„Mocro-Mafia“ terrorisiert die Niederlande – Wie gefährdet ist Nordrhein-Westfalen? – Nachfrage

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 821
des Abgeordneten Markus Wagner vom 23.11.2022

„Mocro-Mafia“ terrorisiert die Niederlande – Wie gefährdet ist Nordrhein-Westfalen? – Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 17. November 2022, auf unsere Kleine Anfrage vom 19. Oktober 2022, Drucksache 18/1287, hat die Landesregierung auf die von uns gestellten Fragen 1 – 3

„Wie viele Straftaten in Nordrhein-Westfalen werden seit 2015 der „Mocro-Mafia“ zugerechnet?

Auf welchen kriminellen Geschäftsfeldern versucht sich die „Mocro-Mafia“ in Nordrhein-Westfalen zu etablieren?

In welcher Form findet eine Kooperation zwischen den niederländischen und den deutschen Behörden gegen die „Mocro-Mafia“ statt?“1

Folgendes geantwortet:

„Der Begriff „Mocro-Mafia“ ist weder bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen noch bei den mit der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) befassten Gremien der Innenministerkonferenz definiert. Bei der niederländischen Polizei ist der Begriff ebenfalls nicht Teil des offiziellen Sprachgebrauchs. Ausweislich der vorliegenden Erkenntnisse dürfte es sich jedoch um einen inden Niederlanden medial geprägten Begriff handeln, mit dem in der medialen Darstellung niederländische Straftäter bezeichnet werden, die einen marokkani­schen Migrationshintergrund haben, mit hoher krimineller Energie agieren und insbesondere im Großraum Amsterdam aufhältig sind.“2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwieweit sind die marokkanischen oder marokkanisch-stämmigen Tatverdächtigen/Täter mit Bezug zu Geldautomatensprengungen in der (auch niederländischen) medialen Berichterstattung Teil der sogenannten „Mocro-Mafia“?
  2. Inwieweit sind die marokkanischen oder marokkanisch-stämmigen Tatverdächtigen/Täter mit Bezug zu Geldautomatensprengungen aus Sicht der Landesregierung (aber auch aus gewonnenen Erkenntnissen durch die Zusammenarbeit mit niederländischen Behörden) Teil der sogenannten „Mocro-Mafia“?

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Kleine Anfrage der Fraktion der AfD, Drucksache 18/1287, S. 2.

2 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 17.11.2022, S. 2.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 821 mit Schreiben vom 2. Januar 2023 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanz­lei beantwortet.

  1. Inwieweit sind die marokkanischen oder marokkanischstämmigen Tatverdächti-gen/Täter mit Bezug zu Geldautomatensprengungen in der (auch niederländi­schen) medialen Berichterstattung Teil der sogenannten „Mocro-Mafia“?
  2. Inwieweit sind die marokkanischen oder marokkanischstämmigen Tatverdächtigen/Täter mit Bezug zu Geldautomatensprengungen aus Sicht der Landesregierung (aber auch aus gewonnenen Erkenntnissen durch die Zusammenarbeit mit niederländischen Behörden) Teil der sogenannten „Mocro-Mafia“?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 639, LT-Drucksache 18/1739 verwiesen.

Im Übrigen liegen der Landesregierung keine Informationen zu von Journalistinnen und Journalisten erzielten Rechercheergebnissen vor, die für mediale Berichterstattungen genutzt wurden.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner