Millionen Euro für Journalisten auf der staatlichen Lohnliste – Wie viel Geld hat Nordrhein-Westfalen ausgegeben?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1699

der Abgeordneten Markus Wagner und Sven W. Tritschler AfD

Millionen Euro für Journalisten auf der staatlichen Lohnliste Wie viel Geld hat Nordrhein-Westfalen ausgegeben?

„Hochwertiges Programm für jeden Geschmack. Zeitgemäß ergänzt durch ein umfangreiches Online-Angebot. Unabhängige Berichterstattung frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen. Viele Argumente sprechen für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wenn Sie Fernsehen, Radio oder Internet nutzen, möchten Sie sich über wirtschaftliche Umstände, politische Entschlüsse und gesellschaftliche Ereignisse Ihre eigene Meinung bilden. Damit Sie das tun können, brauchen Sie verlässliche Medien, die Sie objektiv und neutral informieren. Und genau diese Aufgabe hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Damit unabhängig von wirtschaftlichen und politischen Interessen berichtet werden kann, wird er durch den Rundfunkbeitrag finanziert. Die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio bilden damit die Grundlage für Ihre persönliche Meinungsfreiheit, gesellschaftliche Meinungsvielfalt und unsere Demokratie.“1

Mit diesen Sätzen wirbt die große Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio für ihre durch Zwangsgebühren finanzierte Daseinsberechtigung. Allerdings hat das Ansehen des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) durch die im vergangenen Jahr nicht enden wollenden Skandale, wie die Affäre Schlesinger, überbordende Honorare oder Sondergehälter, stark gelitten – und das zu Recht. Nach Aussage Tom Buhrows, ARD-Vorsitzende, gebe es „keine Institution in Deutschland, die so reguliert, so überwacht du so durchleuchtet“ sei wie der ÖRR. Diese Einschätzung offenbart, dass in dieser Institution ein ausgeprägter Unwille sowie eine Unfähigkeit für überfällige Reformen herrschen. Bereits seit Jahren zählt das deutsche Rundfunksystem zum teuersten der Welt und droht ab 2025 noch teurer zu werden.2

Die Serie der Skandale scheint sich allerdings mit dem neuen Jahr fortzusetzen, wenn nicht sogar noch schwerwiegender zu entwickeln. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD beinhaltet nämlich sehr viel Brisanz. Die Bundesministerien haben in den letzten fünf Jahren rund 1,5 Millionen Euro für Journalisten ausgegeben. Diese Praxis hatte offensichtlich auch noch System. Allein auf das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) entfallen rund 200.000 Euro und bildet damit den Spitzenreiter. Bei 46 Aufträgen macht dies im Schnitt rund 4.300 Euro pro Auftrag. Hinzu kommen weitere 100.000 Euro, die das BMBF für Journalisten privater Medien ausgegeben hat.3

Beachtlich sind auch die finanziellen Ausgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es bezahlte 142.000 Euro an öffentlich-rechtliche und 161.000 Euro an privatrechtliche Journalisten. Auffällig ist dabei, dass sich darunter viele „freie“ Journalisten befinden. Insofern ergibt sich die Frage, ob das BMEL bevorzugt Aktivisten, die sich häufig als Journalisten bezeichnen, fördert.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Sind in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deutsche Welle ergangen, und wenn ja, welche? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)
  2. Wie bewertet die Landesregierung ihre Auftragspraxis im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene „hinreichende Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?
  3. Sind in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zahlungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhetorik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich verfasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medienerzeugnisse ergangen, und wenn ja, welche? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journalist, Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)
  4. Wie bewertet die Landesregierung ihre Auftragspraxis im Hinblick auf die Bedeutung der „vierten Gewalt“ als Kontrollinstanz staatlichen Handelns?

Markus Wagner
Sven W. Tritschler

 

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1 Vgl. https:// www .rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/senderfamilie/index_ger.html.

2 Vgl. https:// www .welt.de/debatte/kommentare/article241677845/Oeffentlich-Rechtliche-Der-Offenbarungseid-von-ARD-Chef-Tom-Buhrow.html.

3 Vgl. https:// www .tichyseinblick.de/daili-es-sentials/15-millionen-euro-fuer-journalisten-auf-der-staatlichen-lohnliste/.

4 Ebenda.


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 1699 mit Schreiben vom 27. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übri­gen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Sind in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zah­lungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhe­torik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten von ARD, ZDF, Deutschlandradio oder Deutsche Welle ergangen, und wenn ja, welche? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbehörde, Art des Auftrags, Journa­list, Sender des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)

Für die Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1522 (LT-Drs. 18/4655) verwiesen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung ihre Auftragspraxis im Hinblick auf die verfas­sungsrechtlich gebotene „hinreichende Staatsferne“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Für die Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1522 (LT-Drs. 18/4655) verwiesen.

  1. Sind in den letzten fünf Jahren vergütete Aufträge, Honorare oder sonstige Zah­lungen (etwa für Moderation, Präsentation, Beratung, Expertisen, Interviews, Rhe­torik- oder Sprachtraining usw.) von Landesministerien oder Landesbehörden an freie, festangestellte, neben- und hauptberufliche Journalisten privatrechtlich ver­fasster Rundfunksender, Zeitungen oder sonstiger Medienerzeugnisse ergangen, und wenn ja, welche? (Bitte nach Datum, Landesministerium oder Landesbe­hörde, Art des Auftrags, Journalist, Arbeitgeber des Journalisten und Höhe der Zahlung in brutto aufschlüsseln.)

Für die Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1522 (LT-Drs. 18/4655) verwiesen.

  1. Wie bewertet die Landesregierung ihre Auftragspraxis im Hinblick auf die Bedeu­tung der „vierten Gewalt“ als Kontrollinstanz staatlichen Handelns?

Die aufgezeigte Praxis, für einzelne Veranstaltungen der Landesregierung oder ihr nachge­ordneter Behörden Journalistinnen und Journalisten etwa als Dozentinnen und Dozenten oder Moderatorinnen und Moderatoren zu beauftragen, steht der Rolle der Medien und der Wahr­nehmung ihrer Aufgabe und Verantwortung nicht entgegen. Es entspricht anerkannten journa­listischen Grundsätzen, dass die Medien und insbesondere Journalistinnen und Journalisten ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von per­sönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahrzunehmen haben. Hierzu gehört auch die Pflicht, andere Funktionen oder Aufgaben strikt von ihrer publizistischen Tätigkeit zu trennen.

 

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