Neugründungen von Fachbereichen und Instituten an den Universitäten in NRW

Kleine Anfrage
vom 23.01.2019

Kleine Anfrage 1934des Abgeordneten Helmut Seifen vom 22.01.2019

 

Neugründungen von Fachbereichen und Instituten an den Universitäten in NRW

In den letzten Jahren hat sich die Zahl von Fachgebieten und Instituten an den Universitäten in Deutschland explosionsartig erhöht. Seit 2014 ermittelte die Hochschulrektorenkonferenz einen Zuwachs von 2000 Studiengängen pro Jahr. Bis Ende 2017 wurden 19.000 unterschiedliche neue Studiengänge registriert.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Fachbereiche sind in den letzten fünf Jahren an den Hochschulen des Landes neu entstanden? (Auflistung nach Universitäten und Fachhochschulen und Bezeichnung des Fachgebiets)

2. Wie viele Studenten sind im laufenden Studienjahr an den genannten neuen Fachgebieten eingeschrieben?

3. Wie viele (Forschungs-)Institute sind in den letzten fünf Jahren an den Hochschulen des Landes neu entstanden? (Bitte nach Ort der räumlichen Zuordnung und Name des Fachgebiets bzw. Instituts auflisten.)

4. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell (31.12.2018) bei den genannten Instituten beschäftigt?

5. Ist die Einrichtung neuer Fachgebiete und die Gründung weiterer Institute geplant?

Helmut Seifen

 

Anfrage als PDF laden

 


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst 14.02.2019

 

Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 1934 mit Schreiben vom 14. Februar 2019 namens der Landesregierung beantwortet.

1. Wie viele Fachbereiche sind in den letzten fünf Jahren an den Hochschulen des Landes neu entstanden? (Auflistung nach Universitäten und Fachhochschulen und Bezeichnung des Fachgebiets)

2. Wie viele Studenten sind im laufenden Studienjahr an den genannten neuen Fachgebieten eingeschrieben?

Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet.

Ein Fachbereich stellt in der Binnenstruktur der Hochschule eine organisatorische Grundeinheit innerhalb der Hochschule dar (§ 26 Absatz 1 Hochschulgesetz). Über die konkrete Ausgestaltung ihrer Binnenstrukturen entscheiden die in Nordrhein-Westfalen autonomen Hochschulen eigenständig. Daten zu Fachbereichen werden im Rahmen der amtlichen Hochschulstatistik nicht erhoben. Deshalb liegen im Ministerium für Kultur und Wissenschaft keine Informationen hierzu vor. Eine Abfrage bei den Hochschulen ist im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gesetzten Frist nicht möglich.

Sofern in den Fragen 1. und 2. mit dem Begriff „Fachgebiete“ Studiengänge gemeint sind, kann folgende Auskunft gegeben werden:

Die Hochschulrektorenkonferenz weist in ihrer aktuellen Veröffentlichung „Statistische Daten zu Studienangeboten an Hochschulen in Deutschland“ deutschlandweit für das Wintersemester 2014/15 insgesamt 17.437 Studiengänge und für das Wintersemester 2018/19 19.559 Studiengänge aus. Das sind in vier Jahren per Saldo (neu eingerichtete minus eingestellte Studiengänge) 2.122 Studiengänge mehr. Für Nordrhein-Westfalen werden in der o.g. Veröffentlichung für das Wintersemester 2018/19 4.173 Studiengänge angegeben. Das sind per Saldo 636 Studiengänge mehr als im Wintersemester 2014/15. Da aus den statistischen Zahlen der Hochschulrektorenkonferenz die einzelnen Studiengänge nicht herausgefiltert werden können, können keine Angaben zu den zugehörigen Studierendenzahlen gemacht werden. Die zugehörigen Studierendenzahlen würden auch kein aussagekräftiges Bild ergeben, da sich die Studierenden zum einen erst nach und nach in die neuen Studiengänge einschreiben können (Anlaufeffekt). Zum anderen stehen die Studierendendaten erst mit einer zeitlichen Verzögerung zur Verfügung. Aktuell liegen Studierendendaten nur bis zum Wintersemester 2017/18 vor.

3. Wie viele (Forschungs-)Institute sind in den letzten fünf Jahren an den Hochschulen des Landes neu entstanden? (Bitte nach Ort der räumlichen Zuordnung und Name des Fachgebiets bzw. Instituts auflisten.)

4. Wie viele Mitarbeiter sind aktuell (31.12.2018) bei den genannten Instituten beschäftigt?

5. Ist die Einrichtung neuer Fachgebiete und die Gründung weiterer Institute geplant?

Fragen 3. bis 5. werden gemeinsam beantwortet.

Über die Gründung wissenschaftlicher Einrichtungen, von Betriebseinheiten und von an der Hochschule liegenden Einrichtungen (vgl. § 29 Hochschulgesetz) entscheiden die autonomen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen eigenständig. Daten über die vorgenannten Einrichtungen werden im Rahmen der amtlichen Hochschulstatistik nicht abgebildet, so dass im Ministerium für Kultur und Wissenschaft hierzu keine Informationen vorliegen. Dementsprechend liegen auch keine Informationen zu Beschäftigtenzahlen und zu diesbezüglichen Planungen der Hochschulen vor. Eine Abfrage bei den Hochschulen ist im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage gesetzten Frist nicht möglich.

 

Antwort als PDF laden

Beteiligte:
Helmut Seifen