„Nordrhein-Westfalen Netzwerk Europäisches Bauhaus“ – wie steht es um die selbsterklärte Transformation der Stadtentwicklung?

Kleine Anfrage
vom 24.04.2024

Kleine Anfrage 3759

des Abgeordneten Carlo Clemens AfD

„Nordrhein-Westfalen Netzwerk Europäisches Bauhaus“ – wie steht es um die selbsterklärte Transformation der Stadtentwicklung?

In der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung wird positiv Bezug auf das Projekt „Neues Europäisches Bauhaus“1 genommen: „100 Jahre Bauhaus nehmen wir zur Grundlage, um die Transformation der Stadtentwicklung voranzubringen und die ästhetische Dimension des Bauens erlebbar zu machen.“2 Dazu solle ein „Nordrhein-Westfalen Netzwerk Europäisches Bauhaus“ initiiert werden, in dem „die relevanten Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Architektur, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zusammengebracht werden.“3 Zur weiteren Umsetzung solle außerdem ein „interdisziplinäres Reallabor“ gegründet werden, das sich der Entwicklung entsprechender Stadtentwicklungskonzepte widmen und innovative Stadtentwicklungsprojekte fördern solle.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Einrichtung eines „Nordrhein-Westfalen Netzwerks Europäisches Bauhaus“ bzw. eines „interdisziplinären Reallabors des ‚Neuen Europäischen Bauhauses‘“?
  2. Auf welche Aktivitäten können beide Gremien bislang verweisen?
  3. Nach welchen Kriterien erfolgt nach Ansicht der Landesregierung die Klassifizierung als „relevanter Akteur“ für beide Gremien?
  4. Wie hoch liegen die Kosten des Landes für die Installierung beider Gremien (bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten bzw. sonstige Kosten sowie nach einmaligen und laufenden Kosten)?
  5. Welche baulichen Merkmale subsumiert die Landesregierung in diesem Zusammenhang unter „ästhetisch“?

Carlo Clemens

 

MMD18-9034

 

1 Vgl. https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/bauwesen/neues-europaeisches-bauhaus/neues-europaeisches-bauhaus-node.html.

2 Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022-2027, S. 119.

3 Ebd.


Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 3759 mit Schreiben vom 15. Mai 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Einrichtung eines „Nordrhein-Westfalen Netz­werks Europäisches Bauhaus“ bzw. eines „interdisziplinären Reallabors des ‚Neuen Europäischen Bauhauses‘“?

Mit der Kreativitätsinitiative das Neue Europäische Bauhaus (NEB) soll der europäische Green Deal auf den Gebäudebestand im Quartier ausgeweitet werden. Nordrhein-Westfalen hat die­sen Gedanken sehr früh aufgegriffen und weiterentwickelt. Sowohl in der Wohnraum- als auch in der Städtebauförderung werden die Themen des nachhaltigen, klimagerechten und zu­kunftsfähigen Bauens seit Jahren verfolgt. Zukunftsweisende Ansätze werden beispielsweise hinsichtlich des Umgangs mit Bestandsquartieren (z.B. Projekt Prima. Klima. Ruhrmetropole.) gefunden und erprobt.

Insofern liegt der strategische Ansatz nicht darin, für das NEB ein eigenes Programm zu ent­wickeln, sondern die Gedanken des NEB in die schon bestehenden großen Förderbereiche zu implementieren.

  1. Auf welche Aktivitäten können beide Gremien bislang verweisen?

Der Dialog wird u. a. mit der Webseite Bauhaus Nordrhein-Westfalen www.bauhaus.nrw auf regionaler und lokaler Ebene unterstützt. Die Ziele des Neuen Europäischen Bauhauses – Fo­kussierung auf die Renovierung des Gebäudebestandes unter Berücksichtigung von Barriere­freiheit und Nachhaltigkeit – werden hier in den Fokus gerückt und vorangetrieben. Hierbei gilt es Synergien zwischen den verschiedenen Formaten zu schaffen und in den begleitenden Foren und Diskussionen stets den Fokus auf zukunftsweisende Konzepte zu legen.

Weiter zeigt die kürzlich beschlossene Einrichtung einer „Neuen Europäischen Bauhaus Fazi-lität“, dass es in Zukunft mitunter erforderlich wird, verschiedene Projektideen integriert zu denken und mit den verschiedenen Ansätzen gebündelt auch über EU-Mittel zu fördern.

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt nach Ansicht der Landesregierung die Klassifizie­rung als „relevanter Akteur“ für beide Gremien?

Siehe Antwort Frage 1.

  1. Wie hoch liegen die Kosten des Landes für die Installierung beider Gremien (bitte aufschlüsseln nach Personal- und Sachkosten bzw. sonstige Kosten sowie nach einmaligen und laufenden Kosten)?

Da eine Integration in die vorhandenen Förderbereiche erfolgt ist, sind für die Installation der beiden genannten Gremien keine zusätzlichen Kosten entstanden.

  1. Welche baulichen Merkmale subsumiert die Landesregierung in diesem Zusam­menhang unter „ästhetisch“?

Die Frage nach Ästhetik lässt sich im Zusammenhang mit baulichen Aufgaben generell sowie Aufgaben der Transformation unserer Städte und Gemeinden im Kontext des Innovationsan-satzes des NEB nicht abschließend beantworten. In Nordrhein-Westfalen wird über den Bau­kultur e.V. mit Unterstützung des Landes ein kreativer Austausch zum Thema Baukultur ge­pflegt. Die Initiativen des Baukulturvereins führen zu einem Erkenntnisgewinn hinsichtlich ge­stalterischer Aspekte und Ästhetik, welcher über den Verein selbst sowie dessen verschiedene Publikationsformate bekannt gemacht wird.

 

MMD18-9252

Beteiligte:
Carlo Clemens