Ministerpräsident Hendrik Wüst unterzieht sich mehrfach PCR-Test

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 187
des Abgeordneten Markus Wagner vom 22.07.2022

 

Ministerpräsident Hendrik Wüst unterzieht sich mehrfach PCR-Test

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst trat am Sonntag, den 13. März 2022, seine Dienstreise nach Israel an. Da die Einreiseregeln in Israel streng sind, muss bereits vor der Abreise ein erster PCR-Test negativ sein. Nach der Ankunft am Flughafen in Tel Aviv haben Ministerpräsident Wüst und seine Delegation einen zweiten obligatorischen PCR-Test durchgeführt, auf dessen Ergebnis die Einreisenden allerdings bis zu 24 Stunden warten müssen. Dieser Test fand am Nachmittag des 13. März 2022 statt.

Um diese Wartezeit zu verkürzen, unterzogen sich Wüst und seine gesamte Delegation einem zweiten, kostenpflichtigen, privaten sogenannten Express-PCR-Test, der ebenfalls am Flughafen stattfand. Das Ergebnis dieses Tests lag nach vier Stunden vor – negativ. Deshalb nahm Ministerpräsident Wüst seine Amtsgeschäfte vor Ort auf und konnte am Montagmorgen einen Besuch in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem wahrnehmen.

Das Ergebnis des offiziellen Corona-Tests wurde dem Ministerpräsidenten am Montag um 12:09 Uhr per SMS und E-Mail mitgeteilt. Allerdings wurden diese Informationen erst um 15:45 Uhr eingesehen, sodass das positive Testergebnis erst Stunden später bekannt wurde. Danach begab sich Hendrik Wüst umgehend in seinem Hotelzimmer im „King David“ in Quarantäne. Am Montagabend fiel das Ergebnis eines weiteren Tests ebenfalls positiv aus.

Nach Medienberichten hätte der Ministerpräsident jedoch bereits am Abend zuvor gewarnt sein können, da das Ergebnis des Express-PCR-Tests einer seiner Personenschützerinnen positiv war.

Hendrik Wüst verbrachte nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses mehr als eineinhalb Wochen in Quarantäne, obwohl dies nach israelischen Regeln nicht notwendig gewesen wäre, da Hendrik Wüst bereits in der Zwischenzeit als genesen galt.123

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie vielen Tests auf das Coronavirus hat sich der Ministerpräsident im Zusammenhang mit der Dienstreise nach Israel insgesamt unterzogen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Uhrzeit der Testentnahmen sowie Datum und Uhrzeit der Testergebnisse)
  2. Wer kam für die Kosten der durchgeführten Tests auf, die sich der Minister-präsident und seine gesamte Delegation samt Personenschützern unterzogen – sowohl für die normalen PCR-Tests als auch für die durchgeführten Express-PCR-Tests?
  3. Wer kam für die Kosten der durchgeführten PCR-Tests sowie Express-PCR-Tests auf, denen sich die mitgereisten Journalisten unterzogen?
  4. Welche Kosten entstanden im Zusammenhang mit der von Herrn Hendrik Wüst sowie seiner Delegation freiwillig eingegangenen Isolationsverlängerung im Hotel „King David“ ?
  5. Wer kam für die in Frage 4 verlängerte Unterbringung im Hotel „King David“ auf?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https://www.sueddeutsche.de/politik/hendrik-wuest-corona-israel-1.5552710.

2 Vgl. https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/hendrik-wuest-nrw-ministerpraesident-in-israel-positiv-auf-corona-getestet-79450816.bild.html.

3 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/wuest-israel-verspaeteter-positiver-corona-test-100.html.


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 187 mit Schreiben vom 22. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie vielen Tests auf das Coronavirus hat sich der Ministerpräsident im Zusammenhang mit der Dienstreise nach Israel insgesamt unterzogen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Uhrzeit der Testentnahmen sowie Datum und Uhrzeit der Testergebnisse)

–     Vor der Abreise: PCR-Test in Düsseldorf am 11.3., ca. 18 Uhr

–     Bei Einreise: PCR-Test am Flughafen Tel Aviv am 13.3., ca. 16 Uhr

–     Bei Einreise zusätzlich: PCR-Expresstest am 13.3., ca. 16.30 Uhr

–     Tests in Tel Aviv: 14.3., 20.3., 21.3., 22.3., 23.3.

Die Testentnahmen erfolgten damit jeweils tagsüber (zu unterschiedlichen Uhrzeiten). Die Ergebnisse lagen in der Regel am gleichen Tag (abends) vor.

  1. Wer kam für die Kosten der durchgeführten Tests auf, die sich der Ministerpräsident und seine gesamte Delegation samt Personenschützern unterzogen – sowohl für die normalen PCR-Tests als auch für die durchgeführten Express-PCR-Tests?

Da es sich bei dem Aufenthalt in Israel für sämtliche in Frage 2 genannten Personen um eine Dienstreise handelte, kam das Land Nordrhein-Westfalen für die Kosten der durchgeführten Tests auf.

  1. Wer kam für die Kosten der durchgeführten PCR-Tests sowie Express-PCR-Tests auf, denen sich die mitgereisten Journalisten unterzogen?

Die Testungen vor Abflug haben die mitgereisten Journalisten eigenverantwortlich durchgeführt. Die verpflichtenden Testungen bei Einreise nach Israel wurden von allen Reiseteilnehmenden jeweils selbst beglichen. Der zusätzliche PCR-Expresstest am Flughafen wurde für die Gesamtdelegation durch das Land Nordrhein-Westfalen organisiert und bezahlt; die entsprechenden Kosten sind jedoch Gegenstand einer genaueren Abrechnung der Reisekosten mit den mitgereisten Journalisten.

  1. Welche Kosten entstanden im Zusammenhang mit der von Herrn Hendrik Wüst sowie seiner Delegation freiwillig eingegangenen Isolationsverlängerung im Hotel „King David“?

Die Beibehaltung der Isolierung entsprach den geltenden Vorgaben des Infektionsschutzes in Nordrhein-Westfalen, die bei der Rückreise einzuhalten waren. Dadurch sind Mehrkosten in Form von Hotel- und Aufenthaltskosten (z. B. für Essen) entstanden.

  1. Wer kam für die in Frage 4 verlängerte Unterbringung im Hotel „King David“ auf?

Die Kosten für die verlängerte Unterbringung waren von dem Land Nordrhein-Westfalen zu tragen, da es sich um notwendige Kosten der aufgrund der Erkrankung und Isolierung verlängerten Dienstreise des Ministerpräsidenten handelte. Der verlängerte Aufenthalt in Israel folgte den seinerzeit hier gültigen Isolierungsbestimmungen und diente dem Zweck, Ansteckungsrisiken für Mitreisende, insbesondere im Flugzeug, auszuschließen.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner