Kleine Anfrage 2549
der Abgeordneten Klaus Esser und Markus Wagner AfD
Nachfrage zur Anfrage – Gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr: Wie konnte die Erstürmung des Flughafens Düsseldorf durch sogenannte „Klimaaktivisten“ gelingen?
Auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage (LT-Drs. 18/5173) antwortet die Landesregierung bezüglich der betroffenen Flüge bzw. Passagiere wie folgt:
„Insgesamt waren nach Angaben des Flughafens Düsseldorf 10.435 Fluggäste betroffen. Hiervon waren 1.199 Fluggäste von Annulierungen [sic] (13 Flüge) und 9.236 Fluggäste von Verspätungen (60 Flüge) betroffen.“
Im Gegensatz dazu hatte die BILD über die Auswirkungen der Erstürmung des Flughafen andere Zahlen vorgelegt. Zitat BILD:
„Bei der Aktion am 13. Juli, bei der sich mehrere Aktivisten der „Letzten Generation“ auf dem Rollfeld des Düsseldorfer Airports festgeklebt hatten, waren 48 Flüge ausgefallen, 480 starteten oder landeten mit Verspätung.“1
Daher fragen wir die Landesregierung:
- Welche Ergebnisse konnten durch die am Flughafen Düsseldorf stattgefundenen, unangekündigten Flughafensicherheitsinspektionen nach EU-Muster in den letzten Jahren gewonnen werden? (Bitte Ergebnisse nach Jahr der Inspektion auflisten.)
- Welche Zahlen zum 13.07.2023 sind für den Flughafen Düsseldorf zutreffend?
- Welche Entschädigungsleistungen erhalten die von dem Ereignis des 13.07.2023 betroffenen Passagiere?
- Warum hatte der Verfassungsschutz keine Kenntnis von der Erstürmung des Flughafens Düsseldorf?
- Wann werden die sogenannten Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ als Prüffall vom Verfassungsschutz eingestuft?
Klaus Esser
Markus Wagner
Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2549 mit Schreiben vom 9. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Welche Ergebnisse konnten durch die am Flughafen Düsseldorf stattgefundenen, unangekündigten Flughafensicherheitsinspektionen nach EU-Muster in den letzten Jahren gewonnen werden? (Bitte Ergebnisse nach Jahr der Inspektion auflisten.)
Die Ergebnisse der EU-Inspektionen, der Nationalen Sicherheitsaudits unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie der Inspektionen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sind als Verschlusssache (VS) eingestuft. Insofern können hierzu keine Ausführungen gemacht werden.
- Welche Zahlen zum 13.07.2023 sind für den Flughafen Düsseldorf zutreffend?
Auf die Frage nach betroffenen Flügen und Passagieren aufgrund des Vorfalls am 13. Juli 2023 hat die Landesregierung bereits für die LT-Drs. 18/5173 vom 27. Juli 2023 den Sachstand beim Flughafen Düsseldorf abgefragt und entsprechend geantwortet.
- Welche Entschädigungsleistungen erhalten die von dem Ereignis des 13.07.2023 betroffenen Passagiere?
Die Landesregierung ist bei der Thematik von möglichen Entschädigungsleistungen nicht beteiligt, so dass dazu keine Aussage getätigt werden kann.
- Warum hatte der Verfassungsschutz keine Kenntnis von der Erstürmung des Flughafens Düsseldorf?
- Wann werden die sogenannten Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ als Prüffall vom Verfassungsschutz eingestuft?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Hierzu wird auf Seite 4 der Vorlage 18/1479 vom 14. August 2023 verwiesen.