Migrationspakt stoppen – Wir entscheiden selbst, wen wir ins Land lassen!

Antrag
vom 27.11.2018

Antragder AfD-Fraktion vom 20.11.2019

 

Migrationspakt stoppen – Wir entscheiden selbst, wen wir ins Land lassen!

I. Der (inter-)nationale Widerstand gegen den Migrationsirrsinn wächst

Lange war der Global Compact for Migration (Migrationspakt) kaum ein Thema für den politisch-medialen Diskurs in Deutschland. Das kritisieren mittlerweile auch Vertreter der etablierten Parteien.1 Durch das Einbringen eines Antrages der AfD-Bundestagsfraktion2, der die Annahme des Migrationspaktes verhindern will, hat sich die Lage verändert. Nun befassen sich auch hierzulande Medien wie auch alte Parteien mit dem völkerrechtlichen Abkommen.

Kritik an der Vereinbarung gab es in Deutschland zunächst nur von der AfD, so dass etablierte Medien und Parteien anfänglich dem eingeübten Reflex folgten, eine skeptisch-abwägende Auseinandersetzung mit der Vertragsmaterie des Rechtspopulismus‘ zu bezichtigen. Kritikern des Migrationspaktes wurde gar vorgehalten, sie folgten und propagierten Verschwörungstheorien. Die erste Verunsicherung setzte ein, als – unabhängig von der deutschen Debattenlage – erste UN-Vollmitglieder begannen, sich von dem infrage stehenden Vertragstext zu distanzieren. Allerdings wähnte man sich auch hier noch in Sicherheit hinter einer politisch-korrekten Brandmauer, schließlich waren die ersten Kritiker des Vertragswerkes US-Präsident Donald Trump und der ungarische Regierungschef Victor Orbán. Beide erfreuen sich, obschon als Mitglieder von der CDU/CSU über die IDU und die EVP verbundenen Partnern einer gemeinsamen Parteienfamilie, keiner sonderlichen Beliebtheit in den Mainstreammedien – auch sie trifft das Verdikt des angeblichen Rechtspopulismus. Die dabei weitgehend ausgeblendete Realität des Vertragstextes schlug nun aber zurück. Immer mehr Nationen wendeten sich erschrocken vom sogenannten Migrationspakt ab. Die Österreichische Bundesregierung unter Sebastian Kurz, getragen von den Schwesterparteien von CDU und AfD, der ÖVP wie der FPÖ, war eine der Ersten. Auch die von der liberalen ANO (wie die FDP Mitglied der ALDE) und der CSSD (wie die SPD Mitglied der Sozialistischen Internationale) geführte Regierung Tschechiens lehnt die Annahme des Paktes ab. Der tschechische Vizeregierungschef, Richard Brabec, kritisierte die fehlende Deutlichkeit bei der Unterscheidung legaler und illegaler Migration und setzte es sich zum Ziel, die „möglichen Maßnahmen zu treffen, um illegale Migration nicht zu unterstützen.“3

Mittlerweile haben sich Österreich, Polen, Ungarn, die USA, Bulgarien, Tschechien, Estland und die Slowakei ablehnend zum Migrationspakt geäußert. Kritische Stimmen kommen auch aus der Schweiz, Slowenien, Kroatien, Norwegen und Dänemark.

Die veränderte Debattenlage lässt nun auch Teile der Union wach werden. So beschloss die sachsen-anhaltinische CDU auf ihrem Landesparteitag am 18. November dieses Jahres, mit großer Mehrheit und den Stimmen des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, und des neuen Landesvorsitzenden und Innenminister des Landes, Holger Stahlknecht, die Bundesregierung aufzufordern, den Migrationspakt nicht anzunehmen.4

II. Dem Selbstbestimmungsrecht der Völker, der Demokratie und dem Rechtsstaat zuwider

Selbst der Bundesminister Jens Spahn, prominentes Mitglied der nordrhein-westfälischen CDU und Kandidat für den Bundesvorsitz seiner Partei, mahnt nun an, zunächst auf dem Bundesparteitag im Dezember über einen Beitritt der Bundesrepublik zu dem Abkommen zu beraten und abzustimmen, was von Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann, ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen, unterstützt wird.5

Die Kritik an dem Abkommen ist dabei argumentativ von der AfD-Bundestagsfraktion so zusammengefasst worden:

„Der von der UNO bezeichnete und vorgeschlagene „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (im Folgenden: „Global Compact for Migration“ oder „Globaler Pakt für Migration“) stellt in seiner derzeitigen Fassung einen Angriff auf die nationale Souveränität der Bundesrepublik Deutschland, die demokratische Legitimation staatlichen Handelns sowie auf das Rechtsstaatsprinzip dar. Er gefährdet zudem die Grundlagen der deutschen Eigenstaatlichkeit, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der sogenannten Ewigkeitsgarantie (eigentlich aber Selbstbestimmungsgarantie) des Grundgesetzes unterfällt.

Er ist darauf gerichtet, die demokratisch legitimierte, verfassungsgemäß beschlossene Asyl-, Einwanderungs- und Ausländerpolitik künftiger deutscher Bundestage und Bundesregierungen unter einen internationalen politischen Vorbehalt zu stellen, der politisch geeignet und bestimmt ist, die Legitimität nationaler, an den Interessen gerade des deutschen Volkes orientierter Maßnahmen öffentlich in Frage zu stellen bzw. deren politische Legitimität oder gar menschenrechtliche Zulässigkeit unter Berufung auf den „Global Compact“ zu leugnen.

Damit stellt der Globale Pakt zur Migration einen Angriff auf die Verfassungsordnung Deutschlands und das Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes dar. Jedwede Beteiligung deutscher Regierungsstellen an diesem Abkommen ist daher zu unterlassen.“6

Der Chefredakteur der Wochenzeitung Junge Freiheit hat sich eingehend mit dem Migrationspakt befasst und kommt zu einem vernichtenden Urteil:

„Deutschland und Europa stehen an einem historischen Wendepunkt, an dem die Entscheidung darüber fällt, ob der demokratische Nationalstaat, den die meisten europäischen Völker wie wir Deutschen mit ihren Verfassungen als moderne politische Organisation gewählt haben, einer neuen Ordnung geopfert wird.“

Auch den Weg dahin kritisiert der Chefredakteur, „denn den Völkern wird diese nicht offen vorgelegt. Sondern sie wird, dies zeigt der UN-Migrationspakt, von Regierungsbeamten mittels völkerrechtlichem „Soft Law“ (weichem Recht) stillschweigend an den Bürgern vorbeigetroffen und exekutiert. Der Migrationspakt sei ‚rechtlich nicht verbindlich‘, lauten die Sirenenklänge der Regierungssprecher, die aber unterschlagen, daß vermeintlich rechtlich unverbindliche Abkommen zur Standardwaffe im Arsenal technokratischer Herrschaftspraxis wurden.“

Ferner moniert der Autor, dass sich „an keiner Stelle Hinweise auf die massiven ethnischen, religiösen und sozialen Verwerfungen, die Migration weltweit tatsächlich auslöst“ fänden. So fände man insbesondere „Kein Wort von kippenden Stadtteilen, Islamisierung und explodierender Kriminalität.“

Der Verfasser beklagt weiter, dass es ausgeschlossen erscheine, dass demokratische Nationalstaaten und ihre Völker daran festhalten wollten, in bewährter ethnisch-kultureller Verfassung fortzuexistieren und sich nicht unter Aufsicht der Vereinten Nationen in multikulturelle Siedlungsgebiete verwandeln wollten.

Der Pakt breite ein Instrumentarium aus, so der Journalist, mit dem die Gesellschaften der Zielländer der Migration drakonisch auf Kurs gebracht werden sollen. Zum Beispiel solle in Schulen mittels veränderter Lehrpläne unter dem Motto ‚Achtung von Vielfalt‘ multikulturelle Indoktrination vollzogen werden. Und Medien, die sich der Migrationsagenda verweigern, solle die finanzielle Unterstützung entzogen werden.

Der Pakt ziele damit auf „die Zerstörung traditionell gewachsener Nationalstaaten ab“.7

Im Einvernehmen mit unseren guten Nachbarn aus Österreich, Polen, Tschechien und den weiteren EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Ungarn sowie womöglich mit Dänemark, Norwegen, Kroatien, Slowakei, Italien und Slowenien lehnen wir daher eine Annahme des sogenannten Migrationspaktes ab.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für die folgenden Forderungen einzusetzen:

1. Die Bundesregierung

2. darf dem „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ nicht beitreten,

3. darf diesem Dokument nicht namens der Bundesrepublik Deutschland zustimmen,

4. darf keine sonstigen Handlungen vornehmen, durch welche die Bundesrepublik Deutschland dem „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ begrüßt oder billigt oder unterstützt oder einen künftigen Beitritt in Aussicht stellt,

5. darf sich in keiner Weise im Sinne dieses Dokuments völkergewohnheitsrechtlich oder politisch, moralisch oder anderweitig und zumal auch im Sinne des sogenannten völkerrechtlichen „Soft Law“ binden,

6. muss sich insbesondere gegen jedwede Beteiligung der EU-Institutionen an oder gegen jedwede Zustimmung auf EU-Ebene zu diesem Dokument oder dem damit verbundenen politischen Prozess aussprechen.

7. Die Bundesregierung soll auf der Versammlung zur Annahme des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ eine schriftliche Protestnote gegen die zur Annahme bestimmte Fassung hinterlegen, die klarstellt, dass die Bundesrepublik Deutschland sich als „permanent objector“ im Sinne eines möglichen künftigen Völkergewohnheitsrechts versteht.

8. Ein etwaiger Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ bedarf gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich der Zustimmung zumindest des Deutschen Bundestages, da es sich – unabhängig von strittigen völkerrechtlichen Einzelfragen zur genauen Wesensnatur der durch ihn begründeten politischen Bindung der Bundesrepublik Deutschland – jedenfalls im weiteren Sinne um einen Vertrag handelt, der die politischen Beziehungen des Bundes regelt.8

Markus Wagner
Roger Beckamp
Gabriele Walger-Demolsky
Andreas Keith

und Fraktion

 

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1 Vgl. Mitteldeutscher Rundfunk (2018): Breite Mehrheit im Bundestag für UN-Migrationspakt; online im Internet: https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/debatte-im-bundestag-ueber-un-migrationspakt-100.html.

2 Vgl. Antrag der AfD-Fraktion im Dt. Bundestag, Drucksache 19/5530, vom 7. November 2018.

3 Frankfurter Allgemeine Zeitung (2018): Tschechien lehnt UN-Migrationspakt ab; online im Internet: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/tschechien-lehnt-un-migrationspakt-ab-15890450.html .

4 Vgl. Mitteldeutsche Zeitung (2018): Mit der Stimme von Haseloff. CDU in Sachsen-Anhalt lehnt Migrationspakt ab; online im Internet: https://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/landespolitik/mit-der-stimme-von-haseloff-cdu-in-sachsen-anhalt-lehnt-migrationspakt-ab-31607478 .

5 Vgl. Welt (2018): „Loblied auf die Migration“ – Unions-Fraktionsvize unterstützt Spahn; online im Internet: https://www.welt.de/politik/deutschland/article184099898/Jens-Spahn-will-ueber-UN-Migrationspakt-diskutieren-Roettgen-widerspricht.html.

6 Antrag der AfD-Fraktion im Dt. Bundestag, Drucksache 19/5530, vom 7. November 2018, S. 1f.

7 Vgl. zu den direkten und indirekten Zitaten der Abs. 3- 6: Junge Freiheit (2018): Angriff auf unsere Ordnung; online im Internet: https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2018/angriff-auf-unsere-ordnung/.

8 Vgl. zu den Forderungen den Antrag der AfD-Fraktion im Dt. Bundestag, Drucksache 19/5530, vom 7. November 2018.