Nachgehakt: Antisemitischer Überfall in Köln

Kleine Anfrage
vom 22.03.2022

Kleine Anfrage 6498der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Markus Wagner vom 22.03.2022

 

Nachgehakt: Antisemitischer Überfall in Köln

Nach übereinstimmenden Medienberichten kam es in Köln in der Nacht vom Freitag, dem 20. August 2021, auf Samstag, den 21. August, zu einem Überfall einer zehnköpfigen Personengruppe auf einen kippatragenden, 18jährigen jüdischen Bürger. Dieser wurde schwer verletzt.1

Das Opfer sei mit Nasen- und Jochbeinbruch in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Außerdem wurde ihm seine Kippa geraubt.

Zwei der zehn mutmaßlichen Tatbeteiligten konnten noch in der Tatnacht ermittelt und aufgegriffen werden, befanden sich aber nach Polizeiangaben aber rasch wieder auf freiem Fuß. Nähere Angaben zu den Tätern wurden nicht gemacht.2

Zu diesem Vorfall wurde die Landesregierung von uns bereits im Jahre 2021 (auf Drucksache 17/14891) tatnah befragt, konnte aber auf Grund der laufenden Ermittlung nur begrenzt Auskünfte erteilen.

Wir fragen nun die Landesregierung:

  1. Gibt es zur Antwort der Drucksache 17/15248 einen neuen Kenntnisstand zum Tathergang?
  2. Was ist über weitere Täter bzw. Tatverdächtigen bekannt? (Bitte insbesondere aufschlüsseln nach: Motiv, Alter, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft/Staatsbürgerschaften, ggf. Aufenthaltsstatus und die Vornamen der Täter bzw. Tatverdächtigen)
  3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich weiterer Ermittlungen gegen die Beschuldigten T. und K. ?
  4. Welche neuen Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Zustand des Opfers?

Sven W. Tritschler
Markus Wagner

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article233283467/Mann-mit-Kippa-in-Koeln-angegriffen-Verdaechtige-festgenommen.html

2 https://www.n-tv.de/panorama/Junger-Mann-mit-Kippa-wird-brutal-verpruegelt-article22757256.html


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6498 mit Schreiben vom 21. April 2022 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, der Ministerin für Schule und Bildung und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Gibt es zur Antwort der Drucksache 17/15248 einen neuen Kenntnisstand zum Tat­hergang?
  2. Was ist über weitere Täter bzw. Tatverdächtige bekannt? (Bitte insbesondere auf­schlüsseln nach: Motiv, Alter, Vorstrafen, Staatsbürgerschaft/Staatsbürgerschaf-ten, ggf. Aufenthaltsstatus und die Vornamen der Täter bzw. Tatverdächtigen)
  3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich weiterer Ermittlungen ge­gen die Beschuldigten T. und K.?
  4. Welche neuen Erkenntnisse hat die Landesregierung über den Zustand des Op­fers?

Die Fragen 1-4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Zur Beantwortung der Fragen hat mir das Ministerium der Justiz mit Schreiben vom 08.04.2022 folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

„Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz unter dem 05.04.2022 unter anderem wie folgt berichtet:

‚1.

Zum Tathergang selbst gibt es keinen neuen Kenntnisstand.

[…]

Im Zuge der Ermittlungen sind neben den noch in der Tatnacht ermittelten Be­schuldigten Tolga T. und Simon K. inzwischen weitere sechs Beschuldigte er­mittelt worden. Dabei handelt es sich einmal um den 18jährigen, in Köln gebo­renen deutsch-türkischen Staatsangehörigen (…), den 19jährigen, in Köln ge­borenen deutschen Staatsangehörigen Can (…), den 18jährigen, in Köln gebo­renen deutsch-türkischen Staatsangehörigen (…) und den ebenfalls 18jährigen, in Köln geborenen deutschen Staatsangehörigen Kadir Cemil (…) sowie die 32jährige, in Köln geborene türkische Staatsangehörige (…) und die 24jährige, in Köln geborene deutsche Staatsangehörige Serap Tugba (…). Von den neu ermittelten männlichen Beschuldigten ist lediglich der Beschuldigte (…) wegen tätlichen Widerstandes in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung und Wider­stand in Tateinheit mit Beleidigung in einem weiteren Fall durch den Jugend­richter verwarnt worden. Von den beiden weiblichen Beschuldigten ist lediglich die Beschuldigte (…) wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen sowie wegen Geldwäsche in einem weiteren Fall zu Geldstrafen strafrichterlich verur­teilt worden. Die übrigen Beschuldigten haben ausweislich der insoweit einge­holten Auskünfte keine Vorstrafen.

[…]

Gegen die Beschuldigten Tolga T. und Simon K. sind anlässlich eines Zufalls­fundes bzw. wegen des Verhaltens bei der Durchsuchung zwei Ermittlungsver­fahren eingeleitet, aber inzwischen mit Blick auf die Vorwürfe im Ursprungsver­fahren gemäß § 154 Abs. 1 StPO vorläufig eingestellt worden. Weitere Erkennt­nisse sind im Zusammenhang mit diesen beiden Beschuldigten nicht angefal­len.

Laut seiner eigenen Angaben sind beim Geschädigten S. keine bleibenden Schäden zurückgeblieben.‘

Der Generalstaatsanwalt in Köln hat dem Ministerium der Justiz am 06.04.2022 mitgeteilt, dass er gegen die Sachbehandlung keine Bedenken habe und der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln ergänzend berichtet habe, eine abschließende Bewertung der Tatmotive könne derzeit nicht erfolgen, sondern bleibe den weiteren Ermittlungen vorbehalten.

Die in der vorstehenden Berichterstattung genannten Vornamen von Beschuldigten, die nicht bereits Gegenstand der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5933 (LT-Drs. 17/15248) sind, werden der Fragestellung entsprechend mitgeteilt, soweit es sich um deutsche Staatsangehörige handelt. Im Übrigen wird von der Nennung von Namen und Initialen zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten abgesehen.“

 

Antwort als PDF