Münster: Familienstreit eskaliert – Schüsse vor Diskothek

Kleine Anfrage
vom 27.05.2024

Kleine Anfrage 3877

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Münster: Familienstreit eskaliert Schüsse vor Diskothek

In der Nacht auf Samstag, den 13. April 2024 gerieten zwei Männer im Alter von 31 und 40 Jahren aufgrund von Familienstreitigkeiten gegen 04:30 Uhr vor einer Diskothek zunächst verbal aneinander. Der 31-Jährige holte dann die Schreckschusspistole aus dem Auto und richtete sie auf den 40-Jährigen. Es fielen zwei Schüsse. Im Anschluss rangen beide Männer um die Waffe. Drei weitere Männer kamen hinzu und attackierten den 40-Jährigen mit Schlägen und Tritten. Im Kampf um die Pistole lösten sich insgesamt drei weitere Schüsse, wobei ein 23-Jähriger aus Münster an der Hand verletzt wurde. Während der Schussabgaben sei unter den Partygästen Panik ausgebrochen und sie rannten davon. Dabei stürzte ein 44­jähriger Dortmunder zu Boden und zog sich Verletzungen zu.1

Als die Beamten den Hinweisen zu Schüssen über den Notruf nachgingen, hörten sie selbst im Bereich der Hafenstraße vor einer Diskothek Schüsse und Schreie. Die Polizisten zogen ihre Schusswaffen und gingen mit Schutzausrüstungen vor. Diverse Partygäste seien ihnen entgegengelaufen. Die Beamten forderten sie aufgrund der unklaren Lage auf, sich auf den Boden zu legen. Obwohl der 31-Jährige über einen Zaun flüchten konnte, war es der Polizei möglich, ihn sowie zwei weitere sri-lankische Männer (36, 24) aus Hagen und Ochtrup im Umfeld des Tatorts festzunehmen. Den vierten Tatverdächtigen, einen Mann (42) aus Sri Lanka, der in Münster wohnt, nahmen die Beamten beim Versuch fest, mit einem Auto zu fliehen. Er hatte die Schreckschusspistole im Gerangel an sich genommen. Die Polizisten hätten ihre Dienstwaffen gezogen, um den Mann zu stoppen. Weil die Lage unklar war, setzten die Polizeibeamten alle weiteren anwesenden Personen fest, stellten deren Personalien fest und entließen die Menschen dann. Der Tatort an der Hafenstraße liegt in der Nähe des Hauptbahnhofs zwischen Ludgeriplatz und Hafen. Für den Einsatz wurden auch zeitweise Gleise für den Bahnverkehr gesperrt. Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Streits dauern laut Polizeipressemitteilung an.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?
  3. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
  5. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Markus Wagner

 

MMD18-9355

 

1 Vgl. https:!!www.ruhrnachrichten.de!regionales!schuesse-schreckschusspistole-disco-muenster-familienstreit-festnahmen-panik-polizei-einsatz-w868119-2001171191!.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 3877 mit Schreiben vom 24. Juni 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern sowie der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat mir unter dem 07.06.2024 zum Sachstand im Wesentlichen berichtet, es sei am 13.04.2024 vor einer Diskothek in Münster zu einem Streit zwischen zwei Personen gekommen. Ein Beschuldigter sei verdächtig, in dessen Verlauf meh­rere Schüsse aus einer Gasdruckwaffe abgegeben zu haben. Dem Geschädigten sei es ge­lungen, die Gasdruckwaffe zu ergreifen, woraufhin er durch weitere Personen angegriffen und durch Tritte und Schläge leicht verletzt worden sei. Durch die Schussabgabe sei Panik unter den umstehenden Partygästen ausgebrochen, wodurch ein weiterer Geschädigter gestürzt sei und Platzwunden erlitten habe. Schließlich habe sich ein weiterer Schuss gelöst, durch den eine weitere Person leicht an der Hand verletzt worden sei.

Die Beschuldigten seien durch Polizeikräfte gestellt worden. Bei der Durchsuchung des Fahr­zeugs eines der Beschuldigten sei eine Waffe sichergestellt worden, die als die verwendete Gasdruckwaffe in Betracht komme. Die Ermittlungen dauerten an.

  1. Welche Vorstrafen der Tatverdächtigen sind bekannt?

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat mir mit vorgenanntem Bericht zu den Vorstrafen im Wesentlichen berichtet, ausweislich der Bundeszentralregisterauszüge sei ein Beschuldig­ter wegen einer Straftat nach dem Markengesetz, teilweise begangen in Tateinheit mit ver­suchtem Betrug sowie nach der Insolvenzordnung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist. Zwei weitere Beschuldigte seien nach allgemeinem Strafrecht zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Bundeszentralregisteraus-züge der zwei weiteren Beschuldigten wiesen keine Eintragungen auf.

Von einer detaillierten Aufschlüsselung der Vorstrafen wird unter Abwägung des parlamenta­rischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich o­der jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Ge­setzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie den allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die Tatverdächtigen? (Bitte Vorna­men und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nen­nen.)
  2. Seit wann sind die Tatverdächtigen im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Ein Beschuldigter besitzt seit 2009 die deutsche Staatsangehörigkeit. Die übrigen Beschuldig­ten besitzen die sri-lankische Staatsangehörigkeit. Einer hiervon besitzt außerdem seit 2002 die deutsche Staatsangehörigkeit.

Von Angaben zu den Vornamen der Beschuldigten wird unter Abwägung des parlamentari­schen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozialisierungsgebot abgesehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren eine Identifizierbarkeit wahrscheinlich o­der jedenfalls möglich erscheint. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Ge­setzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand sowie den allgemeinen Angaben zu Vorstrafen entsprochen.

  1. Welche sonstigen polizeilichen Erkenntnisse sind über die Tatverdächtigen bekannt?

Von einer Beantwortung wird unter Verweis auf die bei der Frage nach den Vorstrafen bereits vorgenommene Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemei­nen Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten, insbesondere auch im Hinblick auf das Resozia-lisierungsgebot, abgesehen.

 

MMD18-9701

Beteiligte:
Markus Wagner