Kleine Anfrage 1817
der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Carlo Clemens AfD
Nachfrage zur Antwort der Landesregierung Drs. 18/4063 – Woher kommen die Ungereimtheiten zwischen Landesregierung und Stadt Köln mit Blick auf das „Schulfest“ gegen die AfD am 26. Februar 2023?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Landesregierung hat auf die Kleine Anfrage zu den Vorgängen um den geplanten, dann aber abgesagten Kreisparteitag der AfD Köln in der Gesamtschule Köln-Lindenthal am 26. Februar 2023 geantwortet. Aus dieser Antwort ergeben sich Rückfragen, auch weil sie Diskrepanzen im Vergleich zu den Antworten der Stadt Köln auf die mündliche Anfrage eines AfD-Vertreters im Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln am 27. Februar 2023 aufweist.
Die Landesregierung scheint in ihrer Antwort komplett auszublenden, dass dieses Schulfest erst zustande kam, nachdem die AfD Köln dort ihren Kreisparteitag abhalten wollte. Die Verlautbarungen von Elternvertretern sind Beleg dafür, dass dieses Schulfest spontan als Reaktion auf den Kreisparteitag der AfD Köln organisiert wurde und nicht nur ein Schulfest „Tag der Nationen“ war.1 Dieses Fest war also eine Reaktion auf den Parteitag einer legalen Partei in Deutschland. Auf dem Fest selbst bezogen Künstler ganz offen Position gegen die AfD und die Elternschaft lobte die Lehrer für ihr Engagement und ihre Arbeit während der Karnevalstage.
Die vermeintlichen „Omas gegen Rechts“ berichteten bereits am 18. Februar 2022 auf ihrer Facebook-Seite davon, dass dort ein Schulfest als Antwort auf den geplanten AfD-Kreispartei-tag stattfinden würde.2 Das heißt, sie müssen von Dritten informiert sein. Die Stadt Köln als Schulträger führt aus, dass sie am 22. Februar 2023 über dieses Schulfest informiert wurde. Die externen Gegner des Schulfests haben also schon vor der Stadt Köln Kenntnis gehabt. Das Gleiche gilt für die Elternschaft. Schließlich sind die vor dem 22. Februar erschienenen Presseverlautbarungen eindeutig. Sie zeigen, dass die Elternschaft und natürlich auch die anderen Lehrer, anders als von der Landesregierung behauptet, von der Schulleitung informiert gewesen sein müssen.
Die Stadt Köln erläutert außerdem, dass die Schulleitung vor der Vermietung befragt worden sei, ob die Räumlichkeiten zur Verfügung stünden. Diese habe das bejaht. Außerdem sei diese nicht „anzeige- und genehmigungspflichtig“ gegenüber dem Schulträger. Darüber hinaus handele es sich bei dem Schulfest um eine „schulinterne“ Veranstaltung. Es gebe dazu keine städtischen Vorgaben.
Diese Aussage steht im Gegensatz zu den Antworten der Landesregierung, wonach der Schulträger über diese Veranstaltung zu entschieden hätte. Ganz offensichtlich hat die Schule alleine über die Durchführung dieses Schulfestes entschieden. Es war eben eine schulinterne und nicht – anders als von der Landesregierung dargestellt – eine Veranstaltung von Dritten. Die Schule hat, anders als von der Landesregierung ausgeführt, die Planung des Schulfestes nicht vorab angezeigt, sondern erst angezeigt, nachdem die Planung schon begonnen hatte. Angesichts dieser Aussagen der Stadt Köln erscheint auch die Antwort der Landesregierung als falsch, dass dieses Fest nur von den Eltern organisiert wurde.
Die Landesregierung führt aus, dass die Schule keine Kosten getragen, Zuwendungen für den Schulträger entgegengenommen oder Gegenleistungen erbracht habe.
Auf dem Schulgelände stand allerdings eine Profibühne wie auch andere Installationen, die auf eine professionelle Veranstaltung hindeuten. Diese müssen von jemandem finanziert worden sein. Darüber hinaus haben Lehrer an der Organisation des Schulfestes mitgewirkt. Es war eben nicht nur von den Eltern organisiert. Die Lehrer wurden sogar für Engagement gelobt und haben sogar Künstler angesprochen, ob sie nicht teilnehmen wollen. Der professionelle Sicherheitsdienst muss ebenfalls von jemandem bezahlt worden sein.
Deshalb ist davon auszugehen, dass die Schulleitung durchaus Kenntnis hat, welche Kosten etc. bei der Organisation des Schulfestes entstanden sind und wer diese in welcher Form getragen hat. Das Schulfest war eben nicht nur eine Veranstaltung der Elternschaft, sondern der gesamten Schule einschließlich der Lehrer.
Die Landesregierung teilt in der Antwort auf die Kleine Anfrage selbst mit, dass die „obere Schulaufsichtsbehörde zwischenzeitlich nochmals auf die bestehenden Abstimmungserfordernisse mit dem Schulträger hingewiesen“ habe. Diese Aussage deutet sehr wohl daraufhin, dass die Landesregierung sich bewusst war, dass die Organisation des Schulfestes nicht den Ansprüchen der üblichen verwaltungstechnischen Vorgaben entsprach.
Dieses Schulfest war nicht nur ein Fest für „Toleranz und Vielfalt“, sondern eine spontan gegen den AfD-Kreisparteitag geplante Protestveranstaltung. Angesichts der Aussagen der Stadt Köln, dem Zeitablauf der Bekanntmachung und der Genehmigung des Schulfestes, den widersprüchlichen Aussagen über die Organisation des Schulfest und die Rolle der Lehrer ergibt sich dringender Nachfrage-, Klärungs- und Korrekturbedarf durch die Landesregierung.
Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 1817 mit Schreiben vom 14. Juni 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wann und in welcher Form hat die Schulleitung der Gesamtschule die folgenden Gruppen über den Kreisparteitag der AfD informiert: die Lehrer, die Schulpflegschaft, die anderen Eltern, die Schüler und externe Organisationen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 1517 (LT-Drucksache 18/4063) verwiesen. Die Schule hat gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde nochmals bestätigt, dass eine Informationsweitergabe im Sinne der Fragestellung nicht erfolgt sei. Die in der vor-bezeichneten Antwort genannte Anfrage des Aktionsbündnisses an die Schule sei am 14. Februar 2023, der Verweis auf das insoweit zuständige Bürgeramt am 16. Februar 2023 erfolgt. Der entsprechende Eintrag auf der Internetseite des Aktionsbündnisses unter dem Titel „Afd macht Schule?“ – welcher nicht auf einer Informationsweitergabe durch die Schule beruhte – datiert auf den 16. Februar 2023, so dass die Information über den Kreisparteitag spätestens dann, auch für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer, öffentlich zugänglich gewesen sein dürfte.
- Wie beurteilt die Landesregierung, dass die Schule lange nach Beginn der Planung dieses Schulfests den Schulträger über diese Veranstaltung informiert hat?
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 1517 bereits ausgeführt, dass es aus ihrer Sicht für die Organisation von Veranstaltungen auf dem Schulgelände außerhalb der üblichen Schulzeiten grundsätzlich der Zustimmung des Schulträgers bedarf und die Schule durch die obere Schulaufsichtsbehörde nochmals auf die bestehenden Abstimmungserfordernisse mit dem Schulträger hingewiesen wurde.
- Wie erklärt die Landesregierung die Widersprüche zwischen ihrer Antwort und den Aussagen der Stadt Köln? Die Stadt spricht von einer Genehmigung durch die Schulleitung (Landesbedienstete), einer schulinternen Veranstaltung und einer Nicht-Genehmigungspflicht durch den Schulträger. Die Landesregierung hat ausgeführt, dass es einer Genehmigung durch den Schulträger bedarf und dass Eltern dieses Schulfest organisiert hätten.
Es ist zwischen der Genehmigung einer Veranstaltung als Schulveranstaltung und der Zustimmung zur Gebäudenutzung zu unterscheiden. Die Genehmigung einer Veranstaltung als Schulveranstaltung obliegt der Schulleitung. Dies gilt auch für durch die Elternschaft organisierte Veranstaltungen. Für Fragen der Nutzung der Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen – auch außerhalb von Zeiten des üblichen Schulbetriebes – ist der Schulträger zuständig.
- Welche Aufgaben haben die Lehrer und andere Beschäftigte der Gesamtschule bei der Organisation dieses Schulfestes übernommen? Die Aussagen in den Medien, aber auch während des Schulfestes zeigen, dass die Schule und deren Lehrer eine führende Rolle bei der Organisation gespielt haben.
Die Schule hat hierzu mitgeteilt, dass das Schulfest durch die Eltern, nicht durch die Lehrerinnen und Lehrer vorbereitet wurde. Ebenso habe keine dienstliche Verpflichtung für die Lehrerinnen und Lehrer zur Teilnahme an dem Schulfest bestanden. Einige Lehrerinnen und Lehrer hätten am Tag des Schulfestes begleitend und unterstützend mitgewirkt, andere hätten als Zuschauerinnen und Zuschauer teilgenommen. Eine Rechtspflicht zur Erfassung und Dokumentation aller mit derartigen Veranstaltungen verbundenen Tätigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer besteht nicht.
- Wie hat die Gesamtschule Lindenthal die Partei Alternative für Deutschland (AfD) im Allgemeinen, den Kreisparteitag und das Schulfest als Reaktion darauf mit der Schülerschaft behandelt (z. B. im Unterrichtsgeschehen, in Arbeitsgemeinschaften usw.)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 1517 (LT-Drucksache 18/4063) verwiesen. Die Schule hat die Ausführungen gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde nochmals bestätigt und ergänzend mitgeteilt, dass für eine besondere Behandlung der AfD und des Kreisparteitages keine Notwendigkeit gesehen wurde. Eine allgemeine Information über Parteien und das Parteiengesetz erfolge im Rahmen politischer Bildung im Fach Gesellschaftslehre.
1 https://www.ksta.de/koeln/koeln-afd-parteitag-soll-in-schule-stattfinden-eltern-protestieren-466084 abgerufen am 21.04.2023
2 https://www.facebook.com/photo?fbid=985777299494704&set=a.122382865834156 abgerufen am 21.04.2023