Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 2

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1498

der Abgeordneten Andreas Keith und Markus Wagner vom 09.03.2023

Nachfragen zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 2

Aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 2 der Fraktion AfD, Drucksache 18/3080 vom 17. Februar 2023, geht unter anderem hervor, dass nach aktuellem Kenntnisstand der Ermittlungsbehörden insgesamt 632 Eigentumsdelikte unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 begangen worden sind. Bislang konnten 275 tatverdächtige Personen ermittelt werden, von denen lediglich 79 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. 196 Diebe sind demnach Ausländer.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele dieser ermittelten 79 Tatverdächtigen eines Eigentumsdelikts unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe mit deutscher Staatsangehörigkeit besitzen nach Kenntnis der Landesregierung eine weitere, nicht­deutsche Staatsangehörigkeit?
  2. Wie lauteten nach Kenntnis der Landesregierung die Vornamen dieser ermittelten 79 Tatverdächtigen eines Eigentumsdelikts unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe mit deutscher Staatsangehörigkeit?
  3. Wie viele dieser ermittelten Tatverdächtigen eines Eigentumsdelikts unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe sind nach Kenntnis der Landesregierung zum Tatzeitpunkt bereits vorbestraft gewesen? (Bitte nach Tatverdächtigen mit deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  4. Liegen den Ermittlungsbehörden Erkenntnisse darüber vor, dass die 74 Tatverdächtigen eines Eigentumsdelikts unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe, die zum Tatzeitpunkt nicht in NRW wohnhaft gewesen sind, mit der Absicht der Begehung von Straftaten nach NRW und in das Hochwassergebiet gereist sind?
  5. Weshalb stellte die Polizei NRW dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle gemäß § 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) und den Polizeibehörden der am Informationsverbund teilnehmenden Länder unter Zugrundelegung der bundeseinheitlichen Bereitstellungskriterien lediglich 37 Vorgänge im Deliktsbereich der Eigentumskriminalität im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe über den polizeilichen Informations- und Analyseverbund bereit und nicht sämtliche Vorgänge?

Andreas Keith
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF


Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 1498 mit Schreiben vom 5. April 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele dieser ermittelten 79 Tatverdächtigen eines Eigentumsdelikts unter Aus­nutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe mit deutscher Staatsan­gehörigkeit besitzen nach Kenntnis der Landesregierung eine weitere, nicht-deut­sche Staatsangehörigkeit?

Für neun der 79 Tatverdächtigen wurde neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine zweite, nichtdeutsche Staatsangehörigkeit in den polizeilichen Systemen erfasst.

  1. Wie lauteten nach Kenntnis der Landesregierung die Vornamen dieser ermittelten 79 Tatverdächtigen eines Eigentumsdelikts unter Ausnutzung bzw. im Zusammen­hang mit der Flutkatastrophe mit deutscher Staatsangehörigkeit?

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird im Hinblick auf die Unschuldsvermutung und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bei der Beantwortung lediglich der jeweils erste Vorname der bzw. des Tat­verdächtigen angegeben. Die nachfolgende Tabelle weist die Vornamen der 79 Tatverdächti­gen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus:

Datum des Originals: 05.04.2023/Ausgegeben: 13.04.2023

Vornamen der deutschen Tatverdächtigen
Adolf Günter Lukas Sarah
Agnes Gustel Marcel Sascha
Aleksandr Hakan Marcus Siegfried
Andreas Hannelore Maria Simon
Andrei Hans Markus Songül
Björn Harald Melanie Sonja
Bünyamin Hassan Michael Soufian
Carsten Idriz Mohamed Suela
Cayan Ismet Nadine Sven
Christian Jaqueline Natalja Thomas
Daniel Jimmy Oliver Udo
David Johannes Pascal Ulrike
Denis Josef Patrick Urs
Enrico Jürgen Paul Volker
Erwin Karl Peter Ziyad
Florijan Karsten Philip  
Franz Kevin Rebar  
Gottfried Lookman Rene  

 

  1. Wie viele dieser ermittelten Tatverdächtigen eines Eigentumsdelikts unter Ausnut­zung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe sind nach Kenntnis der Lan­desregierung zum Tatzeitpunkt bereits vorbestraft gewesen? (Bitte nach Tatver­dächtigen mit deutscher und nicht-deutscher Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)

Die Generalstaatsanwälte des Landes Nordrhein-Westfalen haben hierzu berichtet, dass nach dortigen Erkenntnissen insgesamt 36 Tatverdächtige mit deutscher und zwei Tatverdächtige mit deutscher sowie einer weiteren Staatsangehörigkeit zum Tatzeitpunkt vorbestraft gewesen seien.

  1. Liegen den Ermittlungsbehörden Erkenntnisse darüber vor, dass die 74 Tatver­dächtigen eines Eigentumsdelikts unter Ausnutzung bzw. im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe, die zum Tatzeitpunkt nicht in NRW wohnhaft gewesen sind, mit der Absicht der Begehung von Straftaten nach NRW und in das Hochwasser­gebiet gereist sind?

Den Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen liegen zu fünf Tatverdächtigen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

  1. Weshalb stellte die Polizei NRW dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle gemäß § 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) und den Polizeibehörden der am Informati­onsverbund teilnehmenden Länder unter Zugrundelegung der bundeseinheitli­chen Bereitstellungskriterien lediglich 37 Vorgänge im Deliktsbereich der Eigen­tumskriminalität im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe über den polizeili­chen Informations- und Analyseverbund bereit und nicht sämtliche Vorgänge?

Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 2 (LT-Drs.18/3080) zu den Fragen 33 und 35 verwiesen.

 

Antwort als PDF