Nachfragen zum Umfang des Verfassungsschutzes mit linken, linksextrem beeinflussten und linksextremen Bestrebungen

Kleine Anfrage
vom 25.02.2021

Kleine Anfrage 5042des Abgeordneten Markus Wagner vom 25.02.2021

 

Nachfragen zum Umfang des Verfassungsschutzes mit linken, linksextrem beeinflussten und linksextremen Bestrebungen

Die Landesregierung teilt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage 29 der Fraktion der AfD, Drs. 17/12264, auf die Fragen 9, 10 und 11 mit:

„Gemäß § 3 Absatz 1 VSG NRW gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben des nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzes, Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Dieser gesetzliche Beobachtungsauftrag beginnt erst, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht derartiger Bestrebungen vorliegen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Verfassungsschutz in jedem Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der vorliegenden Informationen. In eine solche Gesamtbetrachtung fließen grundsätzlich auch Informationen über Solidarisierungen mit Personenzusammenschlüssen oder Aufrufe ein, in Organisationen einzutreten, die unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, wie den „Rote Hilfe e.V.“.

Von der Bewertung einer Organisation ist die Berichterstattung über diese zu unterscheiden. Eine Berichterstattung erfolgt nur, wenn die dafür spezifischen rechtlichen Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 VSG NRW zur Information des Landtags bzw. des § 5 Absatz 7 i.V.m. § 3 Absatz 3, Absatz 1 VSG NRW zur Information der Öffentlichkeit erfüllt sind. Daraus folgt, dass Informationen für die Aufgabenwahrnehmung des Verfassungsschutzes relevant sein können, auch ohne dass darüber öffentlich berichtet wird.“

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wertete der Verfassungsschutz in den zurückliegenden 5 Jahren im Vorfeld einer Prüffallbeobachtung Informationen über Solidarisierungen der Grünen Jugend und der Jusos mit linksextremen Bestrebungen aus, die er in eine Gesamtbewertung hat einfließen lassen?
  2. Wie oft hat der Verfassungsschutz die unter Ziffer 1. erfragten Informationen über Solidarisierungen der Grünen Jugend und der Jusos mit linksextremen Bestrebungen ausgewertet und sodann in eine Gesamtbewertung einfließen lassen?
  3. Wertet der Verfassungsschutz öffentliche und nicht-öffentliche Informationen über extremistische Bestrebungen dahingehend aus, ob durch diese Bestrebungen gescheiterte oder erfolgreiche der – auch potentiellen – Beeinflussung erfolgen?
  4. Welche Konsequenzen für die Einstufung von demokratischen Bestrebungen zieht der Verfassungsschutz aus der unter Ziffer 3. erfragten Auswertung?

Markus Wagner

 

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Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5042 mit Schreiben vom 25. März 2021 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wertete der Verfassungsschutz in den zurückliegenden 5 Jahren im Vorfeld einer Prüffallbeobachtung Informationen über Solidarisierungen der Grünen Jugend und der Jusos mit linksextremen Bestrebungen aus, die er in eine Gesamtbewertung hat einfließen lassen?
  2. Wie oft hat der Verfassungsschutz die unter Ziffer 1. erfragten Informationen über
    Solidarisierungen der Grünen Jugend und der Jusos mit linksextremen Bestrebungen ausgewertet und sodann in eine Gesamtbewertung einfließen lassen?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Es wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 16 der Großen Anfrage 29 verwiesen (Drs. 17/12264).

  1. Wertet der Verfassungsschutz öffentliche und nicht-öffentliche Informationen über extremistische Bestrebungen dahingehend aus, ob durch diese Bestrebungen gescheiterte oder erfolgreiche der auch potentiellen Beeinflussung erfolgen?

Falls nach erfolgreichen oder gescheiterten Versuchen einer extremistischen Beeinflussung gefragt werden soll, lautet die Antwort: Ja.

  1. Welche Konsequenzen für die Einstufung von demokratischen Bestrebungen zieht der Verfassungsschutz aus der unter Ziffer 3. erfragten Auswertung?

Der Verfassungsschutz befasst sich nicht mit „demokratischen Bestrebungen“ und stuft diese deshalb auch nicht ein.

 

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Beteiligte:
Markus Wagner