Kleine Anfrage 3769
des der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley AfD
Millionen für die EURO 2024: Welche Organisationen profitieren zur Europameisterschaft von der nordrhein-westfälischen Landesregierung?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der UEFA EURO 2024 hat die Landesregierung angegeben, dass ihr bisher keine Förderanträge vorlägen.1 Angesichts der Bedeutung der Veranstaltung für Nordrhein-Westfalen und der geplanten Schwerpunkte in den Bereichen Nachhaltigkeit und soziale Integration möchten wir weitere Informationen über die geplanten Maßnahmen und die Rolle des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration erfragen.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3769 mit Schreiben vom 12. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Interessensträger bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen werden im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Einzelnen gefördert?
Dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen liegen keine Förderanträge im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 vor. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2457.
- Wie hoch ist das Gesamtbudget, das das o. g. Ministerium für die Förderung von Projekten bereitstellt, die im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft stehen?
Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
- Welche spezifischen Kriterien und Ziele legte das Ministerium für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen fest?
Die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen richten sich nach den einschlägigen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Sofern für ein Förderprogramm Richtlinien des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden, gelten diese in Verbindung mit den zuvor genannten Vorgaben.
- Welche langfristigen sozialen bzw. ökonomischen Vorteile erwartet das Ministerium von der Förderung der unter Frage 1 genannten zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Nordrhein-Westfalen?
Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
- Inwiefern kann das Ministerium detailliert darlegen, wie die finanziellen Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Interessensträger im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 allokiert und kontrolliert wird, insbesondere in Bezug auf Projekte, die politisch sensibel sein könnten?
Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
1 Drucksache 18/6252
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3769 mit Schreiben vom 12. Juni 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche Interessensträger bzw. zivilgesellschaftlichen Organisationen werden im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration im Einzelnen gefördert?
Dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen liegen keine Förderanträge im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fußball-Europameisterschaft 2024 vor. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2457.
- Wie hoch ist das Gesamtbudget, das das o. g. Ministerium für die Förderung von Projekten bereitstellt, die im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft stehen?
Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
- Welche spezifischen Kriterien und Ziele legte das Ministerium für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen fest?
Die Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen richten sich nach den einschlägigen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Sofern für ein Förderprogramm Richtlinien des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wurden, gelten diese in Verbindung mit den zuvor genannten Vorgaben.
- Welche langfristigen sozialen bzw. ökonomischen Vorteile erwartet das Ministerium von der Förderung der unter Frage 1 genannten zivilgesellschaftlichen Organisationen in Bezug auf die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Nordrhein-Westfalen?
Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
- Inwiefern kann das Ministerium detailliert darlegen, wie die finanziellen Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen bzw. Interessensträger im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 allokiert und kontrolliert wird, insbesondere in Bezug auf Projekte, die politisch sensibel sein könnten?
Auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.