Kleine Anfrage 4323
des Abgeordneten Markus Wagner AfD
Nörvenich: Messerattacke an Bushaltestelle – Was sind die Hintergründe?
Wie die Süddeutsche am 21. Juli 2024 berichtete, steht ein 44-jähriger Mann im Verdacht, in Nörvenich (Kreis Düren) einen vorbeifahrenden Autofahrer beleidigt und anschließend mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Laut Polizei fuhr der 23-jährige Autofahrer an einer Bushaltestelle vorbei, wo der mutmaßliche Täter stand und ihn lautstark beleidigte. Der junge Mann stieg aus seinem Fahrzeug aus, woraufhin der 44-Jährige zwei Messer aus einer Bauchtasche zog und mit einem der Messer auf ihn einstach. Der Verletzte versuchte zu flüchten, wurde jedoch vom Angreifer verfolgt. Durch die Hilferufe des 23-Jährigen wurden andere Personen auf ihn aufmerksam, woraufhin der Angreifer floh.1
Der schwer verletzte Mann fuhr mit Bauchverletzungen zu einem nahegelegenen Restaurant und bat dort um Hilfe. Ein Rettungswagen brachte ihn ins Krankenhaus. Der 44-jährige Verdächtige meldete sich später telefonisch bei der Polizei und wurde in Nörvenich festgenommen. Da er offenbar betrunken war, wurde ihm eine Blutprobe entnommen.2
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Straftatbestände nennen und angeben.)
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
- Über welche Mehrfachstaatsangehörigkeit verfügt der Tatverdächtige?
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft?
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tatverdächtigen bekannt?
Markus Wagner
2 Ebenda.
Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 4323 mit Schreiben vom 12. November 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie ist der aktuelle Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben beschriebenen Vorfall? (Bitte Tathergang, Vorstrafen des Tatverdächtigen und Straftatbestände nennen.)
Der Generalstaatsanwalt in Köln hat mir unter dem 09.08.2024 im Wesentlichen berichtet, dass der mit der Kleinen Anfrage angesprochene Vorfall Gegenstand eines bei der Staatsanwaltschaft Aachen wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführten Ermittlungsverfahrens sei und gegen den u. a. wegen Körperverletzungsdelikten vorbestraften Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt werde.
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügt der Tatverdächtige? (Bitte Vornamen und Mehrfachstaatsangehörigkeit bei einem deutschen Tatverdächtigen nennen.)
Die Leitende Oberstaatsanwältin in Aachen hat mir unter dem 06.08.2024 berichtet, dass der Beschuldigte deutscher Staatsangehöriger sei. Von Angaben zu seinem Vornamen wird unter Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten sowie der Unschuldsvermutung vorliegend abgesehen. Wegen der zeitlichen und örtlichen Eingrenzung der Tat und weiterer, auch presseöffentlicher Angaben zu dem Verfahren wäre der Beschuldigte bei Nennung seines Vornamens identifizierbar bzw. würde die Gefahr der Identifizierbarkeit erheblich erhöht. Dem parlamentarischen Informationsinteresse, das nicht der konkreten Strafverfolgung einzelner Personen gilt, sondern der Regierungskontrolle und Gesetzgebung dient, wird durch die weiteren Angaben zum Sachstand entsprochen.
- Über welche Mehrfachstaatsbürgerschaft verfügt der Tatverdächtige?
Dem in der Antwort auf die Frage 2 genannten Bericht zufolge ist der Beschuldigte im Inland geboren und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Seit wann ist der Tatverdächtige im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit?
Über den Zeitpunkt der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft liegen keine Erkenntnisse vor.
- Welche polizeilichen Erkenntnisse sind über den Tat- verdächtigen bekannt?
Kriminalpolizeiliche Erkenntnisse im Sinne dieser Antwort fußen grundsätzlich auf Verdachtsmomenten, die Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder die Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen geworden sind. Solche Erkenntnisse ermöglichen regelmäßig keinen Rückschluss auf die Richtigkeit des in Rede stehenden Vorwurfs und auf das Ergebnis der abschließenden justiziellen Prüfung durch Staatsanwaltschaften und Gerichte. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Der Tatverdächtige ist bislang im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen und gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung, der Brandstiftung, der Sachbeschädigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, des Diebstahls und des sexuellen Missbrauchs von Kindern polizeilich in Erscheinung getreten.