Migranten schlagen Baggerführer zum Krüppel – Können sich Täter vor einer Haftstrafe freikaufen?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 707
des Abgeordneten Markus Wagner vom 07.11.2022

Migranten schlagen Baggerführer zum Krüppel Können sich Täter vor einer Haftstrafe freikaufen?

Am 8. Juni 2018 wurde es einem Mann zum Verhängnis, dass er einen handfesten Streit zwischen mehreren jungen Männern vor einem Kiosk in Alsdorf schlichten wollte. Ein Angreifer aus dieser Gruppe trat ihm in Kung-Fu-Art gegen die Brust, woraufhin der Mann stürzte und mit dem Kopf derartig auf den Asphalt aufschlug, dass er einen Schädelbruch erlitt. Das heute 65-jährige Opfer wurde mehrfach operiert, wobei große Teile seines abgestorbenen Gehirns entfernt werden mussten, sodass er nun nur noch einen halben Kopf hat. Seitdem kann der Mann nicht mehr sprechen, leidet unter epileptischen Anfällen und wurde so zu einem Pflegefall.1

Nun, vier Jahre später fällte das Aachener Landgericht ein Urteil gegen die beiden 29-jährigen Täter Ü. und K. Entgegen dem von dem Rechtsanwalt des Opfers geforderten Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro kamen die zwei Schläger jedoch mit einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie mit einem Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro davon. Der zuständige Richter bezog sich in seinem Urteil auf den Umstand, dass letztendlich nicht ganz genau gesagt werden könne, wer das Opfer getreten habe.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Was ist über die zwei oben genannten verurteilten Täter bekannt? (Bitte Vorstrafen der Täter, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Täter, seit wann die Täter im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Täter nennen.)
  2. Wieso dauerte das Verfahren vier Jahre lang?
  3. Wird die Staatsanwaltschaft in Berufung/Revision gehen?
  4. Wann werden gegen die Täter aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?
  5. Welche Hilfe lässt das Land Nordrhein-Westfalen dem Opfer und seinen Angehörigen zukommen? (Bitte konkret benennen.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 „Halber Kopf, aber nur ein Drittel Schmerzensgeld, Bild-Zeitung, 21.10.2022 .

2 Ebd.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 707 mit Schreiben vom 6. Dezember 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration sowie dem Minister für Ar­beit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Was ist über die zwei oben genannten verurteilten Täter bekannt? (Bitte Vorstrafen der Täter, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Täter, seit wann die Täter im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind und sonstige polizeiliche Erkennt­nisse über die Täter nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Aachen hat hierzu im Wesentlichen berichtet, dass wegen der angesprochenen Tat am 18.10.2022 die Verurteilung eines deutschen und eines türki­schen Staatsangehörigen wegen Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 des Strafgesetz­buchs) erfolgt sei. Beide Männer waren demnach bereits zuvor mehrfach zu Geldstrafen ver­urteilt worden, der deutsche Staatsangehörige unter anderem wegen

Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung, der türkische Staatsangehörige unter anderem wegen unerlaubten Besitzes von Dopingmitteln in nicht ge­ringer Menge. Mit Blick auf ihre Persönlichkeitsrechte wird von einer Unterrichtung über etwa­ige polizeiliche Erkenntnisse, die nicht im Zusammenhang mit dem thematisierten Sachverhalt stehen, abgesehen.

  1. Wieso dauerte das Verfahren vier Jahre lang?

Der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Berichterstattung zufolge holte das Amtsgericht Aachen nach der Anfang 2019 erhobenen Anklage zunächst zwei medizinische Gutachten zu den Verletzungsfolgen ein und beschloss nach Eingang dieser Gutachten Anfang 2021 – im Hinblick auf die schweren gesundheitlichen Folgen bei dem Geschädigten – eine Vorlage der Akten an das Landgericht Aachen. Dieses übernahm das Verfahren nach der Berichtslage Mitte März 2021, vermochte jedoch wegen vorrangiger Haft- und Unterbringungssachen zu­nächst keinen Termin zur Durchführung der Hauptverhandlung anzuberaumen. In ihren Ent­scheidungen sind Richterinnen und Richter im Übrigen nach der verfassungsrechtlichen Ord­nung der Bundesrepublik Deutschland unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Arti­kel 97 des Grundgesetzes).

  1. Wird die Staatsanwaltschaft in Berufung/Revision gehen?
  2. Wann werden gegen die Täter aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet?

Nach Abschluss strafrechtlicher Verfahren sind mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen bei ausländischen Personen durch die zuständige örtliche Ausländerbehörde zu prüfen.

5. Welche Hilfe lässt das Land Nordrhein-Westfalen dem Opfer und seinen Angehö­rigen zukommen? (Bitte konkret benennen.)

Menschen, die Opfer eines rechtswidrigen vorsätzlichen tätlichen Angriffs geworden sind, ha­ben für die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines solchen Angriffes Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Dieser Anspruch umfasst neben Leistun­gen der Heil- und Krankenbehandlung laufende Leistungen zur Kompensation aller aus der Schädigung resultierender Folgen. Diese Ansprüche bestehen uneingeschränkt auch für den in der Kleinen Anfrage genannten Betroffenen.

 

MMD18-2087

Beteiligte:
Markus Wagner