Neuer Rekord: Mehr als dreimal so viele Kleine Waffenscheine! – Wo liegen die regionalen Schwerpunkte?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 823
der Abgeordneten Markus Wagner und Sven Tritschler vom 23.11.2022

Neuer Rekord: Mehr als dreimal so viele Kleine Waffenscheine! Wo liegen die regionalen Schwerpunkte?

Mit Antwort der Landesregierung vom 20. Oktober 2022, Drucksache 18/1305, auf unsere Kleine Anfrage vom 7. September 2022, Drucksache 18/861, wurde deutlich, dass Nordrhein-Westfalen einen neuen Rekord bei ausgestellten Kleinen Waffenscheinen zu verzeichnen hat. In Nordrhein-Westfalen wurden nach Angaben der Landesregierung seit Beginn des Jahres 2022 bis zum 31. August 2022 189.478 Kleine Waffenscheine ausgestellt – so viele wie nie zuvor. Schon jetzt wurde die Rekordzahl des vergangenen Jahres nicht nur erreicht, sondern schon überboten. Denn im gesamten Jahr 2021 wurden „nur“ 181.072 Kleine Waffenscheine in NRW ausgestellt. Seit 2012 haben wir es somit mit einer Verdreifachung an ausgestellten Waffenscheinen zu tun.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Kleine Waffenscheine gibt es momentan auf 100.000 Einwohner in Nordrhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten absolut und prozentual im Verhältnis zur Einwohnerzahl aufschlüsseln.)
  2. Wie hoch ist der jährliche Anstieg der Kleinen Waffenscheine seit dem Jahre 2012 bis heute in Prozent? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten ranken.)
  3. Welche Ursachen und Gründe liegen nach Ansicht der Landesregierung vor, die diese Verdreifachung an Kleinen Waffenscheinen in der Bevölkerung erklären?

Markus Wagner
Sven Tritschler

 

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1 Vgl. Antwort der Landesregierung, Drucksache 18/1305, S. 2.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 823 mit Schreiben vom 5. Januar 2023 na­mens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Kleine Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 des Waffengesetzes berechtigt zum Füh­ren von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums. Voraussetzung für die Erlaubnis ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Genau wie bei der Prüfung anderer waffenrechtlicher Erlaubnisse werden zusätzlich die Zuverlässigkeit sowie die persönliche Eignung des Antragstellers zum Führen einer Waffe geprüft. Dazu werden Aus­künfte aus dem Bundeszentralregister, dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensre­gister sowie den polizeilichen Systemen herangezogen. Weiterhin erfolgt eine Abfrage bei der zuständigen Verfassungsschutzbehörde.

Die Annahmen in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 823 treffen nicht zu. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 421 wurde ausgeführt, dass die statistischen Zahlen aufwachsend zu verstehen sind. Demgemäß bezieht sich die Anzahl von 189.478 Kleinen Waffenscheinen nicht auf die zwischen dem 01.01.2022 und 31.08.2022 ausgestellten Erlaubnisse, sondern auf die Zahl aller Kleinen Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31.08.2022. Auch im Jahr 2021 wurden nicht 181.072 Kleine Waffenscheine ausgestellt, vielmehr gab es zum Stichtag 31.12.2021 insgesamt diese Anzahl an Kleinen Waffenscheinen in Nordrhein-Westfalen. Mithin hat sich in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.08.2022 die Anzahl der Klei­nen Waffenscheine in Nordrhein-Westfalen richtigerweise um 8.406 erhöht.

  1. Wie viele Kleine Waffenscheine gibt es momentan auf 100.000 Einwohner in Nord­rhein-Westfalen? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten absolut und prozen­tual im Verhältnis zur Einwohnerzahl aufschlüsseln.)

Als Datenbasis für die Beantwortung dient das Nationale Waffenregister (NWR), in dem seit dem Jahre 2013 Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem Besitz zentral erfasst werden. Die Kennzahlen des NWR sind bundeseinheitlich abgestimmt. Die erbetenen Zahlen können der Anlage 1 entnommen werden und beziehen sich auf den Stand November 2022.

  1. Wie hoch ist der jährliche Anstieg der Kleinen Waffenscheine seit dem Jahre 2012 bis heute in Prozent? (Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten ranken.)

Unter dem jährlichen Anstieg der Kleinen Waffenscheine wird hier die zahlenmäßige Differenz von allen Inhabern Kleiner Waffenscheine zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres im Ver­gleich zum Vorjahr verstanden. Als Datenbasis für die Beantwortung dient das NWR. Die Zah­len können der Anlage 2 entnommen werden. Da das NWR erst seit dem 01.01.2013 im Be­trieb ist und die angefragten Daten in der Statistik des NWR erst seitdem erhoben werden, können für das Jahr 2012 keine Daten mitgeteilt werden. Für eine weitergehende Beantwor­tung bedürfte es einer händischen Auswertung in den einzelnen Kreispolizeibehörden, die in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

Die Gesamtzahlen setzen sich neben den Bestandserlaubnissen u. a. aus Neuanträgen, zu­gezogenen Personen mit waffenrechtlichen Erlaubnissen sowie Wegzügen zusammen.

  1. Welche Ursachen und Gründe liegen nach Ansicht der Landesregierung vor, die diese Verdreifachung an Kleinen Waffenscheinen in der Bevölkerung erklären?

Da bei der Antragstellung keine Gründe angegeben werden müssen, liegen der Landesregie­rung hierzu keine Erkenntnisse vor.

 

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