Kleine Anfrage 3721
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Mülheim an der Ruhr: Aggressiver Guineer stirbt in Flüchtlingsheim – Wie hoch ist der finanzielle Schaden für unsere Bürger?
Der Vorfall am Samstagabend, den 6. Januar 2024, in einer Flüchtlingsunterkunft in Mülheim an der Ruhr, bei dem ein Guineer verstarb, lässt weiterhin viele Fragen unbeantwortet.1
Da weder sein Alter noch seine Identität eindeutig geklärt werden konnten, ist anzunehmen, dass er Sozialleistungsbetrug begangen hat. Da er bei den Behörden mit verschiedenen Aliasnamen registriert war, ist ein Erschleichen von Sozialleistungen durchaus denkbar.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Unter wie vielen Adressen war er wo gemeldet?
- In welchen Kommunen bezog er Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? (Bitte nach Anzahl und Zeitraum der Zahlungen aufgeschlüsselt angeben)
- Wie viele verschiedene Unterkünfte wurden ihm gestellt bzw. finanziert?
- Wie hoch ist der finanzielle Gesamtschaden für die Solidargemeinschaft?
Markus Wagner
1 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/article249393078/Aggressiver-Guineer-stirbt-nach-Polizeieinsatz-in-Fluechtlingsheim.html.
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3721 mit Schreiben vom 24. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
- Unter wie vielen Adressen war er wo gemeldet?
Der Geflüchtete war entsprechend der Eintragung im Ausländerzentralregister an zwei Adressen in Mülheim an der Ruhr gemeldet.
Zuvor war der Geflüchtete in sechs Landeseinrichtungen untergebracht (Bocholt, Marl, Sankt Augustin, Bottrop, Rheinberg, Essen).
- In welchen Kommunen bezog er Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsge-setz?
Der Landesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Die Kommunen werden hier im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung tätig.
- Wie viele verschiedene Unterkünfte wurden ihm gestellt bzw. finanziert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen erfolgt die Unterbringung auf kommunaler Ebene im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Vor diesem Hintergrund liegen der Landesregierung dazu keine Informationen vor.
- Wie hoch ist der finanzielle Gesamtschaden für die Solidargemeinschaft?
Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse über einen Sozialleistungsbetrug vor. Zum anderen liegen der Landesregierung keine Informationen über einen etwaigen „Gesamtschaden“ vor, es wird auf die Antwort zu den Fragen zwei und drei verwiesen.