Mittelabflüsse des Sonderprogramms „Soforthilfe Sport“

Kleine Anfrage
vom 01.09.2021

Kleine Anfrage 5940der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Andreas Keith vom 01.09.2021

 

Mittelabflüsse des Sonderprogramms „Soforthilfe Sport“

Am 8. April 2020 verkündete die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, dass über 10 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm bereitgestellt werden, um die Zahlungsunfähigkeit von Sportvereinen abzuwenden1.

Bereits im Mai letzten Jahres haben etwa 450 Vereine mit einer jeweiligen Förderungshöchstsumme von 50.000 Euro von dieser Maßnahme profitieren können; deshalb wurde eine Verlängerung bis zum 15. August 2020 beschlossen.2

Die bis dahin abgerufenen Hilfszahlungen in Höhe von drei Millionen Euro konnten auf fünf Millionen erhöht werden, was eine weitere Verlängerung bis zum 15. November nach sich zog. Abschließend wurde das Sonderprogramm mit zusätzlichen fünf Millionen Euro bis zum 30. Juni 2021 fortgeführt.3.

Für die 18.000 Sportvereine4 in unserem Bundesland hatte die pandemiebedingte Notlage eine existenzgefährdende Auswirkung, die es auch in den kommenden Wochen und Monaten abzufedern gilt. Ob die beschlossenen Maßnahmen als ausreichend empfunden werden und auch tatsächlich eine nachhaltige Wirkung zeigen, bleibt allerdings vorerst fraglich.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Anträge auf Förderungen wurden bis zum heutigen Tag von der Landesregierung bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune, geförderter Maßnahme, Name des Antragsstellers, Datum der Bewilligung, Förderungshöhe)
  2. Welche Anträge wurden von der Landesregierung bis zum heutigen Tag abgelehnt? (Bitte Aufschlüsseln nach Kommune, abgelehnte Maßnahme, Name des Antragsstellers, Datum der Ablehnung, Grund der Ablehnung, beantragte Förderungssumme)
  3. Welche Zeitspanne umfasst die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines solchen Antrags in Nordrhein-Westfalen?
  4. Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen?
  5. Gibt es Pläne seitens der Landesregierung, den Bewilligungszeitraum zu verlängern?

Andreas Keith
Sven W. Tritschler

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.land.nrw/de/pressem itteilung/hilfen-fuer-sportvereine-der-corona-krise-landesregierung-stellt-zusaetzliche-13

2 https://www.land.nrw/de/pressem itteilung/soforthilfe-sport-wird-verlaengert-sportvereine-nordrhein-westfalen-koennen-bis-15

3 https://www.engagiert-in-nrw.de/finanzielle-unterstuetzung

4 https://www.land.nrw/de/pressem itteilung/soforthilfe-sport-ueber-1000-bewilligte-antraege-von-718-nrw-vereinen


Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 5940 mit Schreiben vom 29. September 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Welche Anträge auf Förderungen wurden bis zum heutigen Tag von der Landesregierung bewilligt? (Bitte aufschlüsseln nach Kommune, geförderter Maßnahme, Name des Antragsstellers, Datum der Bewilligung, Förderungshöhe)
  1. Welche Anträge wurden von der Landesregierung bis zum heutigen Tag abgelehnt? (Bitte Aufschlüsseln nach Kommune, abgelehnte Maßnahme, Name des Antragsstellers, Datum der Ablehnung, Grund der Ablehnung, beantragte Förde­rungssumme)
  1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der bewilligten Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen?

Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1, 2 und 4 zusammen beantwortet.

Bei den Angaben der Antragsteller handelt es sich um schutzwürdige Daten, die zur Antrags­bearbeitung notwendig sind und nur in deren Rahmen gespeichert und verwendet werden. Daher werden zu den gemachten Angaben im Einzelnen keine Aussagen getroffen.

Die Soforthilfe Sport wird durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen als Beliehener des Landes gemäß § 44 Absatz 2 LHO bewirtschaftet. Der Landessportbund meldet der Landes­regierung wöchentlich, jeweils freitags, den aktuellen Sachstand.

Zum Stichtag 10. September 2021 wurden insgesamt 1.745 Hilfen mit einem Gesamtvolumen von 13.995.195,39 Euro bewilligt und so 859 in existenzielle Not geratene Sportvereine mit Landesmitteln unterstützt.

  1. Welche Zeitspanne umfasst die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines solchen Antrags in Nordrhein-Westfalen?

Die Sportvereine können ihre Anträge unter Angabe ihrer Vereinskennziffer sicher und kom­fortabel über das Online-Förderportal des Landessportbundes stellen. Zugleich befördert das Portal eine zügige Antragsbearbeitung. Vom Eingangszeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Be­kanntgabe der Bewilligung über das Förderportal wurden nach Angabe des Landessportbun­des über alle Förderverfahren hinweg durchschnittlich rund vier Werktage benötigt.

  1. Gibt es Pläne seitens der Landesregierung, den Bewilligungszeitraum zu verlängern?

Um auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine unterstützen zu können, hat die Landesregierung die Laufzeit der Soforthilfe Sport bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

 

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