße existiert keine polizeiliche Videobeobachtung gemäß § 15a Poli­zeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW). Der Begriff „Fernbeobachtung“ be­zeichnet keine strafprozess- oder polizeirechtliche Eingriffsmaßnahme. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich.

  1. Wie viele registrierte Intensivtäter gibt es zurzeit in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Staatsbürgerschaft, Nationalität und Vornamen der Personen)

Durch die Polizei Nordrhein-Westfalen (Polizei NRW) werden aktuell 1.415 Personen als In­tensivtäter der Allgemeinkriminalität geführt.

  1. Wie viele der in Frage 4 erfassten Intensivtäter sind ausreisepflichtig?

Zur Beantwortung der Frage hat mir das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und In­tegration mit Schreiben vom 17.03.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor.

Im Rahmen des 2018 durch das MKFFI neu eingerichteten Fallmanagements NRW koordinieren und begleiten Regionale Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei den fünf Bezirksregierungen gezielt aufenthaltsrechtliche Verfahren und ggf. aufenthaltsbeen­dende Maßnahmen bei ausländischen strafrechtlich auffälligen Personen, aber auch bei ausländischen Personen mit erheblich negativem Sozialverhalten. Die RRK unter­stützen insbesondere bei der Initiierung, Koordination und Begleitung von Vor-Ort-Fall­konferenzen zur behördenübergreifenden Vernetzung der relevanten Akteure sowie zur Festlegung geeigneter Maßnahmen im Rahmen eines interdisziplinären Ansatzes und ggf. zeitnahen Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die zuständigen Behörden. Das Fallmanagement NRW ist damit ein zusätzlicher Wirkfaktor zur Verbesserung der Sicherheitslage neben der fortbestehenden Fallbearbeitung durch die einzelnen Aus­länder-, Polizei- und sonstigen Behörden.

Nach seiner erfolgreichen Etablierung wurde das Fallmanagement NRW im Jahr 2021 im Rahmen einer erweiterten Sicherheitskooperation zwischen dem MKFFI NRW, dem IM NRW und dem LKA NRW gezielt weiterentwickelt und u.a. ein gemeinsames Fo-kusprojekt „ausländische Mehrfach- und Intensivtäter (aMIT)“ gestartet. Speziell im Rahmen dieses Projekts haben die RRK mit Stand 31.01.2022 bislang 183 Fallkonfe­renzen zu ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern durchgeführt. 43 Personen wur­den insoweit durch die zuständigen Ausländerbehörden abgeschoben.

Insgesamt haben die RRK mit Stand 31.01.2022 1.735 Fälle ausländischer strafrecht­lich auffälliger Personen sowie ausländischer Personen mit erheblich negativem Sozi­alverhalten durch Fallkonferenzen begleitet und konnten 562 Personen aus dem Fall-managementspektrum erfolgreich abgeschoben werden. Zu diesen bezüglich der Fall-managementbegleitung erfassten Fällen kommen sonstige Abschiebungen von straf­rechtlich auffälligen Personen durch die zuständigen örtlichen Ausländerbehörden in NRW hinzu, die statistisch nicht gesondert erfasst werden.“

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner