Mülheim an der Ruhr: Aggressiver Guineer stirbt in Flüchtlingsheim – Welche Identitäten sind bekannt?

Kleine Anfrage
vom 19.04.2024

Kleine Anfrage 3720

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Mülheim an der Ruhr: Aggressiver Guineer stirbt in Flüchtlingsheim Welche Identitäten sind bekannt?

Am Samstagabend, den 6. Januar 2024, wurden Polizeibeamte von einem Sicherheitsdienst einer Erstaufnahmeeinrichtung in Mülheim an der Ruhr alarmiert, weil ein Guineer randalierte und Mitarbeiter angriff. Als die Beamten eintrafen, befand sich der Bewohner in seinem Zimmer und griff die Polizisten dort an. Das Geschehen verlagerte sich auf den Flur und von dort aus in den Innenhof der Einrichtung. Die Polizeibeamten vor Ort setzten zweimal einen Taser gegen den Mann ein. Allerdings blieb dieser Einsatz den Angaben zufolge ohne erkennbare Wirkung.1

Der Guineer, der sich weiterhin stark wehrte, wurde schließlich von den Beamten überwältigt. Dabei wurden zwei Beamte durch Bisse und eine Beamtin durch einen Tritt gegen den Kopf verletzt. Sowohl für die Polizeibeamten wie auch für den aggressiven Bewohner wurden Rettungswagen angefordert. Der Guineer habe dann während seiner Behandlung im Rettungswagen das Bewusstsein verloren und wurde unter Reanimationsmaßnahmen in ein Krankenhaus gebracht, wo er verstarb. Die Obduktion der Leiche sollte am Sonntag oder Montag erfolgen.2

Wie die WAZ berichtete, soll der Guineer laut der forensischen Untersuchungen mindestens 25 Jahre alt gewesen sein. Gleichzeitig kursieren aber öffentlich Angaben von 23 wie auch 26 Jahren.3 Darüber hinaus wurde in der 28. Sitzung des Innenausschusses am 22. Februar 2024 von Seiten der Landesregierung erklärt, dass mehrere Dutzend ViVA-Einträge vorlägen, wobei der Guineer bei ungefähr der Hälfte als Tatverdächtiger geführt werde und auch einige Male in Haft gewesen sei. Zudem habe er fast 20 Aliasnamen verwendet.4

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Identitäten respektive Aliasnamen können dem verstorbenen Guineer insgesamt zugerechnet werden?
  2. Unter welchen Identitäten war er polizeibekannt? (Bitte nach Identität und Tatvorwurf aufgeschlüsselt angeben)
  3. Wie viele Straftaten hat er (mutmaßlich) unter den in Frage 2 abgefragten Identitäten verübt?
  4. Unter wie vielen Identitäten war er gegenüber dem Sozialstaat bekannt?
  5. Wie viele unterschiedliche Geburtsdaten sind über ihn bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-9001

 

1 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/article249393078/Aggressiver-Guineer-stirbt-nach-Polizeieinsatz-in-Fluechtlingsheim.html.

2 Ebenda.

3 Vgl. https://www.waz.de/staedte/muelheim/article241397866/tod-von-jungem-guineer-in-muelheim-stadt-bezieht-stellung.html?kc=success.

4 Vgl. 28. Innenausschuss, Ausschussprotokoll 18/504 vom 22.02.2024.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3720 mit Schreiben vom 6. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beant­wortet.

  1. Wie viele Identitäten respektive Aliasnamen können dem verstorbenen Guineer insgesamt zugerechnet werden?
  2. Unter welchen Identitäten war er polizeibekannt? (Bitte nach Identität und Tatvor-wurfaufgeschlüsselt angeben)

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem Ausländerzentralregister lassen sich für die betroffene Person keine Aliasnamen entneh­men.

Zu dem Verstorbenen sind im polizeilichen Datenbestand mit Stand 16. Mai 2024 neben der Führungspersonalie sieben andere Personalien gespeichert.

Da die erfassten Personalien eine derart große Ähnlichkeit zur polizeilichen Führungsperso-nalie des Verstorbenen aufweisen, käme die Weitergabe einer Veröffentlichung der Identität gleich. Mit Blick auf die postmortalen Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen und dessen An­gehörigen wird insoweit von einer Weitergabe der Personaldaten abgesehen.

  1. Wie viele Straftaten hat er (mutmaßlich) unter den in Frage 2 abgefragten Identitä­ten verübt?

Im polizeilichen Datenbestand konnten dem Verstorbenen 40 Ermittlungsverfahren zugeord­net werden, in denen er als Tatverdächtiger erfasst ist.

  1. Unter wie vielen Identitäten war er gegenüber dem Sozialstaat bekannt? Dem örtlich zuständigen Jobcenter liegen keine Hinweise auf weitere Identitäten vor.
  2. Wie viele unterschiedliche Geburtsdaten sind über ihn bekannt?

Der Verstorbene wird mit vier unterschiedlichen Geburtsdaten im polizeilichen Datenbestand geführt.

Dem Ausländerzentralregister lassen sich keine unterschiedlichen Geburtsdaten entnehmen.

 

MMD18-9519

Beteiligte:
Markus Wagner