Mönchengladbach: Jugendliche prügeln 13-jährigen krankenhausreif

Kleine Anfrage
vom 06.06.2024

Kleine Anfrage 3921

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Mönchengladbach: Jugendliche prügeln 13-jährigen krankenhausreif

Der WDR berichtete am 22. Mai 2024 über einen Vorfall, der sich bereits im April dieses Jahres in Mönchengladbach zugetragen hat. Demnach soll ein damals 13-jähriger Junge nach der Schule von einer Gruppe Jugendlicher krankenhausreif geschlagen worden sein. Der Junge, der an ADHS leidet, wurde von der Gruppe dazu genötigt, mit ihnen im Bus zu fahren, und dann von ihnen attackiert. Die mutmaßlichen Täter, bei denen es sich um zwei 14-Jährige, einen 13-jährigen und einen 17-jährigen handelt, haben dem Opfer gegen den Kopf geschlagen und in den Bauch getreten. Erst als ein Zeuge einschritt, haben die Angreifer von ihrem Opfer abgelassen. Der 13 Jahre alte Schüler, der eine Gehirnerschütterung davontrug und ein stumpfes Bauchtrauma erlitt, lag drei Tage im Krankenhaus. Die gesamte Tat wurde von ihnen gefilmt und ins Internet gestellt. Der Film verbreitete sich anschließend über soziale Netzwerke.1

Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei zwei der Verdächtigen um Intensivtäter, die in der Vergangenheit am NRW-Präventionsprogramm „Kurve Kriegen“ teilgenommen haben.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  3. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?
  4. Wo haben die tatverdächtigen Intensivtäter am Programm von „Kurve Kriegen“ teilgenommen?
  5. Mit welchem Ergebnis verließen die unter 4 genannten das Programm?

Markus Wagner

 

MMD18-9525

 

1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/moenchengladbach-jugendlicher-verpruegelt-schule-video-100.html.

2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3921 mit Schreiben vom 7. Oktober 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gewonnen werden. Solche Erkenntnisse geben regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der anschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat dem Ministerium der Justiz unter dem 12.06.2024 unter anderem berichtet, bei seiner Behörde werde wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des versuchten Raubes, der gefährlichen Körperverletzung, der Nötigung sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnah­men geführt.

Zum Tathergang hat er im Wesentlichen ausgeführt, dass am 12.04.2024 vier Tatverdächtige, die zur Tatzeit 12, 14 und 16 Jahre alt gewesen seien, den damals13-jährigen Geschädigten vor einer Mönchengladbacher Gesamtschule genötigt hätten, ihnen zu folgen, um an sein Mo-biltelefon zu gelangen. In einer Seitenstraße sei der Geschädigte dann von zwei der Beschul­digten gegen den Kopf und in den Bauch geschlagen worden, während ein weiterer Beschul­digter das Geschehen mit einem Smartphone gefilmt habe. Einer der Beschuldigten habe auf den Geschädigten eingetreten. Die Tätergruppe sei nach Ansprache durch einen Passanten geflüchtet. Die verbreitete Videoaufzeichnung und Zeugenhinweise hätten zu ihrer Identifizie­rung geführt. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nen­nen.)

Die Beschuldigten verfügen sämtlich über die deutsche Staatsangehörigkeit; einer der Be­schuldigten ist zudem äthiopischer Staatsangehöriger.

Von der Mitteilung weiterer personenbezogener Angaben zu den jugendlichen Beschuldigten und dem Kind wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Jugendlichen und des Kindes sowie mit Blick auf die gesetzliche Wertung des § 48 Abs. 1 JGG und die Unschuldsvermutung abgesehen. Neben dem hier besonders zu berücksichtigenden Erziehungsgedanken bestünde überdies die Ge­fahr, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presse­öffentlicher Angaben zu dem Vorfall ihre Identifizierbarkeit wahrscheinlich oder jedenfalls mög­lich erscheint.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen be­kannt?

Der 16-jährige Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftat polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Sachbeschädigung

Der deutsch-äthiopische 14-jährige Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Raub
  • Räuberische Erpressung
  • Vortäuschen einer Straftat
  • Diebstahl
  • Bedrohung

Der weitere 14-jährige Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftaten polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern
  • Räuberische Erpressung
  • Gefährliche Körperverletzung
  • einfache vorsätzliche Körperverletzung
  • Schwerer Diebstahl
  • Ladendiebstahl
  • Diebstahl
  • Unterschlagung

Der 12-jährige Beschuldigte ist in der Vergangenheit bisher wegen des Verdachts der Begehung der nachfolgenden Straftat polizeilich in Erscheinung getreten:

  • Gefährliche Körperverletzung
  1. Wo haben die tatverdächtigen Intensivtäter am Programm von „Kurve Kriegen“ teilgenommen?

Die beiden 14-jährigen Beschuldigten wurden im „Kurve kriegen“ – Standort Mönchengladbach in die Initiative aufgenommen.

  1. Mit welchem Ergebnis verließen die unter 4 genannten das Programm?

Die beiden unter Frage 4 genannten Personen sind aktuelle Teilnehmer der Initiative „Kurve kriegen“ im Standort Mönchengladbach.

 

MMD18-10946

Beteiligte:
Markus Wagner