Kleine Anfrage 4370des Abgeordneten Roger Beckamp vom 17.09.2020
Mietpreisentwicklung im sozialen Wohnungsbau
Mit dem Rückgang der Wohnungen im Bestand des sozialen Wohnungsbaus ist auch eine Veränderung der Mietpreisbindungsniveaus verbunden. Das derzeit durchschnittliche Mietniveau von 5,20 Euro/qm setzt sich aus den jeweils zum Antragstermin zur Erstellung von sozialem Wohnraum geltenden Vorgaben der Wohnraumförderungsbestimmungen zusammen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie hat sich die Zahl der Mietwohnungen in den unterschiedlichen Mietpreisstufen und den Einkommensgruppen A und B in den letzten 30 Jahren entwickelt? (sofern verfügbar mit Aufschlüsslung nach den Gebietseinheiten des Landes)
- Wieviel Wohneinheiten sind in der Folge von der Nachwirkungsfrist betroffen? (sofern verfügbar mit Aufschlüsslung nach den Gebietseinheiten des Landes)
- Welche Auswirkungen werden die außerplanmäßigen Tilgungen für die Modellrechnungen zur Entwicklung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 haben?
- Wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung außerplanmäßiger Tilgungen vor dem Hintergrund anhaltend niedriger bzw. sinkender Zinsen ein?
Roger Beckamp
Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 4370 mit Schreiben vom 19. Oktober 2020 namens der Landeregierung beantwortet.
- Wie hat sich die Zahl der Mietwohnungen in den unterschiedlichen Mietpreisstu-fen und den Einkommensgruppen A und B in den letzten 30 Jahren entwickelt? (sofern verfügbar mit Aufschlüsslung nach den Gebietseinheiten des Landes)
- Wieviel Wohneinheiten sind in der Folge von der Nachwirkungsfrist betroffen? (sofern verfügbar mit Aufschlüsslung nach den Gebietseinheiten des Landes)
- Welche Auswirkungen werden die außerplanmäßigen Tilgungen für die Modellrechnungen zur Entwicklung des preisgebundenen Mietwohnungsbestandes in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 haben?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlagen 1a bis 1c und 2 verwiesen.
Zur Frage 3 wird ergänzend ausgeführt:
Bis zum Jahr 2025 befinden sich 77.764 Wohnungen in der Nachwirkungsfrist. Zahlen für die Entwicklung des geförderten Wohnungsbaus ab dem Jahre 2030 ff. können nicht genannt werden, weil die Nachwirkungsfrist aktuell gekündigter Darlehen spätestens bis zum Jahr 2029 endet.
- Wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung außerplanmäßiger Tilgungen vor dem Hintergrund anhaltend niedriger bzw. sinkender Zinsen ein?
Für die Entwicklung bis zum Jahr 2025 siehe Antwort zu Frage 3. Entwicklungen über das Jahr 2029 hinaus können derzeit nicht prognostiziert werden, weil das Rückzahlungsgeschehen insbesondere nicht linear von der Zinsentwicklung abhängt.