Kleine Anfrage 8059 vom 12. Mai .2026
des Abgeordneten Klaus Esser AfD
Drucksache 18/19293
Nach IT-Problemen beim Kölner Bundesamt für Logistik und Mobilität: Laufen die IT-Systeme zu Mobilitätsförderprogrammen des Landes NRW reibungslos?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in Köln startete am 14.4.2026 die Antragsphase für das Förderprogramm 2026. Nach Hinweisen von Antragstellern war das Online-Portal, wie offenbar schon in vergangenen Jahren, zum offiziellen Startzeitpunkt nicht funktionsfähig. Stattdessen erhielten die Nutzer Fehlermeldungen. Erst später wurde auf technische Probleme hingewiesen – ohne konkrete Angaben, wann diese behoben sein würden. Das führte dazu, dass Antragsteller immer wieder versuchten einen Antrag hochzuladen – ohne verlässliche Informationen.
Am Abend des 14.4.2026 erhielten Anwender dann offenbar die Meldung, dass keine Antragstellung mehr möglich sei, da entweder die Frist abgelaufen oder die verfügbaren Haushaltsmittel bereits ausgeschöpft seien. Noch am selben Tag wurde mitgeteilt, dass das gesamte Fördervolumen für 2026 am ersten Tag ausgeschöpft worden sei.
Wenige Tage später hieß es dann: „Aufgrund technischer Probleme beim IT-Dienstleister kam es beim Antragsstart am 14.04.2026 im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit 2026 zunächst zu Performancestörungen sowie nachgelagerten technischen Störungen, die einen Upload von Anträgen einiger betroffener Antragstellender nicht zugelassen haben.“1
Diese schwerwiegenden IT-Probleme bei einer im Bereich Verkehr tätigen Bundesbehörde führen zu Fragen nach vergleichbaren Störungen oder Vorfällen bei Einrichtungen zu Mobili-tätsfragen, die originär dem Land NRW unterstellt sind und entsprechende Förderungen leisten (bspw. progres.nrw als Förderung des Landes von Schnellladeinfrastruktur für gewerbliche Nutzfahrzeuge).
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 8059 mit Schreiben vom 13. Juli 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Aufgrund des in der Frage hergestellten Sachzusammenhangs werden Förderprogramme in der Beantwortung der Fragen 1-5 als Software zur Verwaltung von Fördermaßnahmen des Landes definiert.
- Welche IT-Dienstleister wurden in den letzten vier Jahren mit der Bereitstellung von Leistungen für Mobilitätsförderprogramme des Landes NRW wie z. B. pro-gres.nrw beauftragt?
Es wurden IT.NRW sowie die Firma Computacenter als IT-Dienstleister beauftragt.
- Welche Wechsel von IT-Dienstleistern für die Bereitstellung von Mobilitätsförder-programmen wurden in den letzten vier Jahren vollzogen?
Es wurden keine Wechsel vollzogen.
- Welche Beschwerden von Anwendern liegen hinsichtlich der landeseigenen Mo-bilitätsförderprogramme vor?
Es liegen keine Beschwerden vor.
- Wie werden Beschwerden zu landeseigenen Mobilitätsförderprogrammen verarbeitet?
Es liegen keine Beschwerden vor.
Sofern Beschwerden vorliegen sollten, erfolgt die Bearbeitung in einem internen Beschwerdemanagement der zuständigen Bewilligungsbehörde (für das Fachverfahren „progres.nrw – Programmbereich Emissionsarme Mobilität“ wäre dies beispielsweise die Bezirksregierung Arns-berg).
- Wie ist die Vergabepraxis bei IT-Dienstleistungen für Mobilitätsförderprogramme des Landes NRW?
Vergabeverfahren werden unter Beachtung sämtlicher vergaberechtlicher Vorgaben durchgeführt. In Hinblick auf die Vergabe von IT-Dienstleistungen für Mobilitätsförderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen gilt kein anderer Maßstab.