Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1818: „Drag-Lesung für Kinder: Frühsexualisierung auch in NRW?“

Kleine Anfrage
vom 29.06.2023

Kleine Anfrage 2058

der Abgeordneten Zacharias Schalley und Carlo Clemens AfD

Nachfrage zur Kleinen Anfrage 1818: „Drag-Lesung für Kinder: Frühsexualisierung auch in NRW?“

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Am Dienstag, den 13.06.2023, fand in der Münchner Stadtbibliothek Bogenhausen eine Le­sung statt, die bereits im Vorfeld bundesweit für viel Aufsehen gesorgt hatte. Wie nun der Spiegel1 berichtet, haben hunderte Demonstranten, Polizei und Presse die Lesung für Kinder ab vier Jahren mit den zwei Dragkünstlern „Vicky Voyage“ und „Eric Big Clit“ (dt. „Eric Große Klitoris“) begleitet.

Als Reaktion auf den großen Widerstand hat u.a. ein Kölner Dragkünstler zusammen mit einer Grünen-Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament die Kampagne „#DefendYourLo-calDragQueen“ ins Leben gerufen.2

Im Rahmen der Kleinen Anfrage 1818 fragten wir nach einer Bewertung seitens der Landes­regierung. Die Frage lautete:

„Wie bewertet die Landesregierung besagte Lesungen von Drag-Künstlern für Kinder ab vier Jahren?“

In ihrer Antwort verweist die Landesregierung darauf, dass der Landesregierung „weder Inhalt noch Form der besagten Lesung bekannt“ seien und damit „auch keine Bewertung möglich“ sei.3 Aufgrund der zahlreichen Berichterstattung und Reaktionen auf die Veranstaltung irritiert die Beantwortung der Frage.

Des Weiteren beantwortet die Landesregierung unsere vierte Frage, ob Lesungen und Work­shops dieser Art in Zukunft durch Mittel des Kinder- und Jugendförderplan oder anderen För­dermitteln des Landes NRW gefördert werden können, wie folgt:

„Grundsätzlich ist die Förderung von Lesungen und Workshops nicht ausgeschlossen. Über den Kinder- und Jugendförderplan wäre eine Förderung möglich, soweit diese von anerkann­ten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden“.4

Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 2058 mit Schreiben vom 31. Juli 2023 namens der Landesregierung im Einver­nehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.

  1. Wie bewertet die Landesregierung besagte Lesungen von Dragkünstlern für Kin­der ab vier Jahren nach der bundesweiten Berichterstattung?

Die Landesregierung bewertet keine Sachverhalte, die sich im Zuständigkeitsbereich anderer Bundesländer ereigneten und die keinen Bezug zu Nordrhein-Westfalen aufweisen.

  1. Welche Voraussetzungen für eine Förderung von Lesungen und Workshops mit Dragkünstlern für Kinder durch Mittel des Kinder- und Jugendförderplans des Lan­des NRW müssen gegeben sein?

Voraussetzung für eine Förderung ist ein bewilligungsfähiger Projektantrag, der sowohl den förderrechtlichen Anforderungen entspricht als auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.

Ferner sind Zuwendungsempfänger grundsätzlich die Träger der freien und öffentlichen Ju­gendhilfe. Zuwendungsempfänger können auch Gemeinden sein, die nicht Träger der öffentli­chen Jugendhilfe sind, gleichwohl aber Aufgaben der Jugendhilfe für den örtlichen Bereich wahrnehmen. Die Zuwendungsempfänger sollen ihren Sitz grundsätzlich in Nordrhein-Westfa­len haben und nach § 75 SGB VIII anerkannt sein.

Durch die Zuwendungen dürfen die Autonomie der Träger, ihre Vielfalt und Pluralität sowie ihr Recht auf freie Gestaltung der Angebote nicht eingeschränkt werden.

  1. Wie hoch können die Fördersummen für eine Förderung von Lesungen und Work­shops mit Dragkünstlern für Kinder durch Mittel des Kinder- und Jugendförder-plans des Landes NRW ausfallen?

Gefördert werden notwendige und angemessene Personal- und Sachausgaben. Die Zuwen­dung wird in Form der Anteilfinanzierung gewährt. Die Gewährung von Zuwendungen setzt grundsätzlich den Einsatz von Eigenmitteln voraus.

Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, die Fördermittel zweckentsprechend, wirtschaft­lich und sparsam sowie den Zielen ihrer Arbeit entsprechend zu verwenden.

  1. Wie viele „LSBTIQ+“-Projekte für den Kinder- und Jugendbereich wurden seit 2017 durch Mittel des Landes NRW gefördert? (Bitte nach Jahr, Projekt sowie Projekt­beschreibung und Höhe der Fördersumme aufschlüsseln)

Zwischen 2017 und 2023 wurden im Kinder- und Jugendbereich 202 Projekte im Kontext LSBTIQ+ gefördert.

 

Antwort als PDF

 

1 https:// www .spiegel.de/panorama/muenchen-junge-trans-autorin-sagt-teilnahme-an-draglesung-wegen-anfein-dungen-ab-a-c42dd225-3f6c-4c53-b9a6-60d3df1681f4

2 https:// www .ksta.de/politik/nrw-politik/koelner-dragqueen-startet-kampagne-defendyourlocaldragqueen-590918

3 vgl. Lt.-Drucksache 18/4665

4 vgl. Lt.-Drucksache 18/4665