Mönchengladbach: Mann mit Messer lebensgefährlich verletzt – Wie viele Opfer muss es noch geben, bis die Politik endlich handelt?

Kleine Anfrage
vom 19.07.2023

Kleine Anfrage 2142

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Mönchengladbach: Mann mit Messer lebensgefährlich verletzt Wie viele Opfer muss es noch geben, bis die Politik endlich handelt?

Erneut wurde Nordrhein-Westfalen Schauplatz einer weiteren Messerattacke. Diesmal kam es in Mönchengladbach auf der Hindenburgstraße am 8. Juni 2023 gegen 12:10 Uhr zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Dabei erlitt ein 42-Jähriger mehrere Messerstich in den Oberkörper. Der Polizei gelang es, einen 33-jährigen Tatverdächtigen zu ermitteln, der vorläufig festgenommen wurde.1

Das Opfer schwebte zunächst in Lebensgefahr. Der mutmaßliche Täter wurde ebenfalls bei der Auseinandersetzung verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft standen beide Beteiligten „unter dem Einfluss von Alkohol“.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben.)
  2. Wie lauten die Vornamen des Tatverdächtigen?
  3. Welche strafrechtlichen Kenntnisse liegen hinsichtlich des Tatverdächtigen vor? (Bitte nach Vorstrafen und Straftatbeständen aufschlüsseln.)
  4. Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? (Bitte Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  5. Welche sonstigen polizeiliche Erkenntnisse liegen über den Tatverdächtigen vor?

Markus Wagner

 

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1 Vgl. https:// www .bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/moenchengladbach-mann-42-nach-messer-attacke-in-lebensgefahr-84262216.bild.html.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 2142 mit Schreiben vom 16. August 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tathergang beschreiben.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Mönchengladbach hat dem Ministerium der Justiz unter dem 27.07.2023 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde werde derzeit ein Ermittlungsver­fahren unter anderem gegen einen sich in dieser Sache seit dem 09.06.2023 in Untersu­chungshaft befindenden polnischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags in Tat­einheit mit gefährlicher Körperverletzung geführt, in welchem die Ermittlungen andauerten.

Zum Tathergang hat der Leitende Oberstaatsanwalt im Wesentlichen mitgeteilt, nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung im alkoholisierten Zustand zwischen dem Geschädig­ten und dem Beschuldigten habe der Beschuldigte zweimal mit einer Schere auf den Oberkörper des Geschädigten eingestochen und diesem eine Verletzung der Lunge zugefügt. Zuvor habe der Geschädigte dem Beschuldigten einen Faustschlag ins Gesicht verpasst. Auf­grund des zuerst geführten Schlages richteten sich die Ermittlungen ebenfalls gegen den Ge­schädigten.

  1. Wie lauten die Vornamen des Tatverdächtigen?
  2. Welche strafrechtlichen Kenntnisse liegen hinsichtlich des Tatverdächtigen vor? (Bitte nach Vorstrafen und Straftatbeständen aufschlüsseln.)

Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

Ausweislich des Berichts des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 08.08.2023 ist der Be­schuldigte überwiegend wegen Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz vorbestraft. Von einer näheren Aufschlüsselung der Vorstrafen und Angaben zu dem Vornamen des Beschul­digten wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemei­nen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung abgesehen. We­gen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifi­zierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.

  1. Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft? (Bitte Staatsbürgerschaften des Tatverdächtigen sowie Mehrfachstaatsangehörig­keit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Auf die Antwort zu Ziffer 1 wird verwiesen.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse liegen über den Tatverdächtigen vor?

Der Tatverdächtige ist kriminalpolizeilich wiederkehrend im Bereich der Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität sowie der Begehung von Rohheitsdelikten in Erscheinung getreten.

 

Antwort als PDF

Beteiligte:
Markus Wagner