Minden: Auseinandersetzung in der Innenstadt

Kleine Anfrage
vom 05.12.2024

Kleine Anfrage 4840

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Minden: Auseinandersetzung in der Innenstadt

Am Dienstagabend, den 12. November 2024, wurde die Polizei zu einem ungewöhnlichen Einsatz in die Obermarktstraße im Bereich der Treppe zur Opferstraße in Minden gerufen. Dort war es zwischen einem Mann und einer jungen Frau zu einer Auseinandersetzung gekommen. In deren Verlauf hielt der Unbekannte eine Waffe in der Hand, die er allerdings nicht direkt einsetzte. Als die von einem Zeugen alarmierten Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, fehlte von Täter und Opfer jede Spur. Zwischenzeitlich ist es aber gelungen, beide zunächst unbekannten Personen zu identifizieren.1

In Folge des Einsatzes an der Obermarktstraße stellten Zeugen den Beamten Bildmaterial zur Verfügung, worauf die betreffenden Personen zu erkennen waren. Am darauffolgenden Wochenende (16./17. November) traf eine Streifenwagenbesatzung im Rahmen eines Einsatzes am Mindener Bahnhof auf eine junge Frau, die sie eindeutig als das Opfer des Einsatzes in der Obermarktstraße wiedererkannten. Hierbei handelt es sich um eine 22­Jährige aus Minden. Ihren Angaben zufolge soll es sich bei dem Aggressor um einen 47­Jährigen handeln, zu dem ein Bekanntschaftsverhältnis bestehe. Da der Mindener bei der Tat in der Obermarktstraße eine Waffe mit sich führte, erwirkten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss. In der Folge durchsuchten Einsatzkräfte am Dienstag, den 19. November 2024, seine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Mindener Innenstadt. Dabei stießen sie auf eine sogenannte Softair-Waffe, die sie sicherstellten.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wie viele Straftaten wurden in Minden auf öffentlichen Straßen und Plätzen von 2020 bis heute pro Jahr verübt?

Markus Wagner

 

MMD18-11954

 

1 Vgl. https://www.hallo-minden.de/nachrichten/auseinandersetzung-in-der-obermarktstrasse-aufgeklaert-42008.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4840 mit Schreiben vom 3. Januar 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat mir unter dem 11.12.2024 im Wesentlichen berichtet, der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Sachverhalt sei Gegenstand eines Er­mittlungsverfahrens gegen einen 47-jährigen Beschuldigten wegen vorsätzlicher Körperverlet­zung in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung sowie wegen einer Ordnungswidrig­keit wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand habe der Beschuldigte seine Lebensgefährtin am Abend des 12.11.2024 ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen, wobei er eine augenscheinliche Schusswaffe in der Hand gehalten haben soll. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung sei eine Federdruck-Kurzwaffe (Softair-Pistole) sichergestellt worden. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachts­momenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von krimi­nalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Tatverdächtige ist bislang wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straf­taten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • in zwei Fällen wegen Betrugs,
  • in einem Fall wegen Vortäuschens einer Straftat,
  • in einem Fall wegen Diebstahls,
  • in einem Fall wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bis unter 14 Jahren und
  • in einem Fall wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen des Tatver­dächtigen nennen.)

Der Beschuldigte hat die deutsche und polnische Staatsangehörigkeit.

  1. Wie viele Straftaten wurden in Minden auf öffentlichen Straßen und Plätzen von 2020 bis heute pro Jahr verübt?

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitäts-sicherungsprozesses durch. Insofern liegen die Daten für das Jahr 2024 derzeit nicht vor.

Die Anzahl der bekannt gewordenen Fälle von Straftaten an den Tatörtlichkeiten „Straße, Platz innerhalb geschlossener Ortschaften“ und „Straße, Platz außerhalb geschlossener Ortschaf­ten“ in Minden für die Jahre 2020 bis 2023 bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr Fälle
2020 917
2021 805
2022 959
2023 816

 

MMD18-12399

Beteiligte:
Markus Wagner