Millionen für die EURO 2024: Welche Organisationen profitieren zur Europameister-schaft von der nordrhein-westfälischen Landesregierung?

Kleine Anfrage
vom 25.04.2024

Kleine Anfrage 3769

des der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley AfD

Millionen für die EURO 2024: Welche Organisationen profitieren zur Europameister­schaft von der nordrhein-westfälischen Landesregierung?

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der UEFA EURO 2024 hat die Landesregierung angegeben, dass ihr bisher keine Förderanträge vorlägen.1 Angesichts der Bedeutung der Veranstaltung für Nordrhein-Westfalen und der geplanten Schwerpunkte in den Bereichen Nachhaltigkeit und soziale Integration möchten wir weitere Informationen über die geplanten Maßnahmen und die Rolle des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstel­lung, Flucht und Integration erfragen.

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3769 mit Schreiben vom 12. Juni 2024 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Welche Interessensträger bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen werden im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Einzelnen gefördert?

Dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Lan­des Nordrhein-Westfalen liegen keine Förderanträge im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 vor. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2457.

  1. Wie hoch ist das Gesamtbudget, das das o. g. Ministerium für die Förderung von Projekten bereitstellt, die im Zusammenhang mit der Fußball-Europameister­schaft stehen?

Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

  1. Welche spezifischen Kriterien und Ziele legte das Ministerium für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen fest?

Die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen richten sich nach den einschlägigen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Sofern für ein Förder­programm Richtlinien des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden, gelten diese in Verbindung mit den zuvor genannten Vorgaben.

  1. Welche langfristigen sozialen bzw. ökonomischen Vorteile erwartet das Ministe­rium von der Förderung der unter Frage 1 genannten zivilgesellschaftlichen Orga­nisationen in Bezug auf die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Nordrhein-Westfalen?

Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

  1. Inwiefern kann das Ministerium detailliert darlegen, wie die finanziellen Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Interessensträger im Rahmen der Fuß­ball-Europameisterschaft 2024 allokiert und kontrolliert wird, insbesondere in Be­zug auf Projekte, die politisch sensibel sein könnten?

Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

MMD18-9573

 

1 Drucksache 18/6252


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3769 mit Schreiben vom 12. Juni 2024 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Welche Interessensträger bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen werden im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Einzelnen gefördert?

Dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Lan­des Nordrhein-Westfalen liegen keine Förderanträge im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 vor. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2457.

  1. Wie hoch ist das Gesamtbudget, das das o. g. Ministerium für die Förderung von Projekten bereitstellt, die im Zusammenhang mit der Fußball-Europameister­schaft stehen?

Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

  1. Welche spezifischen Kriterien und Ziele legte das Ministerium für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen fest?

Die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen richten sich nach den einschlägigen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Sofern für ein Förder­programm Richtlinien des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden, gelten diese in Verbindung mit den zuvor genannten Vorgaben.

  1. Welche langfristigen sozialen bzw. ökonomischen Vorteile erwartet das Ministe­rium von der Förderung der unter Frage 1 genannten zivilgesellschaftlichen Orga­nisationen in Bezug auf die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Nordrhein-Westfalen?

Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

  1. Inwiefern kann das Ministerium detailliert darlegen, wie die finanziellen Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Interessensträger im Rahmen der Fuß­ball-Europameisterschaft 2024 allokiert und kontrolliert wird, insbesondere in Be­zug auf Projekte, die politisch sensibel sein könnten?

Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

MMD18-9573