Kleine Anfrage 2800
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Metelen: 24-Jährige nicht aus Urlaub zurückgekehrt – War es ein Mord durch ihren Lebensgefährten?
Nachdem eine 24-Jährige aus Metelen aus dem Kreis Steinfurt nach ihrer Urlaubsreise durch Skandinavien nicht zurückkam und mutmaßlich dort umgebracht wurde, ist nun ihr 29-jähriger Lebensgefährte durch eine Mordkommission der Polizei Münster am 17. Oktober 2023 festgenommen worden. Am Tag darauf ordnete eine Richterin des Amtsgerichts Münster gegen den 29-Jährigen Mann aus Ahaus Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Totschlags an. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll der Mann zusammen mit seiner Lebensgefährtin am 27. September 2023 eine Urlaubsreise mit dem Wohnmobil durch Skandinavien angetreten und Länder wie Dänemark und Norwegen bereist haben.1 Ende September soll die 24-Jährige zum letzten Mal Kontakt mit ihrer Familie gehabt haben. Weitere Nachrichten blieben unbeantwortet und sonstige Lebenszeichen gab es nicht. Letztendlich erschien die 24-Jährige am 5. Oktober auch nicht an ihrem Arbeitsplatz. Als der 29-Jährige darauf angesprochen wurde, berichtete er der Familie der Frau, dass sich seine Lebensgefährtin wegen eines Streits in Schweden von ihm getrennt haben soll. Sie habe sodann das Wohnmobil verlassen und sei nicht wiedergekommen. Am 10. Oktober meldete die Familie dann die Frau als vermisst. Aufgrund der „Gesamtumstände“2 wurde eine Mordkommission eingerichtet. Die mit den norwegischen Behörden im engen Austausch stehenden Beamten konfrontierten daraufhin den 29-Jährigen mit dem Vorwurf, seine Lebensgefährtin im Urlaub umgebracht zu haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten sowie einer gemieteten Halle in Rheine wurden das Mobiltelefon und die Geldbörse der vermissten Frau gefunden. Außerdem wurden in einem Tresor des Tatverdächtigen gelagerte Waffen gefunden. In einer weiteren Vernehmung im Beisein des Anwaltes, berichtete der Angeklagte, dass die Frau in Norwegen verstorben sei und schilderte den Aufenthaltsort der Leiche. Daraufhin wurden umgehend die norwegischen Behörden informiert, welche am 18. Oktober 2023 den Leichnam an dem vom Angeklagten beschriebenen Ort finden konnten.3
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
- Welche Arten von Waffen wurden in dem Tresor des Verdächtigen gefunden?
- Wie viele seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW wegen eines Tötungsdelikts Angeklagte haben die Tat im Ausland begangen? (Bitte nach Jahr, Land und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich bei Täter und Opfer um Personen, die in einer Partnerschaft bzw. Beziehung waren? (Bitte nach Jahr, Land, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie gut funktionierte nach Kenntnis der Landesregierung bei solchen Fällen die Zusammenarbeit der deutschen mit ausländischen Behörden (Bitte ggf. aufgetretene Probleme der Kommunikation oder ähnliches in die Antwort mit aufnehmen.)
Markus Wagner
1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43526/5629261.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2800 mit Schreiben vom 22. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeiten bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat dem Ministerium der Justiz unter dem 06.11.2023 berichtet, dass die Ermittlungen andauerten. Das Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags richte sich gegen einen deutschen Beschuldigten, der wegen versuchter Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes vorbestraft sei.
Der zugrundeliegende Sachverhalt sei in der Kleinen Anfrage zutreffend dargestellt. Der Beschuldigte bestreite den Tatvorwurf. Die in Norwegen durchgeführte Obduktion habe u. a. ergeben, dass der Leichnam zwei Schussverletzungen am Oberkörper aufweise.
Von den Angaben zum Namen des Beschuldigten und weiterer Einzelheiten zu der Vorstrafe wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Namens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, welches nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Welche Arten von Waffen wurden in dem Tresor des Verdächtigen gefunden?
Dem in der Antwort auf Frage 1 bezeichneten Bericht zufolge sind eine Langwaffe, ein Luftgewehr, zwei Schreckschusspistolen, eine Luftpistole, ein Einhandmesser, ein Tierabwehrspray, ein Elektroschocker und Munition aufgefunden worden.
- Wie viele seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW wegen eines Tötungsdelikts Angeklagte haben die Tat im Ausland begangen? (Bitte nach Jahr, Land und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen).
Die Frage lässt sich anhand der vorliegenden statistischen Daten nicht beantworten. Im Rahmen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten bei den Staats- und Amtsanwaltschaften (StA-Statistik) sowie der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (StP/OWi-Statistik) werden Tötungsdelikte unter dem Sachgebiet 20 „Kapitalverbrechen im Sinne von § 74 Abs. 2 GVG“ (soweit nicht Sachgebiete 52 „vorsätzliche Tötungsdelikte durch Polizeibedienstete“ oder 53 „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete“) erfasst. Eine Differenzierung danach, ob die Tat im Ausland begangen wurde, findet dabei nicht statt.
- Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich bei Täter und Opfer um Personen, die in einer Partnerschaft bzw. Beziehung waren? (Bitte nach Jahr, Land, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Die Frage lässt sich anhand der vorliegenden statistischen Daten nicht beantworten, da die in der Antwort auf Frage 3 bezeichneten Geschäftsstatistiken keine personenbezogenen Daten enthalten.
- Wie gut funktionierte nach Kenntnis der Landesregierung bei solchen Fällen die Zusammenarbeit der deutschen und ausländischen Behörden (Bitte ggf. aufgetretene Probleme der Kommunikation oder ähnliches in die Antwort mit aufnehmen.)
Hinweise auf grundsätzliche Probleme im Sinne der Fragestellung liegen der Landesregierung nicht vor.
Im Sachverhalt der vermissten Frau aus Metelen nutzte die Kreispolizeibehörde Steinfurt den Kommunikationskanal über die sog. SIRENE-Büros, um u. a. die norwegische Ermittlungsbehörde um Mitteilung von Erkenntnissen zur gesuchten Person zu bitten. Dabei handelt es sich um ein etabliertes Instrument der Zusammenarbeit, welches den reibungslosen Austausch von Daten zwischen Grenz-, Einwanderungs-, Polizei-, Zoll- und Justizbehörden in einem 24/7-Dienstbetrieb gewährleistet. Der Folgeschriftverkehr verlief ohne besondere Vorkommnisse.