Mit welchen Dienstfahrzeugen wird die Polizei in NRW ausgestattet?

Kleine Anfrage
vom 27.11.2023

Kleine Anfrage 2975

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Mit welchen Dienstfahrzeugen wird die Polizei in NRW ausgestattet?

Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen teilte am 20. Oktober mit, dass sich „die konkreten Beschaffungsvorhaben […] im Zuge der Bewirtschaftungsplanung [ergeben]. Diese befindet sich im Abstimmungsprozess zwischen dem Ministerium und dem nachgeordneten Bereich und ist auch von Marktverfügbarkeit und Preiserwartung beeinflusst. Bei den Fahrzeugen wird es sich um die gesamte Bandbreite der in der Polizei genutzten Fahrzeuge handeln – vom einfachen Anhänger über Sonderausbauten etwa von Brandermittlern und zivilen Streifenwagen bis zum Streifenwagen für den Wach- und Wechseldienst.“1

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Dienstfahrzeuge welcher Modelle sollen 2024 für welche Einheiten angeschafft werden?
  2. Über welche Antriebsarten werden die jeweils angeschafften neuen Dienstfahrzeuge verfügen? (Bitte nach Elektro, Benziner, Diesel, Wasserstoff etc. aufschlüsseln.)

Markus Wagner

 

MMD18-7019

 

1 Vgl. Vorlage 18/1779 vom 20.10.2023, S. 3.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2975 mit Schreiben vom 10. Januar 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Dienstfahrzeuge welcher Modelle sollen 2024 für welche Einheiten ange­schafft werden?

Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht für die Sitzung des Innenausschusses am 09.11.2023, Vorlage 18/1779, dortige Ziffer 1.11. Die konkreten Be­schaffungsvorhaben befinden sich noch in der Abstimmung im Zuge der Bewirtschaftungspla­nung.

2. Über welche Antriebsarten werden die jeweils angeschafften neuen Dienstfahr­zeuge verfügen? (Bitte nach Elektro, Benziner, Diesel, Wasserstoff etc. aufschlüs­seln.)

Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 1.

 

MMD18-7697

Beteiligte:
Markus Wagner