Mitnutzung der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren durch andere Bundesländer

Kleine Anfrage
vom 18.10.2018

Kleine Anfrage 1603der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky vom 09.10.2018

 

Mitnutzung der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren durch andere Bundesländer

Neben der UfA in Büren mit aktuell 140 Plätzen (ein Ausbau auf 175 Plätze ist vorgesehen) gibt es bundesweit noch mindestens 7 vergleichbare Einrichtungen in folgenden Städten und Bundesländern:

  • Ingelheim (Rheinland-Pfalz),
    40 Plätze
  • Pforzheim (Baden-Württemberg),

zurzeit 36 Plätze (wird ausgebaut auf 80 Plätze)

  • Bremen, 19 Plätze
  • Hannover-Langenhagen
    (Niedersachsen), 48 Plätze
  • Eichstätt (Bayern), (86 Plätzen für Männer, 10 Plätzen für Frauen)
  • Erding (Bayern), (12 Plätze für Männer, 12 Plätze für Frauen) – Belegung: 49 Plätze
  • Hamburg Flughafen (teilweise noch im Bau) (20 Plätze davon 5 für Schleswig Holstein)

In mindestens 5 weiteren Städten befinden sich entsprechende Einrichtungen im Bau bzw. noch in der Planungsphase:

  • Darmstadt, Hessen (im Bau)
  • Dresden, Sachsen (im Bau)
  • Glückstadt, Schleswig-Holstein (in Planung, Einrichtung auch für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern)
  • Hof, Bayern (in Planung)
  • Halberstadt, Sachsen-Anhalt (in Planung)

Legt man den Königsteiner Schlüssel zu Grunde, oder auch den Länderanteil an der Gesamtzahl der Abschiebungen, ist Nordrhein-Westfalen weit überproportional mit Abschiebehaftplätzen ausgestattet. Im Rahmen der Amtshilfe, bedingt durch zu geringe oder fehlende Kapazitäten anderer Bundesländer, werden auch Personen aus anderen Bundesländern regelmäßig in der UfA Büren untergebracht.

Im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Kommunalpolitik zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 16/14172) – Engpässe in der UfA Büren beseitigen – am 10.03.2017 äußerte sich der damalige Staatssekretär Bernhard Nebe bezüglich dieser „Fremdbelegungen“ wie folgt:

„[Wir hatten] Anfang/Mitte Januar eine Belegung, die befürchten ließ, an die Kapazitätsgrenzen zu kommen, auch deshalb, weil gleichzeitig im zweistelligen Bereich Amtshilfe für andere Bundesländer geleistet worden ist. Hätte man die Amtshilfe anderer Bundesländer […] früher beendet, hätten wir etwa ein Fünftel, ein Viertel freie Kapazitäten in Büren mit 100 Plätzen gehabt. Insofern war Büren zu keinem Zeitpunkt mit einer zu geringen Kapazität ausgestattet, jedenfalls nicht für die Bedürfnisse des Landes Nordrhein-Westfalen.“

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Abschiebehaftplätze gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit – Stand Oktober 2018 – in Deutschland? (bitte auflisten nach Ort und normaler – bzw. Maximalkapazität)

2. Wie oft ist es seit der Inbetriebnahme der UfA Büren am 15.05.2015 zu „Fremdbelegungen“, also mit Personen aus anderen Bundesländern, im Rahmen der Amtshilfe gekommen? (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und durchschnittlicher Aufenthaltsdauer)

3. Für welche Bundesländer wurde in dieser Zeit in welchem zahlenmäßigen Ausmaß Amtshilfe geleistet?

4. In welchem Ausmaß sind die betroffenen Bundesländer für die angefallenen Kosten aufgekommen?

5. Gemäß RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 121-39.16.01-2-13­339(2604) vom 12.5.20151 war bereits im „Rahmen der Anfangskapazität der UfA Büren die Unterbringung in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Länder im Wege der Amtshilfe nicht mehr erforderlich.“ In wie vielen Fällen musste man, bedingt durch eine ggf. temporäre Überbelegung in Büren, von dieser Vorgabe abweichen?

Gabriele Walger-Demolsky

 

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1https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2604&bes_id=30464&val=30464&ver =7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 13.11.2018

 

Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 1603 mit Schreiben vom 13. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Abschiebehaftplätze gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeitStand Oktober 2018 – in Deutschland? (bitte auflisten nach Ort und normaler bzw. Maximalkapazität)

Laut Ergebnis einer Länderumfrage des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin gibt es mit Stand vom 29. Oktober 2018 bundesweit 427 Abschiebungshaftplätze, die sich auf die folgenden Standorte verteilen:

Ort Haftplatzkapazität
Bremen 13
Büren 140
Darmstadt-Eberstadt 20
Eichstätt 96
Erding 24
Hamburg 20
Ingelheim am Rhein 30
Langenhagen 48
Pforzheim 36

 

Damit stellt Nordrhein-Westfalen rund ein Drittel der bundesweiten Abschiebungshaftplätze. Auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz stehen dem Land außerdem in der Einrichtung in Ingelheim am Rhein 5 Haftplätze zur Unterbringung von Frauen zur Verfügung.

2. Wie oft ist es seit der Inbetriebnahme der UfA Büren am 15.05.2015 zu „Fremdbelegungen“, also mit Personen aus anderen Bundesländern, im Rahmen der Amtshilfe gekommen? (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und durchschnittlicher Aufenthaltsdauer)

Jahr Anzahl der Amtshilfefälle
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer
2015 1 34    Tage
2016 121 17,6 Tage
2017 26 17,5 Tage
2018

(Stand: 18.10.18)

14 26,4 Tage

 

Als Amtshilfefälle werden in oben stehender Tabelle die Fälle gewertet, für die die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes zuständig ist und kein Bezug zu Nordrhein-Westfalen (wie etwa bei einem Aufgriff der betroffenen Person durch die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen) besteht.

3. Für welche Bundesländer wurde in dieser Zeit in welchem zahlenmäßigen Ausmaß Amtshilfe geleistet?

Bundesländer, die seit 2015 Abschiebehaftplätze in der UfA Büren in Amtshilfe erhalten haben Anzahl der Amtshilfefälle
Bayern 13
Hamburg 63
Hessen 42
Mecklenburg-Vorpommern 9
Niedersachsen 3
Rheinland-Pfalz 7
Sachsen 4
Sachsen-Anhalt 13
Schleswig-Holstein 6
Thüringen 2

 

4. In welchem Ausmaß sind die betroffenen Bundesländer für die angefallenen Kosten aufgekommen?

Es ist gängige Praxis, dass die um Amtshilfe ersuchende Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes mit dem Amtshilfeersuchen zusagt, die jeweils entstehenden Haftkosten in vollem Umfang zu übernehmen.

5. Gemäß RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales – 121-39.16.01-2-13­339(2604) vom 12.5.2015 war bereits im „Rahmen der Anfangskapazität der UfA Büren die Unterbringung in Abschiebungshafteinrichtungen anderer Länder im Wege der Amtshilfe nicht mehr erforderlich.“ In wie vielen Fällen musste man, bedingt durch eine ggf. temporäre Überbelegung in Büren, von dieser Vorgabe abweichen?

Der genannte Erlass enthält keine Vorgabe, dass die Inanspruchnahme der Amtshilfe anderer Bundesländer nicht mehr erfolgen soll. Er bezieht sich vielmehr auf die Situation vor Inbetriebnahme der landeseigenen Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige. Die Ausländerbehörden sollten darüber informiert werden, dass sie sich bei der Suche eines Abschiebungshaftplatzes nunmehr an die UfA Büren wenden können.

 

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