Metelen: 24-Jährige nicht aus Urlaub zurückgekehrt – War es ein Mord durch ihren Lebensgefährten?

Kleine Anfrage
vom 27.10.2023

Kleine Anfrage 2800

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Metelen: 24-Jährige nicht aus Urlaub zurückgekehrt War es ein Mord durch ihren Lebensgefährten?

Nachdem eine 24-Jährige aus Metelen aus dem Kreis Steinfurt nach ihrer Urlaubsreise durch Skandinavien nicht zurückkam und mutmaßlich dort umgebracht wurde, ist nun ihr 29-jähriger Lebensgefährte durch eine Mordkommission der Polizei Münster am 17. Oktober 2023 festgenommen worden. Am Tag darauf ordnete eine Richterin des Amtsgerichts Münster gegen den 29-Jährigen Mann aus Ahaus Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Totschlags an. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll der Mann zusammen mit seiner Lebensgefährtin am 27. September 2023 eine Urlaubsreise mit dem Wohnmobil durch Skandinavien angetreten und Länder wie Dänemark und Norwegen bereist haben.1 Ende September soll die 24-Jährige zum letzten Mal Kontakt mit ihrer Familie gehabt haben. Weitere Nachrichten blieben unbeantwortet und sonstige Lebenszeichen gab es nicht. Letztendlich erschien die 24-Jährige am 5. Oktober auch nicht an ihrem Arbeitsplatz. Als der 29-Jährige darauf angesprochen wurde, berichtete er der Familie der Frau, dass sich seine Lebensgefährtin wegen eines Streits in Schweden von ihm getrennt haben soll. Sie habe sodann das Wohnmobil verlassen und sei nicht wiedergekommen. Am 10. Oktober meldete die Familie dann die Frau als vermisst. Aufgrund der „Gesamtumstände“2 wurde eine Mordkommission eingerichtet. Die mit den norwegischen Behörden im engen Austausch stehenden Beamten konfrontierten daraufhin den 29-Jährigen mit dem Vorwurf, seine Lebensgefährtin im Urlaub umgebracht zu haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten sowie einer gemieteten Halle in Rheine wurden das Mobiltelefon und die Geldbörse der vermissten Frau gefunden. Außerdem wurden in einem Tresor des Tatverdächtigen gelagerte Waffen gefunden. In einer weiteren Vernehmung im Beisein des Anwaltes, berichtete der Angeklagte, dass die Frau in Norwegen verstorben sei und schilderte den Aufenthaltsort der Leiche. Daraufhin wurden umgehend die norwegischen Behörden informiert, welche am 18. Oktober 2023 den Leichnam an dem vom Angeklagten beschriebenen Ort finden konnten.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen, seit wann der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über den Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Arten von Waffen wurden in dem Tresor des Verdächtigen gefunden?
  3. Wie viele seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW wegen eines Tötungsdelikts Angeklagte haben die Tat im Ausland begangen? (Bitte nach Jahr, Land und Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  4. Bei wie vielen dieser Straftaten handelte es sich bei Täter und Opfer um Personen, die in einer Partnerschaft bzw. Beziehung waren? (Bitte nach Jahr, Land, Delikt sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  5. Wie gut funktionierte nach Kenntnis der Landesregierung bei solchen Fällen die Zusammenarbeit der deutschen mit ausländischen Behörden (Bitte ggf. aufgetretene Probleme der Kommunikation oder ähnliches in die Antwort mit aufnehmen.)

Markus Wagner

 

MMD18-6597

 

1 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43526/5629261.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

Beteiligte:
Markus Wagner