Monheim: Hausmeister in Grundschule niedergestochen

Kleine Anfrage
vom 24.04.2024

Kleine Anfrage 3745

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Monheim: Hausmeister in Grundschule niedergestochen

Am Freitagmorgen, den 12. Januar 2024, wurde in Monheim ein 52 Jahre alter Hausmeister noch vor Schulbeginn in einer Grundschule im Stadtteil Baumberg mit einem Messer niedergestochen. Nach Angaben der Bild-Zeitung sollen sich Täter und Opfer zuvor bereits gestritten haben. Bei dem mutmaßlichen Täter soll es sich um einen städtischen Bediensteten handeln, der an der Grundschule Aushilfsarbeiten ausführt.1

Wie die Polizei mitteilte, wurde das Opfer gegen 06:25 Uhr angegriffen und verletzt. Der Angreifer selbst rief anschließend die Polizei und ließ sich festnehmen. Das Opfer, bei dem Lebensgefahr „nicht ausgeschlossen“ werden konnte, wurde in einem Krankenhaus operiert.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-9020

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/regional/monheim-hilfsarbeiter-soll-hausmeister-niedergestochen-haben-86745784.bild.html.

2 Vgl. https://www.bild.de/regional/duesseldorf/duesseldorf-aktuell/monheim-hausmeister-an-grundschule-niedergestochen-86731076.bild.html.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3745 mit Schreiben vom 29. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straf­tatbestände aufschlüsseln.)

Die Leitende Oberstaatsanwältin in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz am 29.04.2024 nebst Randbericht des Generalstaatsanwaltes in Düsseldorf vom 30.04.2024 im Wesentlichen berichtet, dass das Strafverfahren gegen einen 57-jährigen städtischen Bediensteten geführt werde.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen habe er am 12.01.2024 gegen 06:25 Uhr auf dem Schul­gelände mit einem Klappmesser mehrfach auf den Hausmeister der Schule, von dem er vor­geblich, „sabotiert und gemobbt“ worden sei, eingestochen. Dabei habe der Geschädigte oberflächliche Schnittverletzungen und eine tiefere Stichverletzung erlitten, die eine stationäre Behandlung erforderlich gemacht hätten. Der inzwischen Angeklagte habe dann von dem Ge­schädigten abgelassen, einen Notruf abgesetzt, in dem er seine Tat geschildert habe und habe sich widerstandslos von der Polizei festnehmen lassen.

Am 09.02.2024 sei Anklage beim Amtsgericht – Schöffengericht – Langenfeld wegen gefähr­licher Körperverletzung – begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit – erho­ben worden. Das Amtsgericht habe das Hauptverfahren antragsgemäß eröffnet.

  1. Welche Vorstrafen des Tatverdächtigen sind bekannt? Ausweislich des vorgenannten Berichts ist der Angeklagte nicht vorbestraft.
  2. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Der Tatverdächtige ist im Vorfeld des gegenständlichen Sachverhaltes polizeilich nicht als Tat­verdächtiger in Erscheinung getreten.

 

MMD18-9388

Beteiligte:
Markus Wagner