Nachfrage zur Antwort der Landesregierung vom 3. Sept. 2021 auf die Kleine Anfrage „Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge“ (LT-Drucksache 17/14777)

Kleine Anfrage
vom 13.09.2021

Kleine Anfrage 5971des Abgeordneten Roger Beckamp vom 13.09.2021

 

Nachfrage zur Antwort der Landesregierung vom 3. Sept. 2021 auf die Kleine Anfrage „Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge“ (LT-Drucksache 17/14777)

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge“ (Drs. 17/14777) eine Reihe von spezifizierenden Ergänzungen in der beigefügten Tabelle offen gelassen, die in den folgenden Fragen nochmals konkretisiert werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hoch war die Anzahl der geförderten Flüchtlingseinrichtungen in den von der Landesregierung genannten Gemeinden?
  2. In welcher Höhe wurden diese Einrichtungen in den von der Landesregierung genannten Gemeinden gefördert?
  3. Wurden die verfügbaren Mittel der Programme vollständig aufgebraucht oder sind Restmittel übriggeblieben?
  4. Welche Gemeinden wurden mit Mitteln aus dem Haushaltstitel 08500, Stadtentwicklung – „Städtebausonderprogramm Flüchtlinge“ in welchem Umfang gefördert?
  5. Welche Maßnahmen wurden mit diesen Mitteln konkret gefördert? (Bitte Aufschlüsselung nach Gebietskörperschaft mit Titel der Maßnahme)

Roger Beckamp

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 5971 mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Wie hoch war die Anzahl der geförderten Flüchtlingseinrichtungen in den von der Landesregierung genannten Gemeinden?
  2. In welcher Höhe wurden diese Einrichtungen in den von der Landesregierung ge­nannten Gemeinden gefördert?
  3. Wurden die verfügbaren Mittel der Programme vollständig aufgebraucht oder sind Restmittel übriggeblieben?

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü)“ wurden keine Flüchtlingseinrichtungen gefördert. Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 5899 (LT-Drs. 17/15109) wird verwiesen.

  1. Welche Gemeinden wurden mit Mitteln aus dem Haushaltstitel 08500, Stadtent­wicklung – „Städtebausonderprogramm Flüchtlinge“ in welchem Umfang geför­dert?
  2. Welche Maßnahmen wurden mit diesen Mitteln konkret gefördert? (Bitte Auf­schlüsselung nach Gebietskörperschaft mit Titel der Maßnahme)

Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf die anliegende Tabelle wird verwiesen.

 

Antwort samt Anlage als PDF

Beteiligte:
Roger Beckamp