Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 117
der Abgeordneten Andreas Keith und Zacharias Schalley vom 07.07.2022

 

Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln

Das Erzbistum Köln hat den Bericht der unabhängigen Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt am 18. März 2021 veröffentlicht. Ziel der Aufarbeitung sei laut Erzbistum, umfassend das institutionelle Verhalten auf mögliche Versäumnisse oder Versagen in der Vergangenheit zu überprüfen. Dazu gehöre auch die Klärung der Verantwortlichkeiten der damaligen und heutigen Verantwortlichen, z.B. Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe.1 Der damalige Minister der Justiz antwortete 2021 auf die Frage der Kleinen Anfrage mit der Drucksache 17/12942, wie die Landesregierung mit dem Gutachten umzugehen gedenkt, dass die Oberstaatsanwaltschaft über die Inhalte des Gutachtens Kenntnis hat, aber eine veranlasste Prüfung noch andauere.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Inwieweit ist die Prüfung der Oberstaatsanwaltschaft Köln abgeschlossen?
  2. Im Gutachten des Erzbistums Köln werden die Beschuldigten nach ihrem kirchenrechtlichen Status voneinander getrennt dargestellt. Demnach konnten 127 beschuldigte Personen der Gruppe der Kleriker und 66 beschuldigte Personen der Gruppe der Laien zugeordnet werden. In 9 Fällen richteten sich die Vorwürfe von Betroffenen nicht gegen einen konkreten Beschuldigten. Insgesamt gibt es demnach laut Gutachten 193 Beschuldigte. Gegen wie viele Beschuldigte hat die Oberstaatsanwaltschaft Köln auf Grundlage des Gutachtens Ermittlungen eingeleitet?
  3. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen der Oberstaatsanwaltschaft Köln eingestellt?
  4. Die Landesregierung der 17. Wahlperiode wollte seinerzeit einer Prüfung der Oberstaatsanwaltschaft Köln nicht vorweggreifen und hat entsprechend auf eine Beurteilung des Sachverhalts verzichtet. Wie bewertet die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt das Gutachten der unabhängigen Untersuchung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln?

Andreas Keith
Zacharias Schalley

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/aufarbeitung/unabhaengige-untersuchung/


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 117 mit Schreiben vom 12. August 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Inwieweit ist die Prüfung der Oberstaatsanwaltschaft Köln abgeschlossen?
  2. Im Gutachten des Erzbistums Köln werden die Beschuldigten nach ihrem kirchenrechtlichen Status voneinander getrennt dargestellt. Demnach konnten 127 beschuldigte Personen der Gruppe der Kleriker und 66 beschuldigte Personen der Gruppe der Laien zugeordnet werden. In 9 Fällen richteten sich die Vorwürfe von Betroffenen nicht gegen einen konkreten Beschuldigten. Insgesamt gibt es demnach laut Gutachten 193 Beschuldigte. Gegen wie viele Beschuldigte hat die Oberstaatsanwaltschaft Köln auf Grundlage des Gutachtens Ermittlungen eingeleitet?
  3. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen der Oberstaatsanwaltschaft Köln eingestellt?

Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat berichtet, dass die Prüfung, ob sich aus dem mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Gutachten zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für noch verfolgbare Straftaten ergeben, abgeschlossen sei und zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte geführt habe. Beide Verfahren seien eingestellt worden.

  1. Die Landesregierung der 17. Wahlperiode wollte seinerzeit einer Prüfung der Oberstaatsanwaltschaft Köln nicht vorweggreifen und hat entsprechend auf eine Beurteilung des Sachverhalts verzichtet. Wie bewertet die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt das Gutachten der unabhängigen Untersuchung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln?

Die zur Erörterung stehenden Fälle sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln sind Gegenstand einer unabhängigen Aufarbeitungskommission (zu vgl. https://www.erzbistum-koeln.de/rat_und_hilfe/sexualisierte-gewalt/aufarbeitung/unabhaengige-aufarbeitungskommission/), deren Ergebnissen die Landesregierung nicht vorgreifen wird.

 

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