Mönchengladbach: Duo schlägt 23-Jährigen zusammen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 685
des Abgeordneten Markus Wagner vom 02.11.2022

Mönchengladbach: Duo schlägt 23-Jährigen zusammen

Nach Angaben der Rheinischen Post kam es in der Nacht zu Samstag, den 15. Oktober 2022 zu einem tätlichen Angriff auf einen 23-jährigen Mann. Die zwei unbekannten Täter näherten sich dem Opfer gegen 2 Uhr nachts an der Busstation des Rheydter Bahnhofs, als dieses den Fahrplan las. Unvermittelt schlugen sie auf den 23-Jährigen ein und flüchteten anschließend. Das Opfer begab sich nach dem brutalen Angriff zu einer Polizeiwache, die nur wenige Meter entfernt liegt. Von dort wurde ein Krankenwagen verständigt, der den Geschädigten zur Behandlung in ein Krankenhaus brachte. Diagnose: Nasenbruch sowie eine Platzwunde. Eine Täterbeschreibung liege leider nicht vor, allerdings hätten die mutmaßlichen Täter vor dem Angriff auf einer anderen Sprache als Deutsch miteinander gesprochen.1

Die Rheinische Post teilt mit, dass die Mutter des Geschädigten dringenden Handlungsbedarf sehe:

„Die haben nicht nach dem Handy oder Geld gefragt, sondern direkt zugeschlagen, aus Spaß. So etwas kann man sich doch nicht gefallen lassen. Da muss etwas passieren.“2

Ferner teilte sie mit, dass immer wieder Raubdelikte in Mönchengladbach gemeldet werden. Die Polizei bestätigte, dass im Juli und August 2022 mehr Raube auf offener Straße zur Anzeige gebracht wurden als im Vorjahr.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
  2. Wird der Bereich, in dem das 23-jährige Opfer attackiert wurde, nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) eingestuft?
  3. Befinden sich in dem Bereich, wo die Gewalttat stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln.)
  4. Häufen sich auch aus Sicht der Landesregierung Körperverletzungen ohne vorher erkennbare Konfliktsituationen? (Direktes plötzliches Zuschlagen, Schubsen, Treten oder gar durch Einsatz einer Waffe.)

Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. htt ps: / / rp – online .de/nrw/ staedte / moenchengladbach / blaulicht / moenchengladbach – duo -schlaegt- am -rheydter- bahnhof – 23 – jaehrigen-zusammen _ aid – 78 46 15 69 .

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 685 mit Schreiben vom 29. November 2022 namens der Landesregierung 685 im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen der deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat dem Ministerium der Justiz unter dem 08.11.2022 berichtet, dass sich die mit der Frage 1 angesprochenen Ermittlungen gegen zwei bislang unbekannte Täter richteten und wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverlet­zung (§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2 StGB) geführt würden. Zum Tathergang hat er im Wesentlichen mitgeteilt, dass nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen einer der Täter dem Geschädigten auf einem Fahrrad entgegengekommen sei und unvermittelt mit der Faust in das Gesicht des Geschädigten geschlagen habe. Anschließend sei der zweite Täter hinzu­gekommen und beide hätten mit den Fäusten auf den Geschädigten eingeschlagen. Sodann hätten sie die Flucht ergriffen. Der Geschädigte habe nicht unerhebliche Verletzungen erlitten. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Wird der Bereich, in dem das 23-jährige Opfer attackiert wurde, nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) eingestuft?

Nach der polizeilichen Befugnisnorm des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz NRW (PolG NRW) kann die Polizei die zur Feststellung der Identität einer Person erforderlichen Maßnahmen treffen, wenn sich diese an einem Ort aufhält, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verü­ben, sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Eine generelle Einstufung der Örtlichkeit im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht. Vielmehr sind die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten angehalten, die Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW eigenständig im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einschreiten an der Örtlichkeit zu prüfen.

  1. Befinden sich in dem Bereich, wo die Gewalttat stattgefunden hat, Videoüberwa­chungssysteme? (Bitte nach der Überwachungstechnik wie Liveschaltung, reine Videoaufzeichnung etc. aufschlüsseln)

Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen liegen keine Erkenntnisse vor, dass in dem Bereich, wo die Gewalttat stattgefunden hat, Videoüberwachungssysteme installiert sind.

Eine polizeiliche Videobeobachtung ist nicht vorhanden.

  1. Häufen sich aus Sicht der Landesregierung Körperverletzungen ohne vorher er­kennbare Konfliktsituation? (Direktes plötzliches Zuschlagen, Schubsen, Treten oder gar durch Einsatz einer Waffe.)

Eine katalogisierte Erfassung von Körperverletzungsdelikten mit dem Merkmal „Ohne vorher erkennbare Konfliktsituation“ erfolgt weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) noch in den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen und würde eine händische Auswertung aller Einzelsachverhalte erforderlich machen. Eine solche Auswertung ist in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner