Kleine Anfrage 1617
der Abgeordneten Markus Wagner und Carlo Clemens vom 29.03.2023
Nachfrage zur Kleinen Anfrage 819 – Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ Warum schweigt sich die Landesregierung über Details aus? – zweite Nachfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 23. Februar 2023, Drucksache 18/3187 auf unsere Kleine Anfrage vom 20. Januar 2023, Drucksache 18/2643, wurden unsere gestellten Fragen
„Wie viele Straftaten gab es 2022 (inkl. Dezember 2022) in NRW an der „Tatörtlichkeit Schule“?
Wie schlüsselt sich die Anzahl der Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt auf? (Alternativ wäre auch eine Aufschlüsselung nach Kreispolizeibehörde möglich.)
Wie schlüsseln sich die Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach Straftatbestand auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand und Anzahl der Straftaten differenziert listen)
Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach der Nationalität der Tatverdächtigen auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand, Nationalität und Anzahl der Straftaten differenziert listen)
Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ der Jahre 2019 bis 2022 in NRW nach der Nationalität der Opfer auf? (Bitte nach Jahr, Straftatbestand, Nationalität und Anzahl der Straftaten differenziert listen)“1
für die Jahre 2019, 2020 und 2021 beantwortet. Leider erfolgte für das Jahr 2022 keine Beantwortung der Fragen und die Landesregierung verwies auf folgenden Sachverhalt:
„Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Jahresstatistik, die zu Jahresbeginn für das Vorjahr veröffentlicht wird. Bis zur Veröffentlichung führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen umfangreiche und aufwändige Prüfroutinen im Rahmen eines Qualitätssicherungs-prozesses durch. Insofern liegen auch die entsprechenden Fallzahlen für das Jahr 2022 derzeit nicht qualitätsgesichert vor. Eine vorherige Veröffentlichung des Datenbestandes würde daher mutmaßlich zu unterschiedlichen Fallzahlen führen.“2
Am 22. Februar 2023 hat Innenminister Herbert Reul die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022 vorgestellt. Insofern ist uns an einer Beantwortung der Fragen für das Kalenderjahr 2022 sehr gelegen.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten gab es 2022 in NRW an der „Tatörtlichkeit Schule“?
- Wie schlüsselt sich die Anzahl der Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt auf? (Alternativ wäre auch eine Aufschlüsselung nach Kreispolizeibehörde möglich.)
- Wie schlüsseln sich die Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach Straftatbestand auf? (Bitte nach Straftatbestand und Anzahl der Straftaten differenziert listen.)
- Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach der Nationalität der Tatverdächtigen auf? (Bitte nach Straftatbestand, Nationalität, Vornamen, Mehrfachstaatsangehörigkeit und Anzahl der Straftaten differenziert listen.)
- Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach der Nationalität der Opfer auf? (Bitte nach Straftatbestand, Nationalität, Voramen, Mehrfachstaatsangehörigkeit und Anzahl der Straftaten differenziert listen.)
Markus Wagner
Carlo Clemens
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 23.02.2023, Drs. 18/3187.
2 Ebenda, S. 2.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1617 mit Schreiben vom 2. Mai 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung sowie der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Als Datenbasis für die Beantwortung der Anfrage dient die polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich jährlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.
Die „Tatörtlichkeit Schule“ ist bei allen Straftaten zu erfassen, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittelbaren Umfeld der Schule begangen wurden. Örtlichkeiten außerhalb des Schulgeländes, an denen schulische Veranstaltungen stattfinden (Klassenfahrt, Schulsport) sowie der Schulweg gehören räumlich betrachtet nicht zur Schule. Die „Tatörtlichkeit Schule“ wird ferner unabhängig von schulischen Veranstaltungen und Unterricht bzw. Öffnungszeiten der Schulen erfasst. Straftaten auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude werden auch außerhalb des Schulbetriebs unter der „Tatörtlichkeit Schule“ erfasst. Ausgewertet wurden Schulen, die einen Schulbetrieb für die Schulklassen 1 bis 13 durchführen.
- Wie viele Straftaten gab es 2022 in NRW an der „Tatörtlichkeit Schule“?
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 wurden der PKS NRW 24.513 Fälle mit der „Tatörtlichkeit Schule“ gemeldet.
- Wie schlüsselt sich die Anzahl der Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt auf? (Alternativ wäre auch eine Aufschlüsselung nach Kreispolizeibehörde möglich.)
Die Fallzahlenentwicklung mit „Tatörtlichkeit Schule“, aufgeschlüsselt nach dem Polizeibezirk des Tatortes, ist der Anlage 1 zu entnehmen.
- Wie schlüsseln sich die Straftaten an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach Straftatbestand auf? (Bitte nach Straftatbestand und Anzahl der Straftaten differenziert listen.)
Die Fallzahlenentwicklung mit „Tatörtlichkeit Schule“, aufgeschlüsselt nach Straftatbeständen, ist der Anlage 2 zu entnehmen.
- Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach der Nationalität der Tatverdächtigen auf? (Bitte nach Straftatbestand, Nationalität, Vornamen, Mehrfachstaatsangehörigkeit und Anzahl der Straftaten differenziert listen.)
Die Erfassungsrichtlinien der PKS NRW sehen eine Darstellung von „Gewaltdelikten“ im Sinne des fest definierten Summenschlüssels „Gewaltkriminalität“ vor. Im Kontext der Fragestellung zu „Gewaltdelikten“ sind – über den Summenschlüssel der „Gewaltkriminalität“ hinaus – weitere Straftatbestände zu subsumieren. Einbezogen wurden: „Straftaten gegen das Leben“, „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“, „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“, „Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer“, „Körperverletzung gemäß §§ 223-227, 229 und 231 StGB“ sowie die „Bedrohung gemäß § 241 StGB“.
Die entsprechende Auswertung, aufgeschlüsselt nach der Nationalität der Tatverdächtigen, ist der Anlage 3 zu entnehmen.
- Wie schlüsseln sich die Gewaltdelikte an der „Tatörtlichkeit Schule“ für das Jahr 2022 in NRW nach der Nationalität der Opfer auf? (Bitte nach Straftatbestand, Nationalität, Vornamen, Mehrfachstaatsangehörigkeit und Anzahl der Straftaten differenziert listen.)
Die Erfassungsrichtlinien der PKS NRW sehen bei sogenannten Opferdelikten, wie Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre, sexuelle Selbstbestimmung), entsprechende Erfassungen vor.
Die Entwicklung der entsprechenden Opferzahlen, bezogen auf die ausgewerteten Delikte zu Frage 4, ist der Anlage 4 zu entnehmen.