Kleine Anfrage 4336
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Mocro-Mafia, Geldautomatensprenger, Illegale, Kriminelle, Drogen – Wann wird die NRW-Westgrenze ausreichend geschützt?
In der 17. Wahlperiode nahm die AfD-Fraktion den vernachlässigten Grenzschutz der nordrhein-westfälischen Westgrenze zum Anlass, einen Antrag am 3. Juli 2018 mit der Drucksache 17/3026 einzubringen, der den Stopp der illegalen Immigration an der NRW-Westgrenze forderte. In einer in diesem Zusammenhang anberaumten Anhörung wurde deutlich, dass unter anderem der Bund Deutscher Kriminalbeamter deutlich und unmissverständlich die dringend nötigen Verbesserungen beim Grenzschutz einforderte. Unser Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Aufgrund der weiter fortbestehenden Notwendigkeit und Dringlichkeit, hat die AfD-Fraktion am 2. Juli 2019 einen thematisch ähnlichen Antrag mit dem Titel „Polizeiarbeit an NRW-Westgrenze – Kompetenzen stärken, vernetzen und effektiver gestalten“, Drucksache 17/6753, eingereicht, der sich unter anderem dafür aussprach, grenzüberschreitende Polizeiteams sowie mobile Kontrolleinheiten als wirksames Instrument der Grenzsicherung weiter auszubauen. Gleichzeitig brachte die damalige Regierungskoalition aus CDU und FDP einen fast gleichlautenden Antrag mit dem Titel „Grenzkontrolle europäisch denken!“, Drucksache 17/6743, ein. In der am 12. September 2019 erfolgten Abstimmung über beide Anträge wurde der Antrag der Landesregierung angenommen, unser Antrag hingegen von allen anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt.
Seit Annahme des CDU/FDP-Antrags sind 1.770 Tage vergangen. Zeit genug also, um nach Resultaten zu fragen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Welche der neun Forderungen respektive Beauftragungen, die im CDU/FDP Antrag, Drucksache 17/6743, aufgelistet sind, wurden vollständig umgesetzt? (Bitte unter Angabe der Art und Weise der Umsetzung einzeln auflisten.)
- Welche der neun Forderungen respektive Beauftragungen, die im CDU/FDP Antrag, Drucksache 17/6743, aufgelistet sind, wurden teilweise umgesetzt? (Bitte unter Angabe der Art und Weise der Umsetzung einzeln auflisten.)
- Welche der neun Forderungen respektive Beauftragungen, die im CDU/FDP Antrag, Drucksache 17/6743, aufgelistet sind, wurden gar nicht umgesetzt? (Bitte einzeln auflisten.)
- Wann werden die (übrigen) Forderungen respektive Beantragungen umgesetzt?
- Der verstärkte Schutz der NRW-Westgrenze zur Fußball-EM 2024 hat deutliche Erfolge gebracht; trotzdem soll er wieder eingestellt werden. Wie ist die Meinung der Landesregierung dazu?
Markus Wagner
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 4336 mit Schreiben vom 11. Oktober 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welche der neun Forderungen respektive Beauftragungen, die im CDU/FDP Antrag, Drucksache 17/6743, aufgelistet sind, wurden vollständig umgesetzt? (Bitte unter Angabe der Art und Weise der Umsetzung einzeln auflisten.)
- Welche der neun Forderungen respektive Beauftragungen, die im CDU/FDP Antrag, Drucksache 17/6743, aufgelistet sind, wurden teilweise umgesetzt? (Bitte unter Angabe der Art und Weise der Umsetzung einzeln auflisten.)
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Inhaltlich erfordert die Beantwortung der Fragen 1 und 2 eine Bezugnahme auf die Forderungen der LT-Drs. 17/6743 (Antrag der CDU und FDP vom 02.07.2019). Zu diesen neun dort benannten Forderungen kann folgender Umsetzungsstand dargestellt werden:
- Auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass bei der in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Bundespolizei ausreichend Personal für die Fahndung bereitgestellt wird“
Bei der Innenministerkonferenz am 05.12.2019 wurde u.a. das Thema „Straf- und aufenthaltsrechtliche Konsequenzen bei illegaler Wiedereinreise von Straftätern“ behandelt. Ich habe mich für die Landesregierung zu dem Thema eingebracht.
Die Landesregierung stimmt sich grundsätzlich auf allen Ebenen mit den Bundesbehörden ab.
- Auf Bundesebene für eine zügige Umsetzung der Aachener Erklärung hinzuwirken“
Die Aachener Erklärung wird durch diverse Kooperationsformen auf strategischer sowie operativer Ebene umgesetzt. Die Kooperation mit den Partnern erfolgt eng und vertrauensvoll. Der stete Ausbau der Zusammenarbeitet erfolgt auf mehreren Ebenen und wird von gemeinsamen Fahndungserfolgen begleitet.
Zu den bilateralen sowie trilateralen Kooperationsformen zählen unter anderem:
- die Grenzüberschreitenden Polizeiteams (GPT),
- der Austausch von Kriminalitätslagebildern,
- gemeinsame Veranstaltungen mit verbindlicher Kräftekoordination (Großveranstaltungen, gemeinsame Kontrollwochen zur Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität),
- Beteiligung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) an Projekten, wie dem Forschungsprojekt der Universität Maastricht zum Thema „Grenzüberschreitende inter-organisationale Zusammenarbeit in der Kriminalitätsbekämpfung“ (administrativer Ansatz),
- die Niederländisch-Belgisch-Deutsche Arbeitsgruppe der Polizeibehörden in der Euregio Maas-Rhein (NeBeDeAgPol),
- das Euregionale Polizeiliche Informations- und Kooperationszentrum (EPICC).
Seit Gründung des EPICC im Jahr 2005 unterstützt diese gemischt besetzte Dienststelle nach dem Prinzip der „zusammengeschobenen Schreibtische“ die beteiligten Polizeibehörden (belgische Federale Poli-tie, niederländische Polizeieinheit Limburg, niederländische Koninklijke Marechaussee (KMAR), Bundespolizei, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA), Polizeipräsidium Aachen) beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch, der polizeilichen Rechtshilfe, der Koordinierung von grenzüberschreitenden polizeilichen Maßnahmen und der Auswertung von Lagebildern. Auch die niederländische Justiz ist im EPICC durch das International Legal Assistance Centre (IRC) Limburg vertreten.
Zudem hat sich die Aufstellung der GPT bewährt und führt regelmäßig zu Aufgriffen von mit Fahndungsausschreibungen gesuchten Personen oder Gegenständen. Dabei hat sich gezeigt, dass die direkte Zusammenarbeit und die daraus resultierenden kurzen Wege in der internationalen Zusammenarbeit und dem damit verbundenen schnellen Informationsaustausch erfolgversprechend sind.
- Die Infrastruktur für mobile Fahndungs- und Aufklärungsarbeit im Grenzbereich innerhalb ihrer Zuständigkeit weiterhin bereitzustellen“
Die mobile Abfrage in den Fahndungssystemen der Polizei NRW erfolgt über eine App auf den Smartphones der Polizistinnen und Polizisten. Die notwendige Infrastruktur (Netzabdeckung) wird durch Mobilfunkanbieter bereitgestellt. Die Polizei NRW steht in stetigem Austausch mit dem Anbieter, um eine flächendeckende Abdeckung auch im Grenzbereich zu gewährleisten. Um den gestiegenen Anforderungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben an Breitband-Datenkommunikation u.a. bei Fahndungsabfragen gerecht zu werden, wird bundesweit die Weiterentwicklung des Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu einem Breitbandnetz angestrebt. Bei Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes insbesondere im Grenzbereich steht weiterhin der Digitalfunk BOS für Datenabfragen zur Verfügung.
- Den Ausbau des digitalen Netzes auch in Grenznähe weiter voranzutreiben“
Die Verbesserung der IT-Kommunikation stellt eine Daueraufgabe dar. Fachliche und technische Anforderungen an die eingesetzte Informationstechnik werden fortlaufend geprüft und erforderlichenfalls angepasst bzw. umgesetzt. Darüber hinaus wird die Verbesserung der IT-Kommunikation kontinuierlich eng und vertrauensvoll in mehreren Gremien (u. a. Unterausschuss „Polizeiliche Informations- und Kommunikationsstrategie und -technik“ des AK II der Innenministerkonferenz, Programm Polizei 20/20) vorangetrieben.
- Die IT-Kommunikation zwischen Bundes- und Landespolizei sowie mit den Behörden in den Niederlanden und Belgien zu verbessern“
Der Digitalfunk BOS steht auch im Grenzbereich zu den Niederlanden und Belgien den taktischen Anforderungen entsprechend allen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und damit auch der Polizei NRW und der Bundespolizei zur Verfügung. Eine übergreifende Funkkommunikation zwischen dem Digitalfunk BOS und den nationalen Digitalfunknet-zen in den Niederlanden und Belgien ist im Grenzbereich gewährleistet.
- Die Einrichtung grenzüberschreitender Polizeiteams mit den Niederlanden, Belgien und unter Beteiligung von Bundes- und Landespolizei zur Ermittlungsarbeit zu unterstützen und die Einrichtung entsprechender Ermittlungsteams anzuregen“
Bei den GPT handelt es sich um gemischt besetzte Dienststellen mit binationalen Fahrzeugbesatzungen, die als Präsenz- und Zivilstreife zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität das gemeinsame Grenzgebiet Niederlande, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen bestreifen. Die Gründung des ersten „GPT Bad Bentheim“ mit Standort Bundespolizeidirektion Bad Bentheim, am Grenzübergang Bundesautobahnen A30/A1, erfolgte im Jahr 2008. Im Oktober 2021 startete das zweite GPT als Pilotprojekt an zwei Standorten im Bereich Niederrhein unter der Bezeichnung „GPT Rijn-Maas-Waal-Nord“ im Bereich Kleve/Zevenaar und „GPT Rijn-Maas-Waal-Süd“ im Bereich Viersen/Venlo/Kempen.
Ein drittes GPT soll perspektivisch im Dreiländereck im Raum Aachen/ Maastricht entstehen, idealerweise unter Beteiligung der Niederlande, Belgiens, Nordrhein-Westfalens und der Bundespolizei. Gespräche hierzu wurden initiiert.
- Anreize für die Fortbildung von im Grenzgebiet tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie für Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter in den Sprachen und Rechtsordnungen der NRW-Nachbarländer zu setzen“
Grundsätzlich orientiert sich die Fortbildung der Polizei NRW an der jeweiligen Funktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. An Fortbildungsmaßnahmen, die für die Aufgabenwahrnehmung zwingend erforderlich sind, ist verpflichtend teilzunehmen, sodass hier grundsätzlich nicht auf gesonderte Anreizsysteme zurückgegriffen wird.
Im Bereich der polizeilichen Aus- und Fortbildung finden Maßnahmen mit entsprechender Zielrichtung statt. In der belgischen Grenzprovinz Lüttich ist Französisch die dominierende Sprache im Alltag. Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) NRW bietet u.a. Französischkurse für jedes Sprachniveau an, welche von grenznah eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten besucht werden können. Weiterhin führt das LAFP NRW im Rahmen der zentralen Fortbildung der Polizei NRW Seminare unter dem Titel „Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit Deutschland/Nie-derlande im Wachdienst“ durch. Dabei werden die Themen historische Entwicklung, Rechts-systematik/Organisation und Aufgaben der Polizei, grenzüberschreitende Observation und Nacheile, Unterstützung in Katastrophenfällen, Informationsaustausch, gefahrenabwehrende Eingriffe, Grenzübertritte und Unterstellung von Beamten behandelt. Im Zeitraum der letzten fünf Jahre wurden von diesem Veranstaltungsformat zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt.
- Die Landesleitstelle im Sinne grenzüberschreitender Zusammenarbeit dauerhaft um Sicherheitspartner aus dem In- und Ausland zu ergänzen“
Eine einsatzfachliche Notwendigkeit für die dauerhafte Ergänzung wird derzeit weder von der Polizei NRW noch von den Sicherheitspartnern der Bundespolizei oder der Polizeien aus den Niederlanden oder Belgien gesehen. In konkreten Einsatzlagen findet bereits regelmäßig der Austausch von Verbindungsbeamten statt. Dieser wird kontinuierlich ausgebaut und standardisiert. Ein standardisierter Informationsfluss in Einsatzlagen ist somit gewährleistet.
Darüber hinaus finden wiederkehrend Gespräche mit der Bundespolizei statt, wie der Informationsfluss in Einsatzsituationen immer weiter verbessert werden kann.
Im Rahmen der Einsatzbewältigung anlässlich der UEFA EURO 2024 wurden in der Koordinierungsgruppe des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Verbindungsbeamte der Bundespolizei eingesetzt.
- Im Studium befindliche Kommissarsanwärterinnen und -anwärter, die mehrsprachig sind, zu identifizieren und zielgenau mit entsprechenden Praktika für die Arbeit in der Grenzregion zu begeistern“
Die Ausbildungsleitungen der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden der Polizei wurden darauf hingewiesen, die Kommissaranwärterinnen und -anwärter mit entsprechender Zweisprachigkeit zu einem Abschlusspraktikum in Dienststellen der Grenzregion zu ermuntern.
Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass Kommissaranwärterinnen und -anwärter, die über entsprechende Sprachkenntnisse verfügen, tendenziell eher grenznah beheimatet sind und dort auch entweder bereits in allen Praktika eingesetzt sind, oder nach der Ausbildung eine heimatnahe Verwendung anstreben.
- Welche der neun Forderungen respektive Beauftragungen, die im CDU/FDP Antrag, Drucksache 17/6743, aufgelistet sind, wurden gar nicht umgesetzt? (Bitte einzeln auflisten.)
- Wann werden die (übrigen) Forderungen respektive Beantragungen umgesetzt?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Mit Verweis auf die vorstehenden Antworten zu Fragen 1 und 2 werden keine der neun Forderungen gar nicht umgesetzt.
- Der verstärkte Schutz der NRW-Westgrenze zur Fußball-EM 2024 hat deutliche Erfolge gebracht; trotzdem soll er wieder eingestellt werden. Wie ist die Meinung der Landesregierung dazu?
Der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes und die hieraus resultierenden Aufgaben und Verfahren liegen originär im Zuständigkeitsbereich von Bundesbehörden.
Ein „Mehr“ an (bundes-) polizeilichen Kontrollmaßnahmen erhöht die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung eines Rechtsverstoßes. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dem freien Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union um eine ihrer größten, friedenssichernden Errungenschaften handelt und die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen eine Ausnahme bleiben muss, die nur als letztes Mittel in begrenztem Umfang und für einen befristeten Zeitraum auf der Grundlage bestimmter objektiver Kriterien und einer auf Unionsebene zu überwachenden Bewertung der Notwendigkeit in Betracht kommt.
Die Polizei NRW ist im fortlaufenden Austausch mit den zuständigen Bundespolizeiinspektionen sowie den niederländischen und belgischen Polizeibehörden. Die Polizei NRW prüft fortwährend wie auch anlassbezogen Möglichkeiten der Erweiterung von Zusammenarbeitsformen mit der Bundespolizei und nimmt diese erforderlichenfalls vor.
Anlassbezogen unterstützte die Polizei NRW die zuständige Bundespolizei auch in der jüngeren Vergangenheit mit flankierenden Maßnahmen, wie beispielsweise bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen (gem. Art. 25 bis 27 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) im Rahmen der UEFA EURO 2024. Diese Maßnahmen waren dabei ein Bestandteil der umfassenden und vielfältigen Sicherheitsvorkehrungen der Polizeibehörden des Bundes und der Länder, um etwaige, aus dem Ausland wirkende Gefahren abzuwehren bzw. Gefahrenpotentiale zu reduzieren und damit zu einem störungsfreien Turnier beizutragen. Vor diesem Hintergrund wurden durch die grenznahen Kreispolizeibehörden (KPB) Aachen, Borken, Düren, Heinsberg, Kleve, Steinfurt, Euskirchen und Viersen sowie die für die entsprechenden Bundesautobahnen zuständigen KPB Düsseldorf und Köln flankierende polizeiliche Maßnahmen zur Unterstützung bundespolizeilicher Binnengrenzkontrollen veranlasst.
Auch im Jahr 2021 kam es aufgrund der europaweiten pandemischen Auswirkungen (Corona-virus SARS-CoV-2) und der Einstufung der Niederlande im April 2021 zum Hochinzidenzgebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit zu entsprechenden Maßnahmen der Polizei NRW.
Seit dem 16. September 2024 führt die Bundespolizei zur Begrenzung der Migration, dem Schutz vor aktuellen Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus sowie vor grenzüberschreitender Kriminalität, vorübergehende Kontrollen an allen deutschen Landesgrenzen durch. Zur Unterstützung der entsprechenden bundespolizeilichen Binnengrenzkontrollen wurden alle grenznahen KPB, inklusive der für die betreffenden Bundesautobahnen zuständigen KPB Köln und Düsseldorf, mit Erlass des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen vom 10.09.2024 angewiesen, flankierende polizeiliche Maßnahmen vorzuplanen. Hierbei werden auch benachbarte Behörden, wie beispielsweise Ausländerbehörden, im erforderlichen Umfang einbezogen.