Kleine Anfrage 3591
der Abgeordneten Markus Wagner und Klaus Esser AfD
Mülheim an der Ruhr: Gestohlener Porsche nach Diebstahl sichergestellt – Bandendiebstähle von Luxusautos in Mülheim und Essen?
In der Nacht auf den 24. Januar 2024 kam es in Mülheim-Speldorf zu einem Einbruch in eine Garage eines Mehrfamilienhauses. Es wurde ein weißer Porsche 911 GTS von 2015 gestohlen. Allem Anschein nach wurde der Einbruch auf längere Sicht von mehreren Tätern geplant. Nach Angaben der 39-jährigen Besitzerin wurde bereits am 2. und 7. Dezember des vergangenen Jahres in die Garage eingebrochen und sogar versucht, die Haustür aufzubrechen, weshalb sich die Familie mittlerweile im eigenen Zuhause nicht mehr sicher fühlte. Dabei entriegelten die Unbekannten die Sicherung mit einem langen Draht, dass durch die Löcher des Rolltores geführt wurde. In der Garage sollen sie dann die Sicherungstechnik und die Autos begutachtet haben. Gestohlen worden sei bis zum 24. Januar 2024 jedoch nichts.1
Gegen 01:40 Uhr in der besagten Nacht wurde erneut das Rolltor der Garage geöffnet, obwohl es aufgrund der vorherigen Einbrüche neu codiert wurde. Kurz darauf betrat ein Mann, der eine schwarze Mütze und einen schwarzen Schal trug, die Garage. Dieser klebte die installierten Überwachungskameras ab, die erst nach 40 Minuten wieder aufnahmen, als er die Klebestreifen wieder entfernte. Zu sehen war dann, wie der Mann mit dem 140.000 Euro teurem Auto aus der Garage der vierköpfigen Familie fuhr. Auch das Fahrrad des Sohns fehlte. Obwohl die 39-Jährige selbst bis drei Uhr wach blieb, habe sie nichts hören können. Erst am Morgen, als der Ehemann die Tochter zur Schule bringen wollte, wurde der Diebstahl bemerkt. Im Anschluss meldete die Familie dem Autohaus den Diebstahl des Fahrzeugs. Dabei zeigte sich, dass in „kürzester Zeit“2 bereits vier Modelle des gleichen Händlers geklaut wurden. Seit Mai 2023 wurden insgesamt zwölf Fahrzeuge des Herstellers Porsche in Essen und Mülheim an der Ruhr gestohlen. Keiner dieser Fälle konnte bis dato aufgeklärt werden. Nach Einschätzung der Polizei handelt es sich bei dem beschriebenen Vorfall um eine professionelle Bande, die die Taten als Aufträge ausführen könnte.3
Etwa eine Woche später kontrollierten Polizeibeamte einen LKW, der ihnen bei einer Nachtfahrt aufgefallen war. Nach einem Blick auf den verdeckten Auflieger bestätigte sich der Verdacht der Beamten. Dort befanden sich ein weißer Porsche 911 und ein Land Rover, die beide als gestohlen gemeldet worden waren. Durch die eingeleiteten Ermittlungen und die Spurensicherung konnte ermittelt werden, dass die Besitzer der Fahrzeuge aus dem Ruhrgebiet stammen. Außerdem spreche einiges dafür, dass ein sichergestelltes Autos Teil einer Diebstahlserie sei. Ob der 53-jährige LKW-Fahrer aus Litauen nun in Untersuchungshaft muss, werde durch einen Haftrichter entschieden. Die Besitzerin des gestohlenen Porsche 911 ist enorm erleichtert, dass ihr Fahrzeug im Ganzen wiedergefunden werden konnte.4
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
- Konnte ein Zusammenhang zwischen dem gestohlenen Porsche 911 GTS und den weiteren in Essen und Mülheim gestohlenen Porsche-Modellen hergestellt werden?
- Konnte herausgefunden werden, ob der 53-jährige LKW-Fahrer im Zusammenhang mit anderen Diebstählen von Autos steht?
- Wie viele Fälle von Autodiebstählen, die seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangen wurden, konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte nach Jahr, Ort, Automarke und Wert des Fahrzeugs aufschlüsseln.)
- Wie viele Fälle von Bandendiebstählen und Diebstahlserien von Fahrzeugen gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Jahr, Ort, Art des Fahrzeugs, Fahrzeugmarke und Wert des Fahrzeugs aufschlüsseln.)
Markus Wagner
Klaus Esser
2 Ebenda.
3 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3591 mit Schreiben vom 24. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn eines Folgejahres für das Vorjahr veröffentlicht wird. Daten zu Straftaten liegen für das Jahr 2024 derzeit noch nicht qualitätsgesichert vor.
- Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, seit wann die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind, Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen und sonstige polizeiliche Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen.)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bonn hat mir unter dem 05.04.2024 im Wesentlichen berichtet, bei seiner Behörde sei gegen den 53-jährigen litauischen LKW-Fahrer Anklage zum Strafrichter wegen Hehlerei erhoben worden. Der Angeschuldigte sei hinreichend verdächtig, am 02.02.2024 nachts seinen LKW nebst Anhänger auf einem abgelegenen und unbeleuchteten Feldweg in der Nähe eines Gewerbegebiets abgestellt und die Lichter ausgeschaltet zu haben. Kurze Zeit später seien der am 24.01.2024 entwendete Porsche sowie ein weiteres Fahrzeug in den Feldweg eingebogen, wo der Angeschuldigte zumindest den Porsche auf seinen LKW aufgeladen habe. Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte befinde sich derzeit in Untersuchungshaft.
Wegen des mit der Kleinen Anfrage angesprochenen Diebstahls des Porsche in der Nacht auf den 24.01.2024 in Mülheim an der Ruhr wird einem Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin in Duisburg vom 16.04.2024 zufolge bei der Staatsanwaltschaft Duisburg ein Verfahren gegen Unbekannt geführt, in dem die Ermittlungen andauern.
Hinsichtlich des bei der LKW-Kontrolle aufgefundenen weiteren Fahrzeugs hat mir die Leitende Oberstaatsanwältin in Essen am 16.04.2024 berichtet, sie führe wegen der Entwendung eines Kraftfahrzeuges vom Typ Range Rover Sport in der Nacht vom 22. auf den 23.01.2024 in Gelsenkirchen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls gegen Unbekannt. Die Ermittlungen dauerten an.
- Konnte ein Zusammenhang zwischen dem gestohlenen Porsche 911 GTS und den weiteren in Essen und Mülheim gestohlenen Porsche-Modellen hergestellt werden?
Nach dem vorgenannten Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bonn konnte ein Zusammenhang zwischen dem gestohlenen Porsche 911 GTS und weiteren in Essen und Mülheim gestohlenen Porsche-Modellen nicht hergestellt werden.
- Konnte herausgefunden werden, ob der 53-jährige LKW-Fahrer im Zusammenhang mit anderen Diebstählen von Autos steht?
Dem Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bonn zufolge konnte nicht festgestellt werden, dass der Angeschuldigte im Zusammenhang mit anderen PKW-Diebstählen steht.
- Wie viele Fälle von Autodiebstählen, die seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangen wurden, konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte nach Jahr, Ort, Automarke und Wert des Fahrzeugs aufschlüsseln).
Die Beantwortung der Frage wäre nur durch eine umfangreiche Einzelauswertung möglich, welche innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. In der Polizeilichen Kriminalstatistik kann automatisiert kein konkreter Bezug des einzelnen Falls zu einer zeitbezogenen Klärung hergestellt werden.
- Wie viele Fälle von Bandendiebstählen und Diebstahlserien von Fahrzeugen gab es seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW? (Bitte nach Jahr, Ort, Art des Fahrzeugs, Fahrzeugmarke und Wert des Fahrzeugs aufschlüsseln.)
Für den Bandendiebstahl von Kraftwagen existiert kein gesonderter Straftatenschlüssel in der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen. Zudem ist jede im Rahmen eines Ermittlungsvorganges bekannt gewordene Straftat ohne Rücksicht auf die Anzahl der Betroffenen als ein Fall zu erfassen. Aussagen zu Tatserien können daher aus der Polizeilichen Kriminalstatistik heraus nicht getroffen werden. Insofern ist eine Beantwortung der Frage auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen nicht möglich.