Nach der Flutkatastrophe 2021 in NRW – Ampel-Koalition im Bund kürzt die Mittel für den Katastrophenschutz 2023. Welche Auswirkungen hat der neue BMI-Etat für den Katastrophenschutz NRW?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 635
des Abgeordneten Markus Wagner vom 17.10.2022

 

Nach der Flutkatastrophe 2021 in NRW Ampel-Koalition im Bund kürzt die Mittel für den Katastrophenschutz 2023. Welche Auswirkungen hat der neue BMI-Etat für den Katastrophenschutz NRW?

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unter der Führung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat eine Kürzung des Etats für ihr Ressort um 2,22 Milliarden Euro weniger als für das laufende Jahr auf den Weg gebracht.1 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird 2023 um 112 Millionen Euro im Vergleich zu 2022 gekürzt werden. Das Technische Hilfswerk (THW), das aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern besteht und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat angesiedelt ist, soll 158 Millionen Euro weniger als im Vorjahr erhalten. Diese Etat-Kürzung wird getragen von SPD, Grüne und FDP.

Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Etat-Kürzung des BMI auf den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen hat. Das BBK wie auch das THW haben ihren Sitz in Bonn. Auch ist nicht absehbar, an welcher anderen Stelle der Katastrophenschutz in NRW durch die Etat-Kürzung vernachlässigt wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche zukünftige Rolle sieht die Landesregierung für das BBK?
  2. Wie groß ist – nach Kenntnis der Landesregierung – die Kürzung für in NRW ansässige Bundesoberbehörden und Bundesanstalten unter Aufsicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat?
  3. Welche Folgen hat die Etat-Kürzung auf den Katastrophenschutz NRW? (finanziell, personell, materiell)
  4. Welche Mittel ergreift die Landesregierung zur Kompensation der Etat-Kürzung im Bundeshaushalt für den Katastrophenschutz NRW?
  5. Wie haben sich die Landesausgaben für den Katastrophenschutz NRW in den letzten zehn Jahren entwickelt? (bitte jährlich angeben)

Markus Wagner

 

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1 Htt ps:// www. bundestag. De / presse / hib / kurzmeldungen-905854


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 635 mit Schreiben vom 16. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Welche zukünftige Rolle sieht die Landesregierung für das BBK?

Die Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird zuvor­derst durch die gesetzlichen Vorgaben bestimmt. Es nimmt als Bundesoberbehörde im Ge­schäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Aufgaben des Be­völkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr. Dabei handelt es sich insbesondere um Aufgaben nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Darüber hinaus ist das BBK fachlicher Partner des Gemeinsamen Kompetenzzent­rums Bevölkerungsschutz (GeKoB), das auch seinen Sitz beim BBK hat. Es wird davon ausgegangen, dass das BBK auch in Zukunft seiner wichtigen beratenden und unterstützen­den Rolle gegenüber den Ländern bzw. Landesbehörden in den Bereichen des Bevölkerungs­schutzes gerecht wird.

  1. Wie groß ist – nach Kenntnis der Landesregierung – die Kürzung für in NRW an­sässige Bundesoberbehörden und Bundesanstalten unter Aufsicht des Bundes­ministeriums des Innern und für Heimat?

Bezüglich der finanziellen Ausstattung von Bundesoberbehörden und unter Aufsicht des BMI stehenden Bundesanstalten hat die Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse.

  1. Welche Folgen hat die Etat-Kürzung auf den Katastrophenschutz NRW? (finanzi­ell, personell, materiell)
  2. Welche Mittel ergreift die Landesregierung zur Kompensation der Etat-Kürzung im Bundeshaushalt für den Katastrophenschutz NRW?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Haushalte des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2023 befinden sich noch im parlamentarischen Beratungsverfahren. Den Ergebnissen der parlamentarischen Beratung und abschließenden Beschlussfassung im Bund und im Land Nordrhein-Westfalen kann nicht vorgegriffen werden. Etwaige Konsequenzen aus der Entwicklung des Bundes­haushaltes im Bereich des Katastrophenschutzes können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gezogen werden.

  1. Wie haben sich die Landesausgaben für den Katastrophenschutz NRW in den letz­ten zehn Jahren entwickelt? (bitte jährlich angeben)

Die tatsächlichen jährlichen Ausgaben für Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2012 bis 2021 sowie die geplanten Ausgaben für das Jahr 2022 sind in der nachfolgen­den Tabelle dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Werte aus Haushaltstiteln, die teilweise neben dem Katastrophenschutz auch den Brandschutz bedienen, errechnet wurden. Es handelt sich um Näherungswerte, da eine detailliertere Berechnung für den gesamten er­fragten Zeitraum im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen konnte.

 

Haushaltsjahr Ausgaben Katastrophenschutz
in Mio. Euro (gerundet)
2012 15,14
2013 18,55
2014 27,01
2015 23,40
2016 23,08
2017 19,70
2018 26,43
2019 29,66
2020 39,96
2021 33,89
2022 (geplant) 54,60

 

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Beteiligte:
Markus Wagner