Münster: Mann vergewaltigt Frau im Industriegelände – Polizei sucht mit Phantombild nach dem Tatverdächtigen

Kleine Anfrage
vom 05.05.2025

Kleine Anfrage 5539

des Abgeordneten Markus Wagner AfD

Münster: Mann vergewaltigt Frau im Industriegelände Polizei sucht mit Phantombild nach dem Tatverdächtigen

Am 21. Juli 2024 wurde eine Frau in der Nähe eines Musikclubs in Münster von einem Mann vergewaltigt, der immer noch nicht ermittelt werden konnte. In der Nacht war das Opfer „Am Hawerkamp“ unterwegs, einer Straße, die in einem alten Industriegelände im Hansaviertel liegt und bekannt für die Clubszene ist. Sie wurde dort von einem Unbekannten angesprochen, der ihr eine Pille anbot, die sie aber ablehnte. Als sich die Frau kurze Zeit später hinter einem Container versteckte, um ihre Notdurft zu verrichten, kam der Mann zurück, schlich sich von hinten heran und vergewaltigte sie.1

Da die Ermittlungen bisher erfolgslos verliefen, fahndet die Polizei nun mit einem Phantombild nach dem Tatverdächtigen, der zum Tatzeitpunkt einen Fischerhut trug.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftatbestände aufschlüsseln.)
  2. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
  3. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
  4. Wann wurden die einzelnen Maßnahmen/Schritte der Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen jeweils eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)
  5. Warum wurde die Öffentlichkeitsfahndung erst neun Monate nach der Tat eingeleitet?

Markus Wagner

 

MMD18-13654

 

1 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/fahndung-nach-vergewaltiger-er-schlug-zu-als-sein-opfer-pinkelte-67fd3eae0c382a03794ef13f?t_ref=https.

2 Ebenda.


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 5539 mit Schreiben vom 2. Juni 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Er­mittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang sowie Straftat­bestände aufschlüsseln.)

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Münster hat mir unter dem 09.05.2025 im Wesentlichen berichtet, im Rahmen der wegen des Verdachts der Vergewaltigung geführten Ermittlungen, die andauerten, sei die Identität des Tatverdächtigen weiterhin nicht geklärt.

  1. Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?

Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Über welche Nationalität verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)

Auf die Antwort auf die Frage 1 wird Bezug genommen.

  1. Wann wurden die einzelnen Maßnahmen/Schritte der Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen jeweils eingeleitet? (Videoaufnahmen, Steckbriefe, Fahndungsfotos, Einbeziehung von Rundfunk und Fernsehen etc.)

Die Öffentlichkeitsfahndung wurde auf der Grundlage eines durch Zeugenaussagen erstellten Phantombildes am 14.04.2025 eingeleitet. Videoaufnahmen oder sonstige Bildaufnahmen sind nicht vorhanden.

  1. Warum wurde die Öffentlichkeitsfahndung erst neun Monate nach der Tat einge­leitet?

Dem in der Antwort auf die Frage 1 genannten Bericht zufolge gingen der Veröffentlichung des Phantombilds aufgrund der Subsidiaritätsklausel des § 131b Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) vorrangig durchzuführende polizeiliche Ermittlungen zur möglichen Täteridentifizierung voraus.

 

MMD18-14120

Beteiligte:
Markus Wagner