Mühlheim: Messerstecherei nach Streit – Wer greift zu Messern? – Nachfrage

Kleine Anfrage
vom 16.02.2024

Kleine Anfrage 3343

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Mühlheim: Messerstecherei nach Streit Wer greift zu Messern? Nachfrage

Mit Antwort der Landesregierung vom 24. November 2023, Drucksache 18/6976, auf meine Kleine Anfrage vom 26. Oktober 2023, Drucksache 18/6593, wurde meine Frage 4

„Welche Nationalität haben die für die in Frage 1 abgefragten Gewaltdelikte verantwortlichen Tatverdächtigen? (Bitte bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)“1

leider nur unvollständig wie folgt beantwortet:

„Die Staatsangehörigkeit der ermittelten Tatverdächtigen bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen zu Fällen der Gewaltkriminalität mit Stichwaffen
2019 2020 2021 2022
Afghanistan 1 0 1 0
Albanien 0 2 0 0
Algerien 1 3 0 0
Bangladesch 0 0 1 0
Bosnien und Herzegowina 0 0 0 1
Bulgarien 1 11 0 0
Deutschland 80 52 16 16
China 1 0 0 0
Georgien 0 1 0 0
Ghana 0 0 1 0
Guinea 2 1 2 0
Irak 1 0 0 0
Iran Islamische Republik 0 1 0 0
Italien 1 1 0 0
Kamerun 0 0 0 1
Kosovo 1 2 0 0
Kroatien 0 1 0 0
Libanon 0 0 0 3
Mali 0 1 0 0
Marokko 0 0 1 0
Niederlande 0 0 0 1
Nigeria 1 0 0 0
Nordmazedonien 0 2 1 0
Polen 4 1 0 0
Rumänien 0 1 1 0
Serbien 3 8 2 1
Somalia 3 0 0 0
Spanien 0 0 1 0
Sri Lanka 5 1 0 0
Syrien, Arabische Republik 12 5 4 5
Tadschikistan 0 0 1 0
Türkei 7 8 1 0
Ungeklärt 2 0 0 0
Weißrussland (Belarus) 1 0 0 0”2

 

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der in der Tabelle „Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen zu Fällen der Gewaltkriminalität mit Stichwaffen” aufgeführten Tatverdächtigen verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?

Markus Wagner

 

MMD18-8066

 

1 Antwort der Landesregierung vom 24. November 2023, Drs. 18/6976, S. 3.
Datum des Originals: 16.02.2024/Ausgegeben: 19.02.2024
2 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3343 mit Schreiben vom 21. März 2024 na­mens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele der in der Tabelle „Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen zu Fällen der Gewaltkriminalität mit Stichwaffen” aufgeführten Tatverdächtigen verfügen über eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?

Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).

 

MMD18-8574

Beteiligte:
Markus Wagner