Mittelabrufung des Programms „Gute Schule 2020“

Kleine Anfrage
vom 07.02.2018

Kleine Anfrage 791
der Abgeordneten Helmut Seifen und Roger Beckamp AfD

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Anlage 1 als PDF laden

Die aktuelle WDR-Recherche vom 17. Januar 2018 zu dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bestätigt ein intuitives Gefühl zum weiterhin bestehenden maroden Zustand der nordrhein-westfälischen Schulen seitens der Eltern- und Schülerschaft. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Zustand der Schulen im Land seit Jahren verschlechtert, wurde als großer Kraftakt das Programm „Gute Schule 2020“ auf den Weg gebracht. Bis zum Ende des Kalenderjahres 2017 haben die Kommunen jedoch nicht einmal die Hälfte der verfügbaren Finanzmittel aus dem Programm abgerufen. Dies entspricht ca. 223 Millionen Euro von den verfügbaren 500 Millionen Euro, obwohl das Programm bereits unter der rot-grünen Landesregierung eingeführt wurde.

Der Staatssekretär im NRW-Schulministerium, Mathias Richter (FDP), sieht zeitintensive Planungsvorläufe innerhalb der kommunalen Baumaßnahmen und Personalmangel als Ursache für die ernüchternde Bilanz. Doch gerade Schulleiter kritisieren Bürokratie, Intransparenz und die fehlende Einbindung von Schulen in den gesamten Prozess. Ebenfalls wird Kritik an der Verwendung der Fördermittel laut. Statt das Geld für die Sanierung maroder Schulen zu verwenden, wird zu oft in zeitaufwendige Neubauten oder Schulerweiterungen investiert.

In einem kürzlich erschienen Artikel in der Rheinischen Post werden Zuschüsse vom Land, aber auch vom Bund (Kinfög-Programm) als „Fluch und Segen“ zugleich bezeichnet. Die Fördermillionen können in der Umsetzung erst gar nicht ausgegeben werden, weil Handwerker und Baufirmen über keine Kapazitäten verfügen.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Welche Schulen in NRW haben bereits Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgerufen? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf)
  2. In welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen sind gemäß dem Staatssekretär, Mathias Richter (FDP), die „Planungsvorläufe“ überwunden, sodass eine vollwertige Mittelabrufung seitens der Kommunen zu erwarten ist?
  3. In welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ nur für die Sanierungsmaßnahmen von Schulen eingesetzt? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf)
  4. In welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ nur für die Schulerweiterung der Schulen eingesetzt? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf und bitte nehmen Sie in Ihrer Antwort auch Bezug auf Bedarfe hinsichtlich der Rückkehr zu G9)
  5. Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um die dringend erforderliche Umsetzung des Programms zu ermöglichen und zu beschleunigen?

Helmut Seifen, Roger Beckamp

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 791 im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wie folgt:

Frage 1:

Welche Schulen in NRW haben bereits Mittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020″ abgerufen? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf)

Frage 2:

In welchem Zeitraum und durch welche Maßnahmen sind gemäß dem Staatssekretär, Mathias Richter (FDP), die „Planungsvorläufe“ überwunden, sodass eine vollwertige Mittelabrufung seitens der Kommunen zu erwarten ist?

Frage 3:

In welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020″ nur für die Sanierungsmaßnahmen von Schulen eingesetzt? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf)

Frage 4:

In welcher Höhe wurden die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020″ nur für die Schulerweiterung der Schulen eingesetzt? (Bitte listen Sie die Angaben nach Schulform und Gemeinde auf und bitte nehmen Sie in Ihrer Antwort auch Bezug auf Bedarfe hinsichtlich der Rückkehr zu G9)

Frage 5:

Mit welchen ergänzenden Maßnahmen möchte die Landesregierung die Kommunen unterstützen, um die dringend erforderliche Umsetzung des Programms zu ermöglichen und zu beschleunigen?

Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.

Das Programm „Gute Schule 2020″ ist ein für die Kommunen aufgelegtes Förderprogramm, die auch die örtliche Umsetzung in den Schulen koordinieren.

Der Anlage ist zu entnehmen, welche Kommunen bis zum 31.12.2017 Gelder abgerufen haben und wie sich diese Mittel jeweils auf die Förderbereiche „Sanierung/Modernisierung“ und „Neu-/Umbau“ verteilt haben. Zu beachten ist hierbei, dass Mittel aus 2017 auch noch im Jahr 2018 abgerufen werden können.

Die Priorisierung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen, die aus dem Programm „Gute Schule 2020″ finanziert werden, übernehmen die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung.

Die Landesregierung wird weiterhin verfolgen, wie sich die Inanspruchnahme der Mittel aus diesem Programm entwickelt und in Absprache mit der NRW.BANK — gegebenenfalls gemeinsam mit den Kommunen — erforderliche Maßnahmen ergreifen.

Die Erfahrungswerte sprechen jedoch dafür, dass auf Grund des fachlichen und politischen Vorlaufs von Investitionsplanungen in den Kommunen mit einem anwachsenden Abruf der Mittel zu rechnen ist.

Konkrete Investitionsbedarfe in den Kommunen durch die Umstellung auf G9 werden im Rahmen eines separaten Gesetzgebungsverfahrens zum Belastungsausgleich zu beurteilen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Lienenkämper