Kleine Anfrage 3547
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Mühlheim: Messerstecherei nach Streit – Erneut sind Jugendliche beteiligt – Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 4. Dezember 2023, Drucksache 18/7183, auf meine Kleine Anfrage vom 26. Oktober 2023, Drucksache 18/6591, wurde meine Frage 2
„Wie viele Gewaltdelikte gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in Mülheim? (Bitte nach Jahr und Delikt aufschlüsseln.)“1
wie folgt beantwortet:
„Die erfassten Fälle von Gewaltkriminalität in Mülheim bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Erfasste Fälle von Gewaltkriminalität im Statistikbereich Mülheim Summenschlüssel: 892000 |
|
Jahr | Erfasste Fälle |
2015 | 352 |
2016 | 409 |
2017 | 377 |
2018 | 344 |
2019 | 347 |
2020 | 327 |
2021 | 365 |
2022 | 4732 |
Auf Frage 5
„Welche Nationalität haben die für die in Frage 2 abgefragten Gewaltdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)“3
hat die Landesregierung wie folgt geantwortet:
„Die Staatsangehörigkeit der ermittelten Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität für den Statistikbereich Mülheim bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.“4
Allerdings weist diese Tabelle leider keine Mehrfachstaatsangehörigkeit aus.
Ich frage daher erneut die Landesregierung:
- Wie viele der in der Tabelle zu Frage 5 aufgeführten Deutschen verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?
Markus Wagner
1 Antwort der Landesregierung vom 4. Dezember 2023, Drs. 18/7183, S. 4.
2 Ebenda.
3 Ebenda, S. 5.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3547 mit Schreiben vom 17. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
- Wie viele der in der Tabelle zu Frage 5 aufgeführten Deutschen verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?
Die bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik sehen eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht vor. Eine Beantwortung der Fragestellung ist daher nicht möglich.