Minden: Messerattacke in einem Lokal – Wenn der Restaurantbesuch blutiger wird als das Steak

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1549

des Abgeordneten Markus Wagner vom 16.03.2023

Minden: Messerattacke in einem Lokal Wenn der Restaurantbesuch blutiger wird als das Steak

In einem Lokal in der Mindener Innenstadt kam es in der Nacht von Samstag, den 4. Februar 2023, auf Sonntag zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Nach Angaben der Polizei gab es zunächst Ärger zwischen zwei Gästegruppen in der Lokalität. Daraufhin versuchte die Belegschaft inklusive des Betreibers diesen Streit zu schlichten und deeskalierend auf die Personen einzuwirken, was dazu führte, dass eine Gruppe das Lokal auch verließ. Obwohl das Problem gelöst schien, eskalierte die Situation schlagartig, als ein Mann den Betreiber attackierte und ihm unvermittelt eine Kopfnuss gab. Dieser setzte sich kurz zur Wehr und wollte sich in Sicherheit bringen, wurde allerdings von dem Angreifer verfolgt. Einer der Mitarbeiter, die sich schützend vor ihren Vorgesetzten stellten, wurde daraufhin von dem mutmaßlichen Täter mit einem Messer attackiert und durch mehrere Messerstiche verletzt. Es handelte sich um einen 28 Jahre alten Mitarbeiter, der im Krankenhaus operiert werden musste. Außerdem wurde noch ein 22-jähriger Gast in ein Klinikum verbracht, und auch der Betreiber des Lokals erlitt Verletzungen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Opfer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Opfer und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Opfer nennen.)
  3. Wie viele Straftaten gab es 2022 in Minden?
  4. Wie hat sich die Anzahl der in Frage 3 abgefragten Straftaten gegenüber 2021 entwickelt? (Bitte die Veränderung absolut und in Prozenten – insgesamt und je Delikt – )
  5. Wie hat sich die Aufklärungsquote von 2021 auf 2022 in Minden entwickelt?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. h t t ps : // w ww . m t .de/lokales/minden/Mit-Stichwaffe-verletzt-Auseinandersetzung-endet-blutig-23477658.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1549 mit Schreiben vom 13. April 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nord­rhein-Westfalen beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung der Anfrage dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nord­rhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Bielefeld hat dem Ministerium der Justiz unter dem 23.03.2023 zu dem angesprochenen Sachverhalt berichtet, dass die wegen des Tatvorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und des Betruges gegen einen deutschen Staatsangehöri­gen, eine Person mit unbekannter Staatsangehörigkeit und zwei unbekannte Personen ge­führten Ermittlungen andauern.

Zum Tathergang hat sie in ihrem vorbezeichneten Bericht ausgeführt, am 05.02.2023 sei es in der Zeit zwischen 01:45 Uhr und 02:00 Uhr in einem Restaurant in der Mindener Innenstadt zu tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen einer Gruppe von Gästen des Lokals auf der einen und dessen Inhaber sowie seinen Mitarbeitern auf der anderen Seite gekommen. Der Gastwirt habe durch den Kopfstoß eines unbekannten Täters eine Nasenbeinfraktur erlit­ten.

Einem Mitarbeiter seien durch denselben Täter Stichverletzungen im Bereich der Niere zuge­fügt worden. Bereits zuvor habe ein weiterer unbekannter Täter mehrfach mit einem Glas auf den Kopf des vorgenannten Mitarbeiters eingeschlagen. Der Gastwirt sei darüber hinaus von einem ermittelten deutschen Beschuldigten geschlagen worden, dem wiederum beim Verlas­sen des Lokals von einem weiteren Mitarbeiter eine Glasflasche an den Hinterkopf geworfen worden sei. Dieser Mitarbeiter habe dem Begleiter des ermittelten deutschen Beschuldigten zudem kurz zuvor von hinten in den unteren Rückenbereich getreten. Der Hintergrund der Auseinandersetzungen sei unklar.

Zu etwaigen Vorstrafen der Beschuldigten lägen derzeit noch keine Erkenntnisse vor.

  1. Welche Erkenntnisse liegen hinsichtlich der Opfer vor? (Bitte Vorstrafen der Op­fer, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Opfer und sonstige polizeiliche Er­kenntnisse über die Opfer nennen.)

Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat mir in Beantwortung der Frage 2 folgenden Beitrag zur Verfügung gestellt:

„Dem vorbezeichneten Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Bielefeld zufolge handelt es sich bei den Opfern um drei deutsche und einen albanischen Staatsangehörigen.

Von weiteren Angaben zur Person der Beschuldigten und der Geschädigten, insbesondere zu etwaigen Vorstrafen, wird mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die im Ermitt­lungsverfahren nach Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu be­achtende Unschuldsvermutung und den insoweit gebotenen Opferschutz unter Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsinteresse abgesehen.“

  1. Wie viele Straftaten gab es 2022 in Minden?

Für den Bereich der Stadt Minden wurden im Jahr 2022 insgesamt 6.224 Straftaten in der PKS NRW erfasst.

  1. Wie hat sich die Anzahl der in Frage 3 abgefragten Straftaten gegenüber 2021 ent­wickelt? (Bitte die Veränderung absolut und in Prozenten insgesamt und je Delikt )

Im Vergleich zum Jahr 2021 – mit 5.143 erfassten Straftaten in der PKS NRW – ist im Jahr 2022 ein Fallzahlanstieg von 1.081 Fällen (Anstieg um 21 Prozent) festzustellen.

  1. Wie hat sich die Aufklärungsquote von 2021 auf 2022 in Minden entwickelt?

Die Aufklärungsquote im Statistikbezirk der Stadt Minden sank von 56,6 Prozent in 2021 auf 51,2 Prozent im Jahr 2022.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner